Fortschreibung des Teilkapitels "Windenergie" im Regionalplan Oberfranken-Ost; Vorschlag der Gemeinde Röslau zur Ausweisung eines Vorranggebietes für die Windenergienutzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
27. Gemeinderatssitzung, 09.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bundestag hat am 20. Juli 2022 das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) beschlossen, welches am 1. Februar 2023 in Kraft tritt.
Für Bayern ist im WindBG festgelegt, dass bis Ende 2027 insgesamt 1,1 % und bis Ende 2032 insgesamt 1,8 % der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung stehen müssen. Bis zur Erreichung dieses Ziels können aufgrund einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bei der Ausweisung von Vorranggebieten auch die Landschaftsschutzgebiete in die Betrachtungen mit einbezogen werden.
Zur Umsetzung dieser Vorgaben hat der Freistaat Bayern im aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsprogramms vorgesehen, dass in jedem Regionalplan Vorranggebiete für Windenergieanlagen im Rahmen von regionsweiten Konzepten festgelegt werden.
Aktuell sind 0,7 % der Regionsfläche des Planungsverbandes Oberfranken-Ost (rd. 2.530 ha) als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für Windkraft festgesetzt. Um das Ziel für bis 2027 zu erreichen wären in der Region weitere rd. 1.140 ha an Vorranggebieten nötig. Der Regionale Planungsverband Oberfranken-Ost plant daher eine Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan und bittet bei entsprechendem Interesse um Vorschläge bis 31.12.2022.
Der Gemeinderat hatte sich bereits in seiner Sitzung am 27. März 2012 dafür ausgesprochen, das zwei Gebiete bei Dürnberg und Rauschensteig als Vorranggebiete in den Regionalplan aufgenommen werden sollen. Für das Gebiet bei Dürnberg erfolgte die Aufnahme, drei Windkraftanlagen sind dort mittlerweile in Betrieb gegangen.
Für das Gebiet nordwestlich von Rauschensteig wurde damals vom Naturschutzbeirat des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge eine Befreiung von den Festsetzungen der Schutzgebietsverordnung des Landschaftsschutzgebietes abgelehnt, so dass eine Aufnahme im Regionalplan nicht erfolgen konnte.
Durch die oben genannte Änderung des BNatSchG wäre die Aufnahme dieses Gebietes als Vorranggebiet für Windkraft nun grundsätzlich möglich. Vorgeschlagene Gebiete werden allerdings zunächst durch den Regionsbeauftragten bei der Regierung von Oberfranken auf ihre Verträglichkeit mit einem vorgegebenen Kriterienkatalog für die Errichtung von Windkraftanlagen überprüft.
Zur Erreichung der Ziele der Energiewende und zum weiteren Ausbau von regenerativen Energien sollte daher das damals eingereichte Gebiet bei Rauschensteig erneut als Vorranggebiet vorgeschlagen werden.
Diskussionsverlauf
Windenergie ist ein wichtiger Baustein der dezentralen und CO²-freien Energieerzeugung, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt. In der aktuellen angespannten Versorgungslage gewinnt sie zusätzlich an Bedeutung. Da der Landschaftsschutz nun nicht mehr grundsätzlich berücksichtigt werden muss, käme das Gebiet bei Rauschensteig wieder infrage. Irgendwo muss die Energie schließlich herkommen; händeringend wird nach geeigneten Flächen für die Windkraft gesucht. Die Vorgaben gelten für ganz Bayern, somit auch für den Süden des Freistaates, wo gefühlt weniger Windanlagen stehen als in Franken. Und selbst bei einem Vorschlag als Vorranggebiet bedeute es nicht automatisch, dass dort auch Windanlagen gebaut würden. Zwei Anlagen könnten auf der Fläche bei Rauschensteig Platz finden.
Die Hälfte der anwesenden Gemeinderatsmitglieder-innen äußerte Bedenken zur Ausweisung der Fläche bei Rauschensteig, vor allem in Punkto Abstandsflächen, Lärmbelästigung und Schattenwurf.
Beschluss
Das dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-Ost bereits mit Schreiben vom 30.03.2012 vorgeschlagene Gebiet bei Rauschensteig wird dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-Ost erneut als Vorranggebiet für die Errichtung von Windkraftanlagen vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 7
Datenstand vom 18.01.2023 15:38 Uhr