Bauantrag des Christian Zeitler, Dürnberger Straße 28, 95195 Röslau, zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle, auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 826, Gemarkung Oberröslau
Daten angezeigt aus Sitzung:
50. Gemeinderatssitzung, 16.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte und durch das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge vorgeprüfte Bauantrag des Christian Zeitler, lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor. Es bestehen bei dem Vorhaben aus Sicht der Gemeindeverwaltung keine Bedenken.
Der Bauherr plant auf dem Grundstück einen neue landwirtschaftliche Lagerhallte zu errichten. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Bau, welcher nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1b BayBO als kein Sonderbau klassifiziert ist. Das Vorhaben wird einen Bruttorauminhalt von 4.750,56m³ aufweisen.
Für das Vorhaben i. S. d. § 29 BauGB des Bauherrn gelten somit die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierenden Bebauungsplanes oder einfachen Bebauungsplanes befindet vgl. §30 Abs. 1 und 3 BauGB, ist das Vorhaben nach §34 BauGB oder §35 BauGB zu beurteilen.
Das Vorhaben wird abseits von der nächsten zusammenhängenden Bebauung errichtet, das Vorhaben muss diesbezüglich als Außenbereichsvorhaben nach §35 BauGB beurteilt werden.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.
Im vorliegenden Fall kann ein Privilegierungsgrund nach §35 Abs. 1 BauGB in Anspruch genommen werden, jener ist in § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgeführt. Dieser ist auch einschlägig, da das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen soll. Öffentliche Belange werden aus Sicht der Gemeinde Röslau nicht berührt, die Erschließung für eine landwirtschaftliche Lagerhalle kann als gegeben erachtet werden.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist zu erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag des Christian Zeitler zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.11.2024 10:13 Uhr