Datum: 18.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 21:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben und Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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30. Gemeinderatssitzung
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18.01.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Torsten Gebhardt wünscht dem Gemeinderat ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr mit den, allzeit richtigen, Entscheidungen.
Außerdem informiert 1. Bürgermeister Torsten Gebhardt, dass die Bewerbungsbögen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl der Amtsperiode 2024-2028 in der Gemeinde ausliegen.
Als weiterer Punkt wird der Gemeinderat in Kenntnis gesetzt, dass am 10.01.2023 die Arbeit bei der Pappenfabrik nach der Weihnachtspause wieder aufgenommen wurde.
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2. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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30. Gemeinderatssitzung
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18.01.2023
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2 |
Sachverhalt
Aus nichtöffentlichen Sitzungen sind keine Tagesordnungspunkte bekannt zu geben.
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3. Genehmigung von Sitzungsniederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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30. Gemeinderatssitzung
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18.01.2023
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3 |
Sachverhalt
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 29. Gemeinderatssitzung vom 07.12.2022 wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.
Beschluss
Einwendungen gegen diese Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt damit als angenommen und genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Behandlung von Bauanträgen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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30. Gemeinderatssitzung
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18.01.2023
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4 |
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4.1. Bauantrag der Familie Mergen, Wintersreuth 13, 95632 Wunsiedel, zur Erstellung eines Rundstamm Blockhauses, Rauschensteig, 95195 Röslau, FlurNr. 2730 und 2731 Gemarkung Neudes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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30. Gemeinderatssitzung
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18.01.2023
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4.1 |
Sachverhalt
Der durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte Bauantrag der Bauherren, lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor.
Geplant ist die Errichtung eines Blockhaues auf die freien Grundstücke neben dem Anwesen der Familie Dannhorn in Rauschensteig. Das Gebäude wird als ein Gebäude der Gebäudeklasse 1 nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1a BayBO klassifiziert. Ein Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 BayBO liegt somit nicht vor. Es wird eine Grundfläche von 89,56m² überbaut. 2 Stellplätze werden errichtet.
Für das Vorhaben der Bauherren gelten die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes oder einfachen Bebauungsplanes befindet (vgl. §30 Abs. 1 und 3 BauGB), ist das Vorhaben nach §34 BauGB oder §35 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist zwar nicht von allen Seiten von Bebauung umschlossen, liegt allerdings im Siedlungsbereiches der Ortschaft Rauschensteig, welches noch als Innenbereich nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Umgebungsbebauung gestaltet sich mit Wohnhäusern, Bauernhöfen und kleinen Gewerbebetrieben, was auf ein Dorfgebiet nach § 5 BauNVO schließen lässt. Das Vorhaben ist somit bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Bei einem Wohnhaus kann dies als gegeben erachtet werden. Ein Ausschluss, nach §12 BauNVO ist im vorliegenden Falle nicht zu erkennen.
Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB ist zu erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag der Familie Mergen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Bericht aus den Ausschüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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30. Gemeinderatssitzung
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Sachverhalt
Zur heutigen Sitzung lagen keine Berichte aus den Ausschüssen vor.
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6. Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Röslau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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30. Gemeinderatssitzung
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Sachverhalt
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Wunsiedel sollte die Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Röslau hinsichtlich der Stundensätze für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende von 24,00€ auf 28,00€ und die der Sicherheitswachen von 13,70€ auf 16,90€ zeitnah erhöht werden.
Begründet wird dies hinsichtlich der Sicherheitswachen mit dem Gesetzt zur Anpassung der Bezüge vom 23.06.2022, wodurch alle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A ab dem 01.12.2022 erhöht wurden. Dies betrifft auch die Sicherheitswachen einer gemeindlichen Feuerwehr. Die Stundensätze der Sicherheitswachen vgl. §11 Abs. 5 AVBayFwG können auf Grund Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG über die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Röslau auch abgerechnet werden.
Ebenso wurde der Pauschalsatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistende nach dem Ergebnis einer Auswertung verschiedener Satzungen bayerischer Gemeinde angehoben und in die Anlage der Mustersatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren eingearbeitet.
Alle anderen Beträge bleiben unverändert, da diese auf die jeweilige Fahrleistung der örtlichen Fahrzeuge analog der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages berechnet werden und derzeit noch aktuell sind.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Bernd Nürnberger erkundigt sich, ob diese Kosten in einem Bescheid aufgenommen werden müssen oder können. 1. Bürgermeister Torsten Gebhardt erklärt, D dass diese Kosten dann durch Bescheid erhoben werden, wenn dies rechtlich möglich sei. Dies sei z. B. bei technischen Hilfeleistungen der Fall. In diesen Fällen werden die Kosten aber in der Regel von Versicherungen getragen. Dies dient auch zur Deckung der Kostenersatzansprüche der einzelnen Arbeitgeber bei Einsätzen ihrer Mitarbeiter. Brigitte Menzel vom Rechnungsprüfungsausschuss, in dem die Thematik in einem der Prüfungstermine 2022 behandelt wurde, bestätigt dies.
