Bauantrag des Dieter Opel, Dürnberg 4, 95195 Röslau, zum Anbau einer Lagerhalle für Bauelemente mit Garage, auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 26/1, Gemarkung Dürnberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Gemeinderatssitzung, 19.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 58. Gemeinderatssitzung 19.03.2025 ö 4.1

Sachverhalt

Der durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte Bauantrag des Bauherren lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor.

Geplant ist dabei der Anbau einer Lagerhalle für Bauelemente mit Garage an die bestehenden Gebäude. Bei dem Vorhaben handelt es sich nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BayBO um ein Gebäude der Gebäudeklasse 2. Ein Sonderbau liegt dadurch nicht vor. Die Grundfläche des Vorhabens beträgt 294,70m². Der Bruttorauminhalt beträgt 2.124,48m³.

Für das Vorhaben des Bauherren gelten die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierenden Bebauungsplanes oder einfachen Bebauungsplanes befindet vgl. §30 Abs. 1 und 3 BauGB, ist das Vorhaben nach §34 BauGB oder §35 BauGB zu beurteilen.

Das Grundstück grenzt an die Innenbereichsbebauung der Ortschaft Dürnberg. Die Umgebungsbebauung gestaltet sich vorwiegend mit Wohnhäusern, alten Bauernhöfen, Gewerbebetrieben und einem Dorfhaus, was somit auf ein Dorfgebiet nach § 5 BauNVO schließen lässt. Bei dem Vorhaben handelt es sich zusammenfassend um ein Innenbereichsvorhaben (vgl. § 34 BauGB). Das Vorhaben ist somit bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Bei dem Vorhaben (Bau einer Lagerhalle) kann dies als gegeben erachtet werden. Ein Ausschluss nach den §§ 12, 14 und 15 BauNVO ist nicht gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag des Bauherren zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2025 08:37 Uhr