Nach eingehender Erläuterung des Haushaltsplanes beschließt der Gemeinderat, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan mit sämtlichen Anlagen, insbesondere dem Finanzplan und dem Stellenplan, mit allen darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern festzustellen. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, Kassenkredite bis zum in der Satzung festgelegten Höchstbetrag, aufzunehmen.
Haushaltssatzung der Gemeinde Röslau
( Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge )
für das
Haushaltsjahr 2021
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Röslau folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.084.700,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.262.900,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 267.400,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 680.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Röslau, den 10. März 2021
Torsten Gebhardt
1. Bürgermeister
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 19.05.2015, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 10.03.2020, wie folgt festgesetzt worden:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 370 v.H.
b) für Grundstücke (B) 360 v.H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.