Beschluss
Der Gemeinderat Röslau beschließt auf Grund dessen, die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Röslau ab sofort wie folgt zu ändern:
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Röslau
Verzeichnis der Pauschalsätze1)
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 bis 4) und den Personalkosten (Nummer 5) zusammen.
1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für …
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Bei einer Nutzungsdauer von
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Bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%
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Ein Mehrzweckfahrzeug MZF
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15 Jahren
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3,17 Euro
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Ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6, Allrad, mit Zusatzbeladung THL
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25 Jahren
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6,10 Euro
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Ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
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25 Jahren
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7,36 Euro
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Ein Mehrzweckanhänger mit Beladung Ölschaden und Verkehrssicherung
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30 Jahren
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1,98 Euro
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Ein Mehrzweckanhänger
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30 Jahren
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0,38 Euro
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2. Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die Halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - bei jährlich 80 Ausrückestunden und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10%.
Je Stunde:
Ein Mehrzweckfahrzeug MZF
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27,94 Euro
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Ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6, Allrad, mit Zusatzbeladung THL
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102,05 Euro
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Ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
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117,80 Euro
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Ein Mehrzweckanhänger mit Beladung Ölschaden und Verkehrssicherung
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11,98 Euro
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Ein Mehrzweckanhänger
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3,62 Euro
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3. Arbeitsstundenkosten
Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet. In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die Halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
Bei einer gemeindlichen Eigenbeteiligung von 10 %, werden als Arbeitsstundenkosten berechnet für:
Bei einer Nutz- Durchschnittliche
ungsdauer von Nutzung pro Jahr
a) eine Tragkraftspritze 25 Jahre 12 Stunden 48,13 Euro
b) eine Motorsäge 10 Jahre 10 Stunden 12,18 Euro
c) einen Pressluftatmer inkl. Atemanschluss 20 Jahre 8 Stunden 24,81 Euro
d) einen Stromerzeuger 11 kVA 20 Jahre 10 Stunden 27,31 Euro
e) eine Tauchpumpe (TP4/1) 15 Jahre 8 Stunden 13,29 Euro
f) einen Mehrzwecksauger 15 Jahre 12 Stunden 16,63 Euro
g) einen Hochdrucklüfter 20 Jahre 8 Stunden 20,77 Euro
h) ein Stromerzeuger 3 kVA 15 Jahre 10 Stunden 12,00 Euro
i) eine Absturzsicherungsausrüstung 20 Jahre 8 Stunden 3,23 Euro
j) einen Feuerlöscher/Prevento 10 Jahre 10 Stunden 4,30 Euro
k) einen Hebekissensatz 20 Jahre 8 Stunden 28,69 Euro
l) einen Insektenschutzanzug 10 Jahre 10 Stunden 1,45 Euro
m) einen Mehrzweckzug 15 Jahre 5 Stunden 27,22 Euro
n) ein Ölschadengerät (Wasserfläche) 10 Jahre 10 Stunden 4,10 Euro
o)ein Ölschadengerät (Verkehrsfläche) 10 Jahre 10 Stunden 4,10 Euro
p) eine Rettungssäge 10 Jahre 8 Stunden 4,75 Euro
q) einen Türöffnungssatz (Sperrwerkzeug) 20 Jahre 10 Stunden 20,34 Euro
r) ein Beleuchtungsgerät Powermoon 15 Jahre 10 Stunden 15,73 Euro
s) eine Wathose 10 Jahre 10 Stunden 1,25 Euro
4. Sonstiges
a) Fehl und Täuschungsalarm, grober Unfug 500 Euro
b) Materialverbrauch Wiederbeschaffungskosten
c) Unterweisung und Ausbildung in Schulen kostenfrei
d) Gebühr für Rechnungsstellung Wird nach dem
Kostenverzeichnis festgesetzt
5. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
a) Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: 28,00 €.
(Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.)
b) Sicherheitswachen, Brandwachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben:
je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG) 16,90 €. Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Zusammenlegung der Landtags- Bezirks- und der Bürgermeisterwahlen 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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30. Gemeinderatssitzung
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18.01.2023
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ö
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7 |
Sachverhalt
Die anstehenden Wahlen 2023, Landtagswahl, Bezirkswahlen und die Wahl des Bürgermeisters, sollen, um Kosten und Verwaltungsaufwand zu sparen, auf einen Termin zusammengefasst werden.
Laut Aussage der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge ist eine Beantragung der Zusammenlegung der Wahltermine vorbehaltlich eines Gemeinderatsbeschlusses möglich.
Dieser Antrag wird dann über das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge und die Regierung von Oberfranken dem Innenministerium zur Entscheidung vorgelegt.
Der Voraussichtliche Termin für die dann zusammengefassten Wahlen ist der 08.10.2023.
Beschluss
Der Gemeinderat Röslau spricht sich für eine Zusammenlegung der Landtags- Bezirkstags- und Bürgermeisterwahlen aus und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung und Durchführung aller dafür notwendigen Schritte.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes und Fragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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30. Gemeinderatssitzung
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18.01.2023
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8 |
Sachverhalt
Zur heutigen Sitzung lag hier nichts vor.
Datenstand vom 16.02.2023 16:01 Uhr