Gemeinderätin Brigitte Menzel stellt die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses aus der Sitzung vom 23.07.2021 zum weiteren Umgang mit den gemeindlichen Wohnhäusern und Immobilien vor:
In der 11. Gemeinderatssitzung vom 12.05.2021 wurde der zukünftige Umgang mit gemeindlichen Immobilien thematisiert. Nach ausgiebiger Diskussion wurde der RPA durch den Gemeinderat beauftragt, noch einmal über das Thema zu beraten und dem Gemeinderat eine abschließende Empfehlung vorzulegen.
Nach nochmaliger eingehender Behandlung des Themas nimmt der RPA wie folgt Stellung:
Verkauf Häuser und Wohnungen:
In den letzten Jahren wurden drei Wohnungen in der Hirtbergstraße aufwändig unter Einsatz erheblicher Haushaltsmittel (175.000,00 €) saniert. Für eine weitere Wohnung sind bereits Mittel im Haushalt 2021 eingeplant. Die Sanierung soll erfolgen. Dies gilt in ähnlicher Weise auch für das Haus in der Heimstättenstraße. Aufgrund dieses, bereits in erheblichem Maße erfolgten Sanierungsaufwandes und des großen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraums im Gemeindegebiet, ergeht folgende Empfehlung: Hierbei ist anzumerken, dass der soziale Aspekt, d.h. bezahlbarer Wohnraum, verlässliche Mietverhältnisse, usw. im Mittelpunkt der Beratung stand.
Für die gemeindeeigenen Wohnungen und Häuser ergeht aus oben genannten Gründen vorerst keine Verkaufsempfehlung. Es sollte aber unter Hinzuziehung von Fachleuten (z.B. Architekt, Bautechniker oder Ingenieurbüro) deren Sanierungsbedarf klar festgestellt und daraus ein Sanierungsfahrplan erstellt werden.
Um exakte Daten über den Wert der gemeindeeigenen Immobilen zu erhalten wird angeregt, deren Wert ermitteln zu lassen, z.B. durch den Gutachterausschuss des Landratsamtes und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erstellen.
Hausverwaltung:
Sowohl das Mietrecht, als auch die Erstellung von Mietverträgen, Kündigungen, Nebenkostenabrechnung, Mietanpassungen, usw. werden immer komplexer und binden einen erheblichen Anteil an Arbeitszeit in der Gemeindeverwaltung.
Wenn es die Kostenseite erlaubt, empfiehlt der RPA das Outsourcing der Hausverwaltung, auch um - wie bereits oben erwähnt - für alle Seiten Rechtssicherheit gewährleisten zu können.
Es ist zu prüfen, welche Tätigkeiten einer externen Hausverwaltung über die reinen Verwaltungsaufgaben hinaus, übertragen werden sollten, z.B. Ansprechpartner für Mieterbelange, Erledigung von Reparaturen, Überprüfung des Zustands der Immobilien, Überwachung der Hausordnung, etc.
Der Umfang der externen Tätigkeiten sollte nach Einholung von Angeboten festgelegt werden.
Mit einer Hausverwaltung im Landkreis ist man bereits in Verhandlungen, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt. Welche Tätigkeiten genau diese übernehmen könnte wird noch abgeklärt. Über den Gutachterausschuss beim Landratsamt ist sicherlich eine Wertfeststellung der einzelnen Immobilien möglich. Die entsprechenden Ergebnisse werden dann wieder dem Gemeinderat vorgelegt.