Datum: 18.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben und Informationen
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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36. Gemeinderatssitzung
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18.07.2023
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1.1. Deutsche Post Filiale Röslau Eröffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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36. Gemeinderatssitzung
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18.07.2023
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informativ
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1.1 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Torsten Gebhardt teilt mit, dass die Deutsche Post AG eine Filiale am bisherigen Standort in der Brückenstraße 1 am 01.09.2023 eröffnet.
Die Planungen für den „Tante-m-Laden“ laufen gut, sodass dieser auf jeden Fall bald im Anschluss eröffnet werden kann.
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1.2. Einweihung Freizeitgelände Pappenfabrik für Öffentlichkeit
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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36. Gemeinderatssitzung
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18.07.2023
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informativ
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1.2 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Torsten Gebhardt teilt mit, dass die Eröffnung des Freizeitgeländes Pappenfabrik für die Öffentlichkeit am Sonntag, 27.08.2023 mit einem Gottesdienst um 9.30 Uhr stattfindet. Im Anschluss erfolgt durch den Gemeinderat die Bewirtung und Führungen. Details sollen bei der nächsten Sitzung besprochen werden.
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1.3. Seniorenbeirat Wahlergebnis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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36. Gemeinderatssitzung
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18.07.2023
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informativ
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1.3 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Torsten Gebhardt informiert über das erste Treffen des Seniorenbeirates bestehend aus Arthur Schneider, Doris Beer, Erika Hegner, Rosa Rogler und Gerd Rabenbauer am 12.07.2023. Hier wurde Arthur Schneider als Vorsitzender und Doris Beer zur Stellvertreterin und Schriftführerin gewählt.
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2. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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36. Gemeinderatssitzung
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2 |
Sachverhalt
Folgenden Tagesordnungspunkt gab der 1. Bürgermeister aus nichtöffentlichen Sitzungen bekannt:
Aus der 34. nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.05.2023 den Tagesordnungspunkt:
TOP 4: Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland; Gigabit Förderprogramm des Bundes – Graue Flecken -; Vergabe der Planungsleistungen Markterkundung inklusive Analyse und Branchendialog
Die externen Planungsleistungen der Breitbandberatung Bayern GmbH werden in Anspruch genommen. Die Kosten belaufen sich derzeit auf 9.365,30 €.
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3. Genehmigung von Sitzungsniederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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36. Gemeinderatssitzung
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3 |
Sachverhalt
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 35. Gemeinderatssitzung vom 21.06.2023 wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.
Beschluss
Einwendungen gegen diese Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt damit als angenommen und genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Behandlung von Bauanträgen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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36. Gemeinderatssitzung
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18.07.2023
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4 |
Sachverhalt
Zur Sitzung lagen keine Bauanträge vor.
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5. Bericht aus den Ausschüssen
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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36. Gemeinderatssitzung
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Sachverhalt
1. Bürgermeister Torsten Gebhardt gibt Folgendes aus der Kulturausschusssitzung vom 22.06.2023 bekannt:
- Rückblick Kirchweih 2023
Es ist zu überlegen, ob künftig eine Standbetreiberkaution eingeführt werden soll. Diese würde bei Teilnahme am Markt zurückbezahlt. Dadurch wäre evtl. eine bessere Planung der Fieranten möglich, da bei der letzten Kirchweih einige Fieranten unentschuldigt nicht gekommen sind und dadurch einige Stände leer waren.
Ein Toilettenwagen wurde für 2024 zum Preis von 150,- € für drei Tage bereits gebucht.
- Sommerkino
Am 26. August 2023 wird der Film „Nachtwald – Das Abenteuer beginnt“ gezeigt. Start ist um 19.00 Uhr mit Bewirtung, der Film beginnt um 20.30 Uhr.
- Satzung Jugendbeirat
Die Satzung wurde an das Landratsamt und die Kreisjugendpflege zur Stellungnahme weitergeleitet.
- Herbstmarkt
Ein eventueller Herbstmarkt wurde auf das nächste Jahr verschoben.
- Skaterpark
Skater Parks sind nicht mehr so aktuell, daher wird über den Bau eines Pumptracks nachgedacht.
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6. Weisungsbindungen der Verwaltungsräte zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Wasser und Abwasser gkU Oberes Egertal
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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36. Gemeinderatssitzung
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18.07.2023
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6 |
Sachverhalt
Beschluss der in den untergeordneten Tagespunkten erläuterten Weisungsbindungen.
