Zweckvereinbarung zur Fortführung des Stadtumbaumanagements unter Federführung Stadt Marktleuthen


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Gemeinderatssitzung, 13.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Gemeinderatssitzung 13.10.2021 ö 7

Sachverhalt

2. Bürgermeister Heiko Tröger informiert, dass zum 01.01.2022 die Federführung des Stadtumbaumanagements von der Stadt Kirchenlamitz auf die Stadt Marktleuthen übergeht. Hierfür ist eine Anpassung der Zweckvereinbarung notwendig und bis spätestens Anfang Dezember 2021 unterschrieben der Regierung von Oberfranken vorzulegen.

Die Änderungen in der angepassten Zweckvereinbarung gegenüber der Letzten vom 16.09.2009 ist das Ersetzen in den entsprechenden Passagen von „Stadt Kirchenlamitz“ durch „Stadt Marktleuthen“ und eine leichte Überarbeitung des Abschnittes in der Vorbemerkung, in dem sich nicht alle neun Kommunen zwingend beteiligen müssen.

Angenommen sind Kosten in Höhe von 100.000,00 € brutto p.A. Bei einer Förderung von 80% verbleiben 20.000,00 € p.A. bei den Kommunen. Hierdurch ergibt sich ein Anteil von rund 2.222,00 € für die Gemeinde Röslau pro Jahr. Die Laufzeit der angepassten Zweckvereinbarung beträgt in der Regel 5 Jahre, was einem Anteil über die gesamte Laufzeit von rund 11.111,00 € entspricht. 

Aufgrund der Höhe des Gesamtlaufzeitbetrages und der Verantwortlichkeit aus §22 Nr.2 der Geschäftsordnung ist ein Beschluss des Gemeinderates zu fassen.

 

Zweckvereinbarung zur

Fortführung des Stadtumbaumanagements im Rahmen des Programms
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ in den Kommunen Kirchenlamitz, Marktleuthen, Röslau, Schönwald, Weißenstadt, Oberkotzau, Schwarzenbach a.d.Saale, Sparneck und

Zell im Fichtelgebirge


Vorbemerkung


Als Ergebnis des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes „Nördliches Fichtelgebirge haben die Stadt Schwarzenbach a.d.Saale, der Markt Oberkotzau, der Markt Sparneck, der Markt Zell im Fichtelgebirge (Landkreis Hof) sowie die Stadt Kirchenlamitz, die Stadt Weißenstadt, die Stadt Marktleuthen, die Stadt Schönwald und die Gemeinde Röslau beschlossen, ausgewählte interkommunale Schlüsselprojekte gezielt umzusetzen. Um eine zügige Projektentwicklung sicherzustellen, ist im Auftrag dieser Kommunen ein Stadtumbaumanagement im Rahmen des Förderprogramms  „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (vormals Stadtumbau West) eingesetzt worden.

Das Stadtumbaumanagement für die 9 Kommunen des Nördlichen Fichtelgebirges soll fortgeführt werden und sich im Wesentlichen an der Struktur des bisherigen Managements orientieren.
Hauptunterschied gegenüber dem bisherigen Stadtumbaumanagement wird sein, dass die selbst gestellte Verpflichtung zur angestrebten, gemeinsamen Konzeption, Entwicklung und Bearbeitung von Projekten nicht immer für alle neun Kommunen gelten muss.
Es ist denkbar, dass neben Projekten, die von allen neun Kommunen gemeinsam bearbeitet werden, auch Projekte von weniger Kommunen durchgeführt werden. Dies sollte im Regelfall mindestens die Hälfte der beteiligten Städte und Gemeinden betreffen. Projekte, die von vier Kommunen oder weniger durchgeführt werden, bedürfen der Absprache mit den anderen Kommunen sowie der Regierung von Oberfranken. 

Auf Wunsch der Regierung von Oberfranken soll gegenüber dem Fördergeber eine Stadt alleine als Antragsteller und damit Empfänger der Förderung auftreten. Diese Rolle übernimmt nunmehr ab 01.01.2022 die Stadt Marktleuthen.

Zur Regelung der Kostenteilung wird zwischen den beteiligten Kommunen folgende


Zweckvereinbarung


gem. den Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit –KommZG- (BayRS 2020-6-1-I) abgeschlossen:
§ 1
Aufgabe

(1) Das Stadtumbaumanagement soll entsprechend der bisherigen Bewilligungen durch die Regierung von Oberfranken fortgeführt werden.
Grundlage hierfür sind die jeweils zu stellenden Förderanträge auf der Basis des angebotenen Leistungsumfangs des Dienstleisters, welcher den Zuschlag erhalten hat. 

(2) Die Stadt Marktleuthen übernimmt für die beteiligten Gemeinden die Abwicklung der Förderung und erhält zunächst die Fördermittel. Sie geht deshalb für die im Antrag genannten Personal- und Sachkosten in Vorleistung.

§ 2
Kostenverteilung

(1) Die Kosten für die beteiligten Gemeinden betragen voraussichtlich 100.000 €, brutto, für ein Jahr. 

(2) Die Aufteilung der Kosten nach Abzug der Fördermittel (Nettokosten) wird von der Stadt Marktleuthen durchgeführt.

(3) Die Aufteilung erfolgt zu je einem Neuntel nach der Anzahl der beteiligten Gemeinden. 

(4) Die Aufteilung der nach Abzug der Fördermittel verbleibenden Kosten erfolgt 
nach Vorlage des Verwendungsnachweises und Abrechnung mit der Regierung von Oberfranken.

(5) Die Kosten sind von den beteiligten Gemeinden der Stadt Marktleuthen unverzüglich nach Anforderung zu erstatten.

(6) Die anfallenden, anteiligen Kosten sind von den beteiligten Gemeinden auch bei einer Änderung der Geschäftsgrundlage an die Stadt Marktleuthen zu erstatten.

§ 3
Dauer der Vereinbarung

Diese Zweckvereinbarung gilt bis zum Abschluss des Projektes.


§ 4
Schlichtung bei Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der an dieser Vereinbarung Beteiligten soll die Aufsichtsbehörde im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge angerufen werden.

§ 5
Sonstiges

Über Fortschritt des Projektes ist durch den Projektmitarbeiter regelmäßig in der Lenkungsgruppe zu berichten. Darüber hinaus muss für Maßnahmen, die nicht im Förderantrag genannt sind, die Zustimmung der Lenkungsgruppe und ggf. der kommunalen Gremien eingeholt werden.

§ 6
Anzeige

Die Zweckvereinbarung wird den Landratsämtern Hof und Wunsiedel angezeigt.


§ 7
Inkrafttreten

Diese Zweckvereinbarung wird mit Unterzeichnung durch die Vertragsteile verbindlich wirksam.

Sie tritt mit dem Tag, an dem alle Vertragsteile unterzeichnet haben, in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Röslau beschließt der Änderung der Zweckvereinbarung zur Fortführung des Stadtumbaumanagements unter Federführung der Stadt Marktleuthen zuzustimmen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung aller notwendigen Schritte. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2021 10:17 Uhr