Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Röslau für das Haushaltsjahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  10 .Gemeinderatssitzung, 28.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10 .Gemeinderatssitzung 28.04.2021 ö 2

Sachverhalt

(Hinweis auf TOP 6 der 9. Öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20.04.2021)
Dem Gemeinderat wurden der geänderte Haushaltsplan und die geänderte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vorgestellt.

Beschluss

Nach Erläuterung des geänderten Haushaltsplanes und der geänderten Haushaltssatzung beschließt der Gemeinderat die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan festzustellen. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, Kassenkredite bis zum in der Satzung festgelegten Höchstbetrag, aufzunehmen.

Haushaltssatzung der Gemeinde Röslau
( Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge )
für das
Haushaltsjahr 2021

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Röslau folgende Haushaltssatzung:
§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                  4.084.700,00 €

und

im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                  2.325.000,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Röslau, den 28.04.2021

Torsten Gebhardt
1. Bürgermeister


Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 19.05.2015, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 10.03.2020, wie folgt festgesetzt worden:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe        (A)                                          370 v.H.
b) für Grundstücke                                              (B)                                          360 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                                                            360 v.H.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2021 10:11 Uhr