Bauleitplanung der Gemeinde Röslau; Beschluss auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röslau und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – „Solarpark Dürnberg Ost“ gem. § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB; Fassung des Einleitungsbeschlusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Gemeinderatssitzung, 09.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Gemeinderatssitzung 09.10.2024 ö 5

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 12.09.2023 wurde ein ca. 22 Hektar großer Bereich oberhalb der Schafswiesen östlich von Dürnberg als Vorrangfläche für Photovoltaik durch den Gemeinderat Röslau festgelegt. Die Gemeindeverwaltung Röslau hat in Zusammenarbeit mit dem gKU „Oberes Egertal“ das Gebiet überprüft und als geeignet empfunden. Nun soll die Durchführung des Bauleitplanverfahrens der Schaffung von Baurecht dienen.

Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses Bauvorhaben zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Dürnberg Ost“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB notwendig. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans betrifft die Flurstücknummern 256, 257, 277 und 278 Gemarkung Dürnberg. Derzeit sind diese Grundstücke im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Ziel der Bauleitplanung ist unter natur- und landwirtschaftsverträglichen Gesichtspunkten eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. 

Die Firma Trianel vertreten durch Herr Kegelmann, beantragt des weiterem die Aufnahme der Grundstücke mit der FlNr. 253 der Gemarkung Dürnberg und 683 der Gemarkung Oberröslau. 

Die Firma Trianel vertreten durch Herrn Kegelmann erklärt sich bereit sich einem noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag, das Bauvorhaben nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu planen und durchzuführen, sowie die Kosten zu übernehmen, die mit dieser Bauleitplanung verbunden sind.

Diskussionsverlauf

Es wird informiert, dass Herr Kegelmann dieses Projekt bereits in Weißenstadt vorgestellt hat. 
2. Bürgermeister Herr Wildenauer erkundigt sich nach der weiteren Vorgehensweise. Hier wäre vorrangig der städtebauliche Vertrag und die Bauleitplanung anzugehen. Man brauche einen Satzungsbeschluss und das Baurecht ist in Verbindung mit dem gKU Oberes Egertal zu prüfen. Der Vertrag soll auch dem Gemeindetag zur Prüfung vorgelegt werden.  
Herr Kegelmann erläutert, dass vor der Entscheidung über den Baubauungsplan auch der Vertrag geschlossen wird. Die Grundlagen hierzu kommen von der Fa. Trianel.
Herr Kegelmann erläutert einige Fragen des Gemeinderats:
  • Bei der Errichtung der Anlagen wird ein Abstand zur Straße von 10 bis 20 m eingehalten werden, damit man auch noch mit Gerätschaften das Grundstück umfahren kann.

  • Ein Speicher für den erzeugten Strom ist bei Marktleuthen am Umspannwerk geplant.

  • Die markierten Flächen auf Die markierten Flächen auf dem Plan sind mit den Besitzern abgeklärt, diese erklären grundsätzlich Interesse. Die Fläche bei der Deponie ist keine Option.

Es wird zudem angefragt, welche Vorteile der Bau für die Bürger bzw. für die Gemeinde bringt. Für die Gemeinde ergebe sich eine Beteiligung von 0,02 Cent pro kWh. Die Gewerbesteuer wirkt sich mit 3000,00 Euro pro Hektar aus. Die Einnahmen der Gewerbesteuer könnten jedoch frühestens in 3 Jahren fließen, da vorher die Tilgungen einberechnet werden. 

Die Firma wird sich aus einer GmbH und KG zusammensetzen. 80% die Fa. Trianel und 20% von den Bürgern und eventuell gKU Oberes Egertal, welche aber zusammen eine eigene KG gründen müssen. Die Bürger werden dann an den Gewinnen beteiligt. Für die Fa. Trianel wäre der Verwaltungsaufwand für die Gründung der KG zu groß. 

Der Gemeinderat sieht hier den Aufwand zur Gründung einer KG für die Bürger zu groß. Das Geschäftsmodell wird sehr kompliziert. Man müsse dann auch noch eine eigene Verwaltung für das gKU Oberes Egertal und die Bürger haben.

Auf Nachfrage, was in 30 Jahren nach Ende des Pachtvertrages passiert werden 3 Möglichkeiten erläutert:
- Der Pachtvertrag wird verlängert.
- Die Anlagen werden abgebaut und die Bürgschaften aufgelöst.
- Die Flächen/Anlagen werden dem Grundbesitzer wieder zurückgegeben.

Der Bürgermeister weist auf Rückfrage darauf hin, dass immer die Gemeinde vorgeben kann, welche Gebiete ausgewiesen werden. Hier obliegt die Hoheit der Gemeindeverwaltung.
Frau Menzel gibt zu bedenken, dass durch die vielen ausgewiesenen Flächen immer mehr Flächen für den Anbau von Lebensmittel fehlen. Für die Landwirte wird die Pacht von anderen Flächen sehr teuer.

Entgegen wird angemerkt, dass viele Landwirte jetzt Biogas erzeugen. Einige Betriebe können aufgrund von Nachfolgemangel ihre Landwirtschaft nicht mehr betreiben und erzielen bei Verpachtung ihrer Flächen zur Energiegewinnung höhere Pachteinnahmen. 
Hierzu wird verdeutlicht, dass der Gesetzgeber ungefähr 2,5% der Flächen zur Energiegewinnung empfiehlt. 1 % Fläche zur Energiegewinnung wäre wahrscheinlich zur wenig. Röslau wird den Mindestanspruch erfüllen mehr aber nicht. Was die weitere Gesetzgebung in der Zukunft vorgibt kann man nicht vorhersagen. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Röslau beschließt für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik-Solarpark Dürnberg Ost“ im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: FlNrn. 256, 257, 277 und 278 der Gemarkung Dürnberg. Die Grundstücke mit der FlNr. 253 und 683 der Gemeinde Röslau sollen nicht Teil des Bauleitplanverfahrens werden.

Der beiliegende Lageplan, der den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans darstellt, ist Bestandteil des Beschlusses. 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.11.2024 09:28 Uhr