Neubesetzung der Ausschüsse auf Grund eines nachrückenden Gemeinderatsmitglieds
Daten angezeigt aus Sitzung:
43. Gemeinderatssitzung, 17.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat bei der Bildung der Ausschüsse lediglich Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO zu berücksichtigen, das heißt, er muss den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit beachten. Die Bestimmung der Zahl der Mitglieder darf nicht dazu führen, dass ansehnlich große Gruppen ausgeschlossen oder Minderheiten in unerträglicher Weise ausgeschaltet werden (BayVGH 1984).
Die Zahl der zustehenden Ausschusssitze ist nach den Festlegungen in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und dem in der Geschäftsordnung festgelegten Verfahren zu ermitteln. Die Zahl der zustehenden Ausschusssitze ist nach den Festlegungen in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und dem in der Geschäftsordnung festgelegten Verfahren zu ermitteln. An der im Jahr 2020 festgelegten Berechnung ändert sich auf Grund des Wechsels Gemeinderatsmitglied Heiko Tröger wird zum 1. Bürgermeister und Herr Dominik Tröger rückt nach (beide CSU) nichts.
Wahlergebnis 2020
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Stimmen
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10.510
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8.373
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9.391
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d' Hondt
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Gesamt
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SPD
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CSU
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FWG
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Gemeinderatssitze
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14
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5
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4
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5
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Zu vergebende Aus-
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schusssitze
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4
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5
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4
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5
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zzgl. Vorsitz, wird vom 1. Bürgermeister bestimmt
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2,5
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2
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2,5 (RPA)
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1,6666667
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1,3333333
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1,6666667
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Der Ausschussvorsitzende, wird nicht auf das Stärkeverhältnis
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der jeweiligen Partei angerechnet
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Die Ausschussmitglieder sind namentlich zu bestellen. Das geschieht durch Beschluss des Gemeinderates (geheime Wahl ist unzulässig) der dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden ist (Art. 33 Abs. 1 Satz 4 GO). Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der 1. Bürgermeister, sein Stellvertreter oder ein vom 1. Bürgermeister bestimmtes Gemeinderatsmitglied (Ausnahme: Rechnungsprüfungsausschuss). Darüber hinaus sind Vertreter für die Ausschussmitglieder, auch für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses, einschließlich des Vorsitzenden zu bestellen (Art. 33 Abs. 2 Satz 2 GO setzt die Vertretung von Ausschussmitgliedern explizit voraus). Die Vertreter für die Ausschussvorsitzenden (mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses) werden vom 1. Bürgermeister bestimmt. Alle Vertreter müssen ebenfalls namentlich benannt werden. Zu beachten ist allerdings, dass in den Fällen, in denen der erste Bürgermeister den Vorsitz in den Ausschüssen führt, die Vertretung gesetzlich geregelt ist und daher nicht anders geregelt werden kann.
Diskussionsverlauf
Heiko Tröger erklärt, dass sich hierzu die Fraktionen bereits geeinigt haben. Bei der CSU bleibt alles gleich.
Der Bauausschuss wird wie folgt besetzt:
Horst Wildenauer – 1. Vorsitzender Rainer Hager - stellvertr. Vorsitzender
Bernd Nürnberger Brigitte Menzel - Stellvertretung
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.02.2024 13:48 Uhr