Beschluss auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röslau und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – „Solarpark Hühnerauslauf Rauschensteig“ gem. § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB; mit Fassung des Einleitungsbeschlusses für die Errichtung einer Photovoltaikanlage in Röslau Gemarkung Neudes, Flurstücke: 2748+2747 mit einer Gesamtfläche ca. 7ha incl. Stallfläche für den Hühnerauslauf
Daten angezeigt aus Sitzung:
54. Gemeinderatssitzung, 12.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 28.10.2024 beantragt die Firma SOLARSAN GmbH als Vorhabensträger die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röslau und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – „Solarpark Hühnerauslauf Rauschensteig“ gem. § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Mit der Fassung des Einleitungsbeschlusses sollen die rechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer Gesamtfläche von ca. 7ha incl. Stallfläche für den Hühnerauslauf in Röslau Gemarkung Neudes auf den Flurstücken 2748+2747 geschaffen werden.
Die Firma SOLARSAN GmbH, vertreten durch Herrn Andreas Grass verpflichtet sich in einem noch abzuschließenden städtebaulichen zu folgendem:
- Realisierung des Vorhabens einschließlich der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen in der festzulegenden Form, Art und Frist auf Grundlage des mit der Gemeinde Röslau abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplanes;
- Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten (einschließlich evtl. Kosten für Umweltprüfung gem. BauGB und soweit erforderlicher Gutachten);
- Erarbeitung eines Durchführungsvertrages zur Durchführung des Verfahrens und Realisierung des Vorhabens vor dem Satzungsbeschluss.
Das Vorhaben liegt jedoch nicht im Geltungsbereich des durch den Gemeinderat Röslau beschlossenen Vorrangflächen für Photovoltaikflächen. Das Vorhaben soll allerdings nur dann verwirklicht werden, wenn auch der geplante Hühnerauslaufstall für ca. 14.997 Hühner errichtet wird.
Diskussionsverlauf
1. Bürgermeister Heiko Tröger weist darauf hin, dass der Gemeinderat das geplante Bauvorhaben vor Ort bereits besichtigt hat. Eine Akzeptanzabgabe an die Gemeinde erfolgt. Auch der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages ist durch den Projektierer bereits vorgesehen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Röslau beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röslau und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – „Solarpark Hühnerauslauf Rauschensteig“ gem. § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3. Die Genehmigung ergeht unter dem Vorbehalt der Errichtung des Hühnerauslaufstalles für ca. 14.997 Hühner.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: FlNrn. 2748 + 2747 Gemarkung Neudes.
Der beiliegende Lageplan, der den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans darstellt, ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.12.2024 07:35 Uhr