Es wird informiert, dass Herr Kegelmann dieses Projekt bereits in Weißenstadt vorgestellt hat.
2. Bürgermeister Herr Wildenauer erkundigt sich nach der weiteren Vorgehensweise. Hier wäre vorrangig der städtebauliche Vertrag und die Bauleitplanung anzugehen. Man brauche einen Satzungsbeschluss und das Baurecht ist in Verbindung mit dem gKU Oberes Egertal zu prüfen. Der Vertrag soll auch dem Gemeindetag zur Prüfung vorgelegt werden.
Herr Kegelmann erläutert, dass vor der Entscheidung über den Baubauungsplan auch der Vertrag geschlossen wird. Die Grundlagen hierzu kommen von der Fa. Trianel.
Herr Kegelmann erläutert einige Fragen des Gemeinderats:
- Bei der Errichtung der Anlagen wird ein Abstand zur Straße von 10 bis 20 m eingehalten werden, damit man auch noch mit Gerätschaften das Grundstück umfahren kann.
- Ein Speicher für den erzeugten Strom ist bei Marktleuthen am Umspannwerk geplant.
- Die markierten Flächen auf Die markierten Flächen auf dem Plan sind mit den Besitzern abgeklärt, diese erklären grundsätzlich Interesse. Die Fläche bei der Deponie ist keine Option.
Es wird zudem angefragt, welche Vorteile der Bau für die Bürger bzw. für die Gemeinde bringt. Für die Gemeinde ergebe sich eine Beteiligung von 0,02 Cent pro kWh. Die Gewerbesteuer wirkt sich mit 3000,00 Euro pro Hektar aus. Die Einnahmen der Gewerbesteuer könnten jedoch frühestens in 3 Jahren fließen, da vorher die Tilgungen einberechnet werden.
Die Firma wird sich aus einer GmbH und KG zusammensetzen. 80% die Fa. Trianel und 20% von den Bürgern und eventuell gKU Oberes Egertal, welche aber zusammen eine eigene KG gründen müssen. Die Bürger werden dann an den Gewinnen beteiligt. Für die Fa. Trianel wäre der Verwaltungsaufwand für die Gründung der KG zu groß.
Der Gemeinderat sieht hier den Aufwand zur Gründung einer KG für die Bürger zu groß. Das Geschäftsmodell wird sehr kompliziert. Man müsse dann auch noch eine eigene Verwaltung für das gKU Oberes Egertal und die Bürger haben.
Auf Nachfrage, was in 30 Jahren nach Ende des Pachtvertrages passiert werden 3 Möglichkeiten erläutert:
- Der Pachtvertrag wird verlängert.
- Die Anlagen werden abgebaut und die Bürgschaften aufgelöst.
- Die Flächen/Anlagen werden dem Grundbesitzer wieder zurückgegeben.
Der Bürgermeister weist auf Rückfrage darauf hin, dass immer die Gemeinde vorgeben kann, welche Gebiete ausgewiesen werden. Hier obliegt die Hoheit der Gemeindeverwaltung.
Frau Menzel gibt zu bedenken, dass durch die vielen ausgewiesenen Flächen immer mehr Flächen für den Anbau von Lebensmittel fehlen. Für die Landwirte wird die Pacht von anderen Flächen sehr teuer.
Entgegen wird angemerkt, dass viele Landwirte jetzt Biogas erzeugen. Einige Betriebe können aufgrund von Nachfolgemangel ihre Landwirtschaft nicht mehr betreiben und erzielen bei Verpachtung ihrer Flächen zur Energiegewinnung höhere Pachteinnahmen.
Hierzu wird verdeutlicht, dass der Gesetzgeber ungefähr 2,5% der Flächen zur Energiegewinnung empfiehlt. 1 % Fläche zur Energiegewinnung wäre wahrscheinlich zur wenig. Röslau wird den Mindestanspruch erfüllen mehr aber nicht. Was die weitere Gesetzgebung in der Zukunft vorgibt kann man nicht vorhersagen.