Abschluss Jahresrechnung 2024 - gleichzeitig Rechenschaftsbericht nach Art. 102 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
58. Gemeinderatssitzung, 19.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
(Hinweis auf TOP 7 der 57. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18.02.2025)
Auf die bekannten und dem Gemeinderat als Datei vorliegenden Auswertungen der Jahresrechnung 2024 mit sämtlichen Anlagen, einschließlich Rechenschaftsbericht wird verwiesen. Inhaltliche Ausführungen und Erläuterungen hierzu erfolgten bereits in der Sitzung am 18.02.2025.
Die Vorlage erfolgt gem. Art. 102 Abs. 2 GO. Der Gemeinderat wird gebeten, den Rechnungsabschluss anzunehmen. Die Jahresrechnung kann sodann dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung übergeben werden.
Beschluss
Der Abschluss der Jahresrechnung 2024 wird vom Gemeinderat angenommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung überwiesen. Haushaltsreste werden in der sich aus dem Rechenschaftsbericht ergebenden Höhe gebildet. Über- und außerplanmäßige Haushaltsüberschreitungen werden, soweit nicht bereits durch Einzelbeschluss geschehen, nachträglich genehmigt. Die Deckung dieser unabweisbaren Überschreitungen durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen bei anderen Buchungsstellen ist gewährleistet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2025 08:37 Uhr