Bauantrag des Herrn Matthias Tafelmeier, Alte Straße 1, 95195 Röslau, zur Errichtung eines Nebengebäudes für Lager, Werkstatt und KFZ-Garage, FlNr. 3193/2 der Gemarkung Grün
Daten angezeigt aus Sitzung:
47. Gemeinderatssitzung, 16.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der bereits durch das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge vorgeprüfte und durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte Bauantrag des Herrn Matthias Tafelmeier, lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor. Es bestehen bei dem Vorhaben aus Sicht der Gemeindeverwaltung grundsätzlich keine Bedenken.
Der Bauherr plant auf den Grundstücken die Errichtung eines Nebengebäudes als Lager, Werkstatt und KFZ-Garage. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Bau, welcher nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayBO als ein Gebäude der Gebäudeklasse 1 klassifiziert ist. Ein Sonderbau liegt somit nicht vor. Die gewerbliche Nutzfläche der Gebäude liegt bei 196m². Der Brutto Rauminhalt beträgt 588m³.
Für das Vorhaben des Bauherrn gelten die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierenden Bebauungsplanes oder einfachen Bebauungsplanes befindet vgl. §30 Abs. 1 und 3 BauGB, ist das Vorhaben nach §34 BauGB oder §35 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist von allen Seiten von Bebauung umschlossen. Die Umgebungsbebauung gestaltet sich vorwiegend mit Wohnhäusern und nicht störenden Gewerbebetrieben, was einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 BauNVO ähnelt. Bei dem Vorhaben handelt es sich somit um ein Innenbereichsvorhaben (vgl. § 34 BauGB). Das Vorhaben ist somit bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Bei der Errichtung des geplanten Nebengebäudes kann dies als gegeben erachtet werden. Die zu Umnutzung des Gebäudes als Teilgewerbe ist nach §4 Abs. 3 BauNVO nur in Ausnahmefällen zulässig. Dabei muss gewährleistet sein, dass es sich auch in Zukunft um einen nicht störenden Gewerbebetrieb handelt. Davon ist auszugehen, da Art um Umfang des Gebäudes und auch der Grundstückszuschnitt keine große Erweiterung erwarten lässt.
Unter diesen Aspekten kann das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB erteilt werden.
Diskussionsverlauf
Es wird angefragt, ob es sich hierbei um eine gewerbliche Werkstatt handle. Dies wird verneint.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag des Matthias Tafelmeier zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.05.2024 11:34 Uhr