Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder zur Windpark Röslau Verwaltungs GmbH
Daten angezeigt aus Sitzung: 43. Gemeinderatssitzung, 17.01.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 43. Gemeinderatssitzung | 17.01.2024 | ö | 9 |
Sachverhalt
Nach der Satzung der Gesellschaft „Windpark Röslau Verwaltungs GmbH“ muss die Gemeinde Röslau neben dem 1. Bürgermeister ein Mitglied in den Aufsichtsrat bestellen.
Bezüglich des nachrückenden Gemeinderatsmitglieds sind keine Änderungen notwendig.
Datenstand vom 22.02.2024 13:48 Uhr