Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Blockheizkraftwerk Thusmühle“ im Ortsteil Thusmühle und zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röslau
Daten angezeigt aus Sitzung:
50. Gemeinderatssitzung, 16.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Antrag vom 27.06.2024 beantragt Herr Wolfgang Schubert, Grün 26, 95195 Röslau die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens im Sinne des § 12 Abs. 2 BauGB auf der FlNr. 126/8 der Gemarkung Oberröslau (Wiese auf Grundstück Bauhof Thusmühle).
Herr Schubert beabsichtigt dort ein Blockheizkraftwerk zu errichten, welches der Versorgung der geplanten Nahwärmeleitung durch Oberröslau dienen soll.
Die Gemeinde kann durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Zulässigkeit dieses Vorhabens bestimmen. (§ 12 Abs. 1 BauGB).
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass man noch nicht weiß wieviel eingespeist wird. Ein Einspeisepunkt wird noch genannt.
Beschluss
Der Gemeinderat Röslau stimmt dem Antrag des Herrn Wolfgang Schubert vom 27.06.2024 zu und genehmigt aus gemeindlicher Sicht den Bau eines Blockheizkraftwerkes. Der Gemeinderat Röslau beschließt des Weiteren vorsorglich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Blockheizkraftwerk Thusmühle“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 12 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.11.2024 10:13 Uhr