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6.1. Weisungsbindung der Verwaltungsräte zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung - Gebiet der Gemeinde Röslau - des gemeinsamen Kommunalunternehmens Oberes Egertal - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weißenstadt und der Gemeinde Röslau -(BGS-WAS)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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36. Gemeinderatssitzung
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18.07.2023
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6.1 |
Sachverhalt
Nach Ablauf der Kalkulationsperiode im Bereich Wasser ließ das gkU Oberes Egertal mit Kalkulation vom 20.06.2023 die Gebührensätze durch die Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner im Hinblick auf die Kostendeckung neu begutachten.
Um die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung zu erreichen, sind Erhöhungen der Grundgebühren und Verbrauchsgebühren notwendig, und Änderungen der Benennung der zu verwendenden Verbrauchszähler. Dies gilt sowohl für den Bereich Weißenstadt als auch für den Bereich der Gemeinde Röslau. Die Grundgebühren erhöhen sich von 70,00 €, 80,00 €, 90,00 € und 150,00 € je Durchlaufmenge auf 84,00 €, 96,00 €, 108,00 € und 180,00 € je Durchlaufmenge.
Die Verbrauchsgebühren je m³ erhöhen sich für den Bereich der Gemeinde Röslau von 1,60 € auf 2,45 € je m³.
Auf die der Beschlussfassung angehängten Satzungsänderung und die als Dokument angefügte Kalkulation wird verwiesen.
Diskussionsverlauf
Herr Webhofer vom gKU Oberes Egertal zeigt anhand einer PowerPoint Präsentation auf welcher Basis die Kalkulation der neuen Preise festgelegt wurde. Nach der letzten vierjährigen Periode, die mit dem Jahr 2022 abschloss, stand ein Minus von 88.729 Euro unter der Abrechnung. Dies addiert sich zu den negativen Ergebnissen aus der Vergangenheit, sodass sich die Unterdeckung mittlerweile auf 258.392 Euro beläuft. Hauptgrund ist die drastisch gesunkene Wasserabnahme und die Kosten für Investitionen in die Infrastruktur. Eine Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren ist daher unumgänglich. Auch mit Blick darauf, dass der Wasserpreis seit 10 Jahren und der Abwasserpreis seit 13 Jahren fest ist.
Da keine größeren Investitionen für die Zukunft anstehen und der Zinssatz niedrig ist sind deutlich geringere Kosten für die nächste Kalkulationsperiode 2023 bis 2026 zu erwarten, sodass die neuen Preise realistisch sind.
Herr Webhofer zeigt auch den Vergleich der Preise für Wasser und Abwasser im Landkreis Wunsiedel. Hier bewegt sich die Gemeinde Röslau mit den neuen Preisen im Mittelfeld.
Thorsten Strahberger fragt nach, woher die großen Schwankungen beim Wasserverbrauch der letzten Jahre stammen und gibt zu bedenken, ob die angesetzte Wassermenge für die neue Kalkulationsperiode 2023 bis 2026 ausreicht. Außerdem bittet er zu überlegen, ob der Vier-Jahreszeitraum nicht auf jährlich geändert werden sollte und bittet auf jeden Fall um jährliche Informationen an den Gemeinderat. Herr Webhofer erklärt, dass nicht genau feststellbar sei, woher diese Schwankungen stammen und betont, dass der Ansatz für die Zukunft durchaus konservativ geplant ist. Eine Änderung der Kalkulationsperiode wäre nicht hilfreich und würde nur zusätzliche Kosten verursachen. Er betont auch, dass die Zahlen für das Jahr 2022 noch nicht endgültig seien und es hier noch Änderungen geben kann. 1. Bürgermeister Torsten Gebhardt bestätigt den guten Zustand und dass dadurch keine hohen Investitionskosten anfallen werden. Ebenso erklärt er, dass eine jährliche Information an den Gemeinderat geplant ist. Auf die Frage von Georg Beer ob es sich bei den angegebenen Zahlen um Verbrauch oder verkaufte Wassermengen handle, erklärt Herr Webhofer, dass die Angaben die verkaufte Menge widerspiegeln. Bernd Nürnberg betont, dass die Gemeinde die günstigen Kosten der Abwassersituation der Hotels von Weißenstadt zu verdanken hat. Zum Abschluss bedankt sich 1. Bürgermeister Torsten Gebhardt für die detaillierte Ausführung und die Arbeiten des gKU Oberes Egertal.
