Vorstellung Interkommunales Flächenmanagement


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Gemeinderatssitzung, 07.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 29. Gemeinderatssitzung 07.12.2022 ö 6

Sachverhalt

Nach der Online-Informationsveranstaltung des Landkreises zum Thema Interkommunales Flächenmanagement vom 14.11.2022 erklärt 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt dem Gemeinderat das vorliegende Konzept. Bis jetzt haben bereits 3 Gemeinden die Teilnahme beschlossen. Die Laufzeit des landkreisweiten Zweckverbandes beträgt 25 Jahre.

Das Kreisentwicklungskonzept des Landkreises Wunsiedel im Fichtelgebirge, beschlossen vom Kreistag am 22.03.2021, sieht im Bereich des Handlungsfeldes „Wirtschaft“ zur Unterstützung der Gemeinden bei Ansiedlungen und Erweiterungen von Unternehmen das Projekt „Gewerbeflächenentwicklung und -verfügbarkeit (Ökopool- und Ausgleichsflächenmanagement)“ vor. In verschiedenen Besprechungen mit den (Ober-) Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen sind hierfür die Eckpunkte besprochen worden.
Das Projekt soll in ein weit umfassendes System eines Interkommunalen Flächenmanagements eingebunden sein. Dieses besteht aus den drei Säulen

  • #FreiraumSchützen (Interkommunaler Kompensationsflächenpool und -management) 
  • #FreiraumNutzen (interkommunale Inwertsetzung innerörtlicher Immobilien und städtischer Brachflächen) und 
  • #FreiraumEntwickeln (interkommunaler Gewerbeflächen- und Energieflächenpool sowie Vermarktung) 

Dieser Ansatz wird von allen bisher einbezogenen Ministerien als wegweisend und modellhaft bewertet. Daher besteht auch eine große Bereitschaft, das Gesamtprojekt zu unterstützen.

Als Eckpunkte für das Ökoflächenmanagement -  #FreiraumSchützen  - wurden definiert.

  • Jede Gemeinde hat im ZV eine Stimme, egal wie groß
  • ZV-Vorsitz: Landrat, zwei Bgm. als Vertreter
  • Vetorecht der „Ökopunkte- Gemeinde („Spender-Gemeinde)
  • Jede Gemeinde partizipiert gleich von den Erträgen, egal wie groß (5% /Zahl der Verbandsgemeinden)
  • Sonderprämie für „Ökopunkte-Gemeinde“ (0,5%)
  • ggf. Umlage nach Einwohnerzahl und nur im Notfall
  • Landkreis beteiligt sich über SmartCity-Projekt an Personalkosten

Als nächster Umsetzungsschritt ist nunmehr geplant, die notwendige Plattform für die praktische Handhabung zu schaffen. Deshalb soll ein gemeinsamer Zweckverband gegründet werden soll, an dem neben möglichst allen Gemeinden im Landkreis auch der Landkreis selbst beteiligt sein soll.
Dieser Zweckverband ist so konzipiert, dass er als Basis für alle drei Entwicklungssäulen herangezogen werden kann. Zusätzlich zur ZV-Satzung ist eine Vereinbarung über den Vor- und Nachteilsausgleich der Verbandsgemeinden hinsichtlich des Öko-Flächenmanagements geplant. 

Zu den wesentlichen Einzelheiten der ersten Entwürfe, erstellt durch die Kanzlei F.E.L.S Rechtsanwälte PartG mbB, Bayreuth, Herrn Rechtsanwalt K.-F. Hacker:

a) Satzung für „Zweckverband interkommunales Flächenmanagement im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge (ZIF)“:

§ 1 Name und Sitz: siehe oben, Sitz Wunsiedel

§ 2 Verbandsmitglieder: Gemeinden im Landkreis und Landkreis 

§ 4 Aufgaben: Organisation des interkommunalen Flächenmanagements, Erhalt des standorttypischen Kultur- und Naturraums, Bewahrung guter Lebensgrundlagen für Mensch und Natur, Förderung regionaltypischer Tier- und Nutzpflanzensorten und Förderung von Land- und Forstwirtschaft. 

Weiterer Verbandszweck ist es, die Innenentwicklung der kreisangehörigen Gemeinden zu unterstützen zu begleiten und zu fördern. Schließlich ist Verbandszweck, die Gewerbeentwicklung der kreisangehörigen Gemeinden zu unterstützen, zu begleiten und zu fördern. 

Der Zweckverband erfüllt seine Aufgaben ohne Gewinnerzielungsabsicht als Dienstleister der beteiligten Gemeinden. 

§ 5 Verbandsorgane sind die Verbandsversammlung und der/die  Vorsitzende(r)  

§ 6 Verbandsversammlung besteht aus dem Vorsitzenden (geplant: Landrat § 12) und  den jeweiligen gesetzlichen Vertretern der Gemeinde (Bürgermeister). Jedes Verbandslied hat eine Stimme, die gleich viel zählt. 

§ 15 Geschäftsstelle
Die Verwaltungsgeschäfte des Zweckverbandes werden beim Landratsamt erledigt. 

§ 15 Deckung des Finanzbedarfes
Die Deckung erfolgt durch Umlagen. Die Umlage ist von den Mitgliedsgemeinden zu tragen. Der Anteil bestimmt sich nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen. Der Landkreis selber beteiligt sich nicht an der Umlage.

b) Vereinbarung über den Vor – und Nachteilsausgleich der Verbandsmitglieder

Ziel der Zweckverbandgründung und der Vereinbarung ist, ein Solidaritätsprinzip hinsichtlich der zu erwartenden Erträge unter den Gemeinden zu etablieren. Dessen genauere Ausgestaltung erfolgt durch diese Vereinbarung. Der Landkreis ist davon nur insofern betroffen, dass er als Dienstleister die notwendigen Verwaltungstätigkeiten erledigt. Das Solidaritätsprinzip soll bewirken, dass die ansiedelnden Gemeinden einen Teil ihrer Erträge (Gewerbesteuer) aus dieser Ansiedelung den übrigen Verbandsgemeinden zukommen lassen. Vorgesehen ist, den Gemeinden, auf deren Hoheitsgebiet Ökoflächen zur Verfügung gestellt werden, einen Betrag von 0,5 % der Gewerbesteuer zu überlassen. Die übrigen Verbandsgemeinden profitieren durch eine zusätzliche Weiterreichung der erzielten Gewerbesteuer in Höhe von 5 %. Der Landkreis ist hier nur wegen der verwaltungsmäßigen Abwicklung Vertragspartner.

Beschluss

a) Der Gemeinderat Röslau befürwortet die Einrichtung eines „Interkommunalen Flächenmanagements“ im Landkreis in Sinne der obigen Ausführungen und unterstützt die Bemühungen im Rahmen seiner Möglichkeiten. 

b) Die Gemeinde Röslau tritt als Gründungsmitglied dem „Zweckverband interkommunales Flächenmanagement im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge (ZIF)“ bei und billigt die entsprechende Satzung gemäß dem Wortlaut des beiliegenden Satzungsentwurfes. Dieser Satzungsentwurf ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

c) Die Gemeinde Röslau wird Vertragspartner der im Entwurf beiliegenden „Vereinbarung über den Vor – und Nachteilsausgleich der Verbandsmitglieder“ und genehmigt den Abschluss des Vertragsentwurfes. Der Vertragsentwurf ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

d) Der erste Bürgermeister der Gemeinde Röslau wird ermächtigt, geringfügige Abweichungen sowohl vom Satzungstext wie auch vom Text der Vereinbarung eigenverantwortlich zu genehmigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 11:47 Uhr