Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 Beschlussfassung 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Gemeinderatssitzung, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Gemeinderatssitzung 15.03.2022 ö 7.3

Sachverhalt

(Hinweis auf TOP 7 der 19. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.02.2022)
Im Rahmen eines PowerPoint-Vortrages wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2022 zur Vorberatung vorgestellt. Ziel ist es, den Haushaltsplan ausgeglichen und genehmigungsfähig dem Gemeinderat zur nächsten Sitzung vorzustellen. 
Insbesondere auf die Umstände und wegfallende Maßnahmen, die zu einer Genehmigungsfähigkeit führen können, wurde hingewiesen, ebenso auf die Wichtigkeit eines genehmigten Haushalts im Hinblick auf abzuschließende Projekte.

Haushaltsrede 2022 des 1.Bürgermeisters Torsten Gebhardt:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

ich lege euch heute den Haushalt der Gemeinde Röslau für das Haushaltsjahr 2022 zur Beschlussfassung vor.

Die einzelnen Haushaltsbestandteile wurden ja von unserem Kämmerer Jörg Zimmermann zusammen mit den Zahlen der Jahresrechnung 2021 und der Fortschreibung unseres Haushaltskonsolidierungskonzeptes im Finanzausschuss und in der vergangenen Gemeinderatssitzung in allen Einzelheiten vorgestellt.

Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen derzeitigen negativen Auswirkungen auf unser derzeitiges Leben werde ich heute nicht die gewohnte Haushaltsrede halten, sondern wie im Vorjahr nur nochmal die wichtigsten Zahlen des Haushalts nennen, die in die von uns zu beschließende Haushaltssatzung eingeflossen sind.

Die Haushaltssatzung 2022 setzt insgesamt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 7.272.602 € fest. Davon entfallen 4.077.802 € auf den Verwaltungshaushalt und damit auf den laufenden Betrieb.

3.194.800 € sind dagegen im Vermögenshaushalt enthalten, die nach Abzug der Tilgungen für die anstehenden Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen zur Verfügung stehen. Um diese vollständig finanzieren zu können ist es erfreulicherweise nicht erforderlich, Darlehen aufzunehmen.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A mit 370 v. H. und die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer mit jeweils 360 v. H. wurden gegenüber dem Jahr 2021 unverändert beibehalten.

Allerdings bleibt anzumerken, dass durch die Vorgaben der Aufsichtsbehörden bei der Prüfung der Haushalte und die selbst auferlegten Verpflichtungen aus der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zusätzlich zu den bereits laufenden Maßnahmen wie 

  • Sanierung und Neugestaltung des Pappenfabrikareals,
  • Bau des Egerradwegs,
  • Neubeschaffung des HLF 20 für die Feuerwehr und die
  • Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens

keine neuen Maßnahmen mehr begonnen werden können, bis diese Maßnahmen im Haushalt abfinanziert sind.

Es bleibt dabei, dass trotz der seit Jahren erfolgten Suche und Umsetzung von Einsparungsmöglichkeiten auch weiterhin die Abhängigkeit von der staatlichen Unterstützung mit den damit verbundenen Einschränkungen des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinde gegeben bleibt.

Vor diesem Hintergrund ist es umso erfreulicher, dass die Röslauer Firmen und Gewerbetreibenden, die mit mutigen Investitionen ihre Standorte sichern und voranbringen, auch weiter zu Röslau stehen. Vielen Dank dafür.

Genauso erfreulich ist das große ehrenamtliche Engagement in den Vereinen und Gruppierungen, aber ebenso von Privatpersonen, die viele Aufgaben übernehmen, die sonst für teures Geld von der Gemeinde übernommen werden müssten.

Das beweist sich aktuell auch wieder in den zahlreichen Hilfsaktionen, die für die Menschen durchgeführt werden, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten und bei uns Hilfe suchen.

Mein Dank gilt außerdem auch heute wieder allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, die an der Aufstellung des vorliegenden Haushaltsplanes mitgewirkt haben, der keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält und von dem wir daher hoffen können, dass er die Zustimmung der Aufsichtsbehörden finden wird.

Mein besonderer Dank gilt aber in diesem Jahr unserem Kämmerer Jörg Zimmermann, der es geschafft hat, zum ersten Mal alleinverantwortlich den Haushalt unserer Gemeinde trotz der damit verbundenen, schwierigen finanziellen Ausgangslage der Gemeinde ausgeglichen zu gestalten.

Meine Hoffnung ist, dass sich die mit der aktuellen politischen Situation verbundenen Auswirkungen nicht so negativ auf unseren Haushalt auswirken, dass alles Zahlenwerk nur noch Makulatur ist.

Wein Wunsch ist, dass die politisch Verantwortlichen den richtigen Weg finden, um die Welt so schnell wie möglich wieder zur Ruhe kommen zu lassen.

Mein Dank gilt Euch, den Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats, für die gute Zusammenarbeit im Gemeinderat zum Wohl unserer Gemeinde

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Euch, dem vorliegenden Haushalt zuzustimmen.

Beschluss

Nach eingehender Erläuterung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung beschließt der Gemeinderat, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan festzustellen. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, Kassenkredite bis zum in der Satzung festgelegten Höchstbetrag, aufzunehmen.



Haushaltssatzung der Gemeinde Röslau
(Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
für das
Haushaltsjahr 2022

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Röslau folgende Haushaltssatzung:




§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                 4.077.802,00 €

und

im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                 3.194.800,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.




§ 5

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.


§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Röslau, den 15.03.2022

Torsten Gebhardt
1. Bürgermeister


Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 19.05.2015, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 10.03.2020, wie folgt festgesetzt worden:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe        (A)                                         370 v.H.
b) für Grundstücke                                               (B)                                         360 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                                                            360 v.H.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2022 12:00 Uhr