Regionaler Planungsverband Oberfranken Ost; Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Gemeinderatssitzung, 12.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 21. Gemeinderatssitzung 12.04.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Regionale Planungsverband Oberfranken Ost hat mit Schreiben vom 24.02.2022 das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung der Regionalplankapitel B VI und B VIII als neues Kapitel B IV eingeleitet.

Mit der Neufassung als Regionalplankapitel B IV „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ sollen die bisherigen Kapitel B VI „Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten“ und B VIII „Sozial und Gesundheitswesen“ aktualisiert und an das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) und das Landesentwicklungsprogramm (LEP) angepasst werden.

Mit der Neufassung sollen die Ziele und Grundsätze zur sozialen und kulturellen Entwicklung in der Region Oberfranken Ost aktualisiert werden.

Aus Sicht der Verwaltung ist zu der Fortschreibung keine Stellungnahme der Gemeinde erforderlich.

Zu begrüßen sind insbesondere die folgenden, für die Gemeinde Röslau wichtigen Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Fortschreibung

  • Ziffer 2.1.1

(G) Das in der Region vorhandene dichte Netz der Grund- und 
Mittelschulen soll flächendeckend erhalten werden.

  • Ziffer 2.5.1

(Z) Die hausärztliche Versorgung und der ärztliche Bereitschaftsdienst ist in der gesamten Region zu sichern und bedarfsgerecht zu gewährleisten.

(G) Es soll durch das Zusammenwirken aller maßgeblichen Akteure darauf hingewirkt werden, dass in jedem zentralen Ort weiterhin mindestens eine kassenärztliche hausärztliche Praxis zur Verfügung steht.

Anmerkung: hier ist auch ausdrücklich zu begrüßen, dass in der Begründung zum Verordnungstext der wohnortnahen Versorgung besonderes Gewicht beigelegt wird und die alleinige Bedarfsplanung nach dem Verhältnis „Einwohner zu Arzt“ nicht zur Zielerreichung geeignet ist.

  • Ziffer 2.5.4

(G) Die ärztliche Bedarfsplanung soll unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten intensiver mit Kommunen, regionalen Akteuren und der räumlichen Planung abgestimmt werden. Dadurch soll eine möglichst ausgewogene Verteilung der Arztstandorte innerhalb der KVB-Planungsbereiche entstehen.


  • Ziffer 3.6.1

(G) Das Netz der Sportanlagen in der Region soll erhalten und schwerpunktmäßig weiter ausgebaut werden. Dabei soll der Vielfalt und dem Ausbau des Breitensports besondere Bedeutung beigemessen werden.


Ebenfalls mit Schreiben vom 24.02.2022 wurde das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung der Regionalplankapitel B IV „Gewerbliche Wirtschaft“ und B III „Land- und Forstwirtschaft“ als neues Kapitel B III „Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft“ eingeleitet.
Neben der Veränderung der rechtlichen Grundlagen hat sich nach der Grenzöffnung im Jahr 1989 in der Region Oberfranken Ost ein grundlegender struktureller Wandel vollzogen. Diese strukturellen Veränderungen sowie die technologischen, insbesondere informationstechnologischen Entwicklungen machen eine umfassende, zeitgemäße Neugestaltung des Kapitels „Wirtschaft“ erforderlich.
Im Hinblick auf die Gliederung des LEP, das im Kapitel 5 „Wirtschaft“ die Teilbereiche Land- und Forstwirtschaft einschließt, wird der Regionalplan Oberfranken Ost entsprechen aktualisiert. Dies bedeutet die Streichung des bisherigen Kapitels B III „Land- und Forstwirtschaft“ und dessen Einarbeitung in das Kapitel B III „Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft“ (neu).
Bereits im Jahr 2019 gestrichenen wurde das Kapitel B VII „Erholung“ (alt). Daher wurde es erforderlich, das Teilkapitel B IV 3.5 „Fremdenverkehrswirtschaft“ (alt) um Aussagen des gestrichenen Kapitels B VII „Erholung“ zu ergänzen und in ein neu formuliertes Teilkapitel B III 2.7 „Tourismus und touristische Infrastruktur“ im Kapitel „Wirtschaft“ (neu) zu integrieren.

