Bauantrag der Frau Lena Hoffmann und des Herrn Dr. Samuel Hoffmann, Wunsiedler Straße 5, 95163 Weißenstadt, zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport, Waldrandsiedlung 3, 95195 Röslau, FlurNr. 3428 Gemarkung Grün


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Gemeinderatssitzung, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Gemeinderatssitzung 15.03.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Der durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte Bauantrag der Bauherren, lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor.

Geplant ist die Errichtung eines Wohnhauses auf das freie Grundstück neben der Waldrandsiedlung 1. Das Gebäude wird als ein Gebäude der Gebäudeklasse 1 nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayBO klassifiziert. Ein Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 BayBO liegt somit nicht vor. Der Bruttorauminhalt des Hauses beträgt 630,04m³. Es wird eine Grundfläche von 93,17m² hinsichtlich des Wohnhaues und 54,00m² bezüglich des Carport überbaut.

Für das Vorhaben der Bauherren gelten die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes oder einfachen Bebauungsplanes befindet (vgl. §30 Abs. 1 und 3 BauGB), ist das Vorhaben nach §34 BauGB oder §35 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist zwar nicht von allen Seiten von Bebauung umschlossen, liegt allerdings am Rand des Siedlungsbereiches Waldrandsiedlung, welches noch als Innenbereich nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Umgebungsbebauung gestaltet sich mit Wohnhäusern, was auf ein reines Wohngebiet nach §3 BauNVO schließen lässt. Das Vorhaben ist somit bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Bei einem Wohnhaus kann dies als gegeben erachtet werden. Ein Ausschluss, nach §12 BauNVO ist im vorliegenden Falle nicht zu erkennen.

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB ist zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag der Frau Lena Hoffmann und des Herrn Dr. Samuel Hoffmann zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2022 12:00 Uhr