Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Hofpeunt Teil 1“ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Gemeinderatssitzung, 04.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat Röslau hat in seiner Sitzung am 16.04.2019 beschlossen, dass das Gebiet des ehemaligen Areals der Lindenstraße 4 neu geplant werden soll. Da der Grunderwerb und Abbruch der alten Anwesen im Wege der Förderoffensive Nordostbayern gefördert wurde, ist die Vermarktung der Grundstücke nun zeitnah umzusetzen. Als Auflage wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes in den Zuwendungsbescheid aufgenommen.

Ziel soll es nun in einem ersten Schritt sein einen Bebauungsplan für die Grundstücke mit den Flurnummern 270, 272, 273, 273/1, 189/9 und Teile des Grundstückes 295, sowie Teile des Grundstückes 185, alle Gemarkung Oberröslau, aufzustellen. Gleichzeitig ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern, vgl. §§1ff BauGB. Die zu beplanende Fläche beträgt rund 7.000m²;

Im Zuge der Planaufstellung sind die Grundstücke an Hand der Pläne neu zu vermessen. Im oberen Bereich des Grundstückes 272 sollen 3 Grundstücke für Wohnbebauung ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan schreibt hier ein Mischgebiet vor. Entlang der bereits bestehenden Bebauung sind Anfragen der Anwohner nach möglichen Grundstücksankäufen zur Grundstücksabrundung zu beachten.

Im späteren Verlauf soll der Gemeinde Röslau der Bau einer Verbindungsstraße von der Lindenstraße zum Peuntweg eröffnet werden. Diese neue Verbindungsstraße dient für die Erschließung des Flurstückes 297. Diese Planung wäre ebenso in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. 

Auf dem Grundstück mit der Flurnummer 273 ist die Aufstellung von Containern als Interimslösung für den Kindergarten bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus und der Generalsanierung geplant. Im späteren Verlauf ist womöglich der Bau einer neuen Arztpraxis, Mehrfamilienhaus oder eines Mehrgenerationenhaueses vorgesehen. Der Flächennutzungsplan schreibt hierbei bisher Grünfläche vor.

Auf dem Grundstück mit der Flurnummer 273/1 wird ein Anbau des Kindergartens erfolgen. Die Planungen hierzu sind bereits am Laufen. Da die Parksituation auf Grund der engen Straßen und des Kindergartens ungenügend sind, soll auch die Schaffung von Parkplätzen und eine Verbreiterung des Peuntweges als Option in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Auch hier schreibt der Flächennutzungsplan bisher eine Grünfläche vor.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Erschließung zu legen, da durch den Abbruch bereits bestehende alte aber nicht offizielle Entwässerungsanlagen beschädigt wurden. Diese sind während der möglichen Erschließung zu erneuern.

Da bereits diverse Anfragen nach Wohngrundstücken in dieser Lage vorliegen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der vorgenannten Vorhaben soweit möglich zügig auszuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röslau beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hofpeunt Teil 1“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Maßgeblich sind die Planentwürfe des Architekturbüros Kuchenreuther vom 04.08.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2021 08:31 Uhr