Weisungsbindung der Verwaltungsräte zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung - Gebiet der Gemeinde Röslau - des gemeinsamen Kommunalunternehmens Oberes Egertal - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weißenstadt und der Gemeinde Röslau -(BGS-WAS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  36. Gemeinderatssitzung, 18.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 36. Gemeinderatssitzung 18.07.2023 ö 6.1

Sachverhalt

Nach Ablauf der Kalkulationsperiode im Bereich Wasser ließ das gkU Oberes Egertal mit Kalkulation vom 20.06.2023 die Gebührensätze durch die Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner im Hinblick auf die Kostendeckung neu begutachten. 

Um die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung zu erreichen, sind Erhöhungen der Grundgebühren und Verbrauchsgebühren notwendig, und Änderungen der Benennung der zu verwendenden Verbrauchszähler. Dies gilt sowohl für den Bereich Weißenstadt als auch für den Bereich der Gemeinde Röslau. Die Grundgebühren erhöhen sich von 70,00 €, 80,00 €, 90,00 € und 150,00 € je Durchlaufmenge auf 84,00 €, 96,00 €, 108,00 € und 180,00 € je Durchlaufmenge. 

Die Verbrauchsgebühren je m³ erhöhen sich für den Bereich der Gemeinde Röslau von 1,60 € auf 2,45 € je m³. 

Auf die der Beschlussfassung angehängten Satzungsänderung und die als Dokument angefügte Kalkulation wird verwiesen.

Diskussionsverlauf

Herr Webhofer vom gKU Oberes Egertal zeigt anhand einer PowerPoint Präsentation auf welcher Basis die Kalkulation der neuen Preise festgelegt wurde. Nach der letzten vierjährigen Periode, die mit dem Jahr 2022 abschloss, stand ein Minus von 88.729 Euro unter der Abrechnung. Dies addiert sich zu den negativen Ergebnissen aus der Vergangenheit, sodass sich die Unterdeckung mittlerweile auf 258.392 Euro beläuft.  Hauptgrund ist die drastisch gesunkene Wasserabnahme und die Kosten für Investitionen in die Infrastruktur. Eine Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren ist daher unumgänglich. Auch mit Blick darauf, dass der Wasserpreis seit 10 Jahren und der Abwasserpreis seit 13 Jahren fest ist.
Da keine größeren Investitionen für die Zukunft anstehen und der Zinssatz niedrig ist sind deutlich geringere Kosten für die nächste Kalkulationsperiode 2023 bis 2026 zu erwarten, sodass die neuen Preise realistisch sind.
Herr Webhofer zeigt auch den Vergleich der Preise für Wasser und Abwasser im Landkreis Wunsiedel. Hier bewegt sich die Gemeinde Röslau mit den neuen Preisen im Mittelfeld.

Thorsten Strahberger fragt nach, woher die großen Schwankungen beim Wasserverbrauch der letzten Jahre stammen und gibt zu bedenken, ob die angesetzte Wassermenge für die neue Kalkulationsperiode 2023 bis 2026 ausreicht. Außerdem bittet er zu überlegen, ob der Vier-Jahreszeitraum nicht auf jährlich geändert werden sollte und bittet auf jeden Fall um jährliche Informationen an den Gemeinderat. Herr Webhofer erklärt, dass nicht genau feststellbar sei, woher diese Schwankungen stammen und betont, dass der Ansatz für die Zukunft durchaus konservativ geplant ist. Eine Änderung der Kalkulationsperiode wäre nicht hilfreich und würde nur zusätzliche Kosten verursachen. Er betont auch, dass die Zahlen für das Jahr 2022 noch nicht endgültig seien und es hier noch Änderungen geben kann. 1. Bürgermeister Torsten Gebhardt bestätigt den guten Zustand und dass dadurch keine hohen Investitionskosten anfallen werden. Ebenso erklärt er, dass eine jährliche Information an den Gemeinderat geplant ist. Auf die Frage von Georg Beer ob es sich bei den angegebenen Zahlen um Verbrauch oder verkaufte Wassermengen handle, erklärt Herr Webhofer, dass die Angaben die verkaufte Menge widerspiegeln. Bernd Nürnberg betont, dass die Gemeinde die günstigen Kosten der Abwassersituation der Hotels von Weißenstadt zu verdanken hat. Zum Abschluss bedankt sich 1. Bürgermeister Torsten Gebhardt für die detaillierte Ausführung und die Arbeiten des gKU Oberes Egertal.

Beschluss

Der Gemeinderat weist die aus seiner Mitte gewählten Verwaltungsratsmitglieder an, bei der entsprechenden Verwaltungsratssitzung die Satzungsänderungen für Röslau in der nachfolgenden Form zu beschließen: 





Röslau:

Satzung Nr. 2 zur Änderung der 
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung 
– Gebiet der Gemeinde Röslau –
des gemeinsamen Kommunalunternehmens Oberes Egertal 
  • Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weißenstadt 
und der Gemeinde Röslau – (BGS-WAS)

Vom 00.00.2023 (Ausfertigungsdatum)


Aufgrund von Art. 50 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April.1993 (GVBl. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91) erlässt das gemeinsame Kommunalunternehmen Oberes Egertal – Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weißenstadt und der Gemeinde Röslau - folgende Satzung:

§ 1

Die Betrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung – Gebiet der Gemeinde
Röslau –des gemeinsamen Kommunalunternehmens Oberes Egertal Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weißenstadt und der Gemeinde Röslau – (BGS-WAS) vom 17. Januar 2007 (KrABl. Nr. 3/2007 vom 01. Februar 2007), zuletzt geändert mit Satzung vom 7. Mai 2013, wird wie folgt geändert:

1. § 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
               
       „Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn, Q3):
      
       bis Qn      2,5 m³/h                €   84,00 €/Jahr             =        bis Q3             4,0 /h           84,00 €/Jahr
bis Qn      6,0 m³/h                €   96,00 €/Jahr             =        bis Q3           10,0 /h           96,00 €/Jahr
bis Qn    10,0 m³/h                €  108,00 €/Jahr    =        bis Q3           16,0 /h         108,00 €/Jahr
       über Qn  10,0 m³/h                €  180,00 €/Jahr    =        über Q3   16,0 /h           180,00 €/Jahr
       
50 mm Verbundwasserzähler
(Haupt- und Nebenzähler)        € 228,-/Jahr  
80 mm Verbundwasserzähler
(Haupt- und Nebenzähler)        € 264,-/Jahr“   

2. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

       „Die Gebühr beträgt 2,45 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 2

Diese Satzung tritt am 00.00.2023 in Kraft


Weißenstadt, den 00.00.2023

Gemeinsames Kommunalunternehmen Oberes Egertal        


gez.
                                               
Stefan Webhofer
Vorstandsvorsitzender

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2023 08:05 Uhr