Wesentliche Änderungen sind unter anderen

  • Die Formulierung mit Zielcharakter, dass die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen bei konkurrierenden Nutzungen flächensparend erfolgen muss. Auch bei Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen soll den Belangen der Landwirtschaft unter Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht beigemessen werden.

  • Die Zielsetzungen des bestmöglichen Erhalts der vielfältigen Funktionen des Waldes sowie ein standortgemäßer, klimatoleranter und zukunftssicherer Erhalt oder ggf. Umbau des Waldes.

  • Die Formulierung von Grundsätzen für die Sektoren Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen und Logistik, die diese im Wettbewerb um Investitionen, Fachkräfte und Innovationen durch Politik, Wirtschaft und Verwaltung unterstützen sollen.

  • Die Präzisierung der Aussagen zum Tourismus und zur touristischen Infrastruktur.

Zudem erfolgt eine eindeutige Kennzeichnung der regionalplanerischen Festlegungen als Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Raumordnung, deren Bindungswirkung sich aus Art. 3 BayLplG ergibt.


Aus Sicht der Verwaltung sind zur vorgelegten Änderungsverordnung Anmerkungen zu folgenden Ziffern veranlasst:
  • Ziffer 1.2

Das Ziel, den Digitalisierungsprozess in allen Teilen der Region zu forcieren und einen dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Internetzugang mit den aktuell höchsten Übertragungsraten flächendeckend zu ermöglichen, ist sicher richtig und notwendig. Allerdings muss dabei gewährleistet werden, dass sich die Übertragungsnetzbetreiber nicht auf Kosten der Kommunen vom eigentlich ihnen obliegenden Netzausbau zurückziehen.

  • Ziffer 2.2.3

In den Zielen und Grundsätzen der Ziffer 2.2.3 wird der Landwirtschaft bei konkurrierenden Nutzungen ein besonderes Gewicht und in bestimmten Konstellationen Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt.

Das ist zunächst grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings darf dabei auch nicht aus den Augen verloren werden, dass für die Bauleitplanung der Städte, Märkte und Gemeinden durchaus die Notwendigkeit bestehen kann, mangels anderer Alternativen neue Gewerbe- oder Baugebiete auszuweisen. Dies kann insbesondere dann notwendig werden, wenn innerörtliche Verdichtungen nicht mehr möglich und zielführend sind.

Dies kann nicht nur für die Ausweisung notwendiger Baugebiete für den Wohnungsbau, sondern auch zur Erreichung der Ziele in den Ziffern 2.4 Industrie und 2.5 Handwerk erforderlich sein.

  • Ziffer 2.7.1

Hier ist der Grundsatz aufgeführt, dass zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusgebiete insbesondere saisonverlängernde Maßnahmen ergriffen und im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels saisonunabhängige Alternativangebote geschaffen werden sollen.

Dazu könnte angemerkt werden, dass insbesondere bei saisonverlängernden Maßnahmen gerade die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, z. B. durch Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildung mit Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung, vermieden werden sollten.

Diskussionsverlauf

Ziffer 1.2. betrifft auch Brachflächen, die wieder rekultiviert werden könnten, so Gemeinderat Karl Grießhammer 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Röslau nimmt die Fortschreibungen des Regionalplans durch den Regionalen Planungsverbandes Oberfranken Ost zur Kenntnis.
Im Beteiligungsverfahren zum neuen Kapitel B IV „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ wird auf eine Stellungnahme verzichtet.
Im Beteiligungsverfahren zum neuen Kapitel B III „Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft“ sollen die im Sachverhalt zu den Ziffern 1.2, 2.2.3 und 2.7.1 dargestellten Anmerkungen zur geplanten Änderung an die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken Ost übermittelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2022 11:50 Uhr