Beschluss
Der Gemeinderat weist die aus seiner Mitte gewählten Verwaltungsratsmitglieder an, bei der entsprechenden Verwaltungsratssitzung die Satzungsänderungen für Röslau in der nachfolgenden Form zu beschließen:
Röslau:
Satzung Nr. 2 zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
– Gebiet der Gemeinde Röslau –
des gemeinsamen Kommunalunternehmens Oberes Egertal
und der Gemeinde Röslau – (BGS-WAS)
Vom 00.00.2023 (Ausfertigungsdatum)
Aufgrund von Art. 50 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April.1993 (GVBl. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91) erlässt das gemeinsame Kommunalunternehmen Oberes Egertal – Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weißenstadt und der Gemeinde Röslau - folgende Satzung:
§ 1
Die Betrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung – Gebiet der Gemeinde
Röslau –des gemeinsamen Kommunalunternehmens Oberes Egertal Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weißenstadt und der Gemeinde Röslau – (BGS-WAS) vom 17. Januar 2007 (KrABl. Nr. 3/2007 vom 01. Februar 2007), zuletzt geändert mit Satzung vom 7. Mai 2013, wird wie folgt geändert:
1. § 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn, Q3):
bis Qn 2,5 m³/h € 84,00 €/Jahr = bis Q3 4,0 m³/h 84,00 €/Jahr
bis Qn 6,0 m³/h € 96,00 €/Jahr = bis Q3 10,0 m³/h 96,00 €/Jahr
bis Qn 10,0 m³/h € 108,00 €/Jahr = bis Q3 16,0 m³/h 108,00 €/Jahr
über Qn 10,0 m³/h € 180,00 €/Jahr = über Q3 16,0 m³/h 180,00 €/Jahr
50 mm Verbundwasserzähler
(Haupt- und Nebenzähler) € 228,-/Jahr
80 mm Verbundwasserzähler
(Haupt- und Nebenzähler) € 264,-/Jahr“
2. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 2,45 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 00.00.2023 in Kraft
Weißenstadt, den 00.00.2023
Gemeinsames Kommunalunternehmen Oberes Egertal
gez.
Stefan Webhofer
Vorstandsvorsitzender
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6.2. Weisungsbindung der Verwaltungsräte zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Oberes Egertal - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weißenstadt und der Gemeinde Röslau - (BGS-EWS)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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36. Gemeinderatssitzung
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18.07.2023
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6.2 |
Sachverhalt
Nach Ablauf der Kalkulationsperiode im Bereich Abwasser ließ das gkU Oberes Egertal mit Kalkulation vom 20.06.2023 die Gebührensätze durch die Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner im Hinblick auf die Kostendeckung neu begutachten.
Um die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung zu erreichen sind Änderungen im § 9a Abs. 2 der Satzung im Bereich der zu verwendenden Zählern und Erhöhungen der im § 10 Abs. 1 geregelten Einleitungsgebühren notwendig. Die Gebühren bei Einleitung von ungeklärtem Schmutzwasser erhöht sich von 2,50 € auf 2,82 € und bei Einleitung von vorgeklärtem Schmutzwasser von 1,50 € auf 1,69 €.
In § 12 der Satzung wird die Ermäßigung des in § 10 benannten vorgeklärten Schmutzwassers geändert von „um die Hälfte“ in „um 49% auf 1,44 € pro m³“.
Auf die der Beschlussfassung angehängte Satzungsänderung und die als Dokument angefügte Kalkulation wird verwiesen.
Beschluss
Der Gemeinderat weist die aus seiner Mitte gewählten Verwaltungsratsmitglieder an, bei der entsprechenden Verwaltungsratssitzung die Satzungsänderung in der nachfolgenden Form zu beschließen:
Satzung Nr. 2 zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung
des gemeinsamen Kommunalunternehmens Oberes Egertal
und der Gemeinde Röslau – (BGS-EWS)
Vom 00.00.2023 (Ausfertigungsdatum)
Aufgrund von Art. 50 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91) erlässt das gemeinsame Kommunalunternehmen Oberes Egertal – Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weißenstadt und der Gemeinde Röslau - folgende Satzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Oberes Egertal - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weißenstadt und der Gemeinde Röslau – (BGS-EWS) vom 29. November 2010 (KrABl. Nr. 23/2010 vom 16. Dezember 2010), zuletzt geändert mit Satzung vom 7. Mai 2013, wird wie folgt geändert:
1. § 9 a Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn, Q3,)
bis Qn 2,5 m³/h 120,00 €/Jahr = bis Q3 4,0 m³/h 120,00 €/Jahr
bis Qn 6,0 m³/h 126,00 €/Jahr = bis Q3 10,0 m³/h 126,00 €/Jahr
bis Qn 10,0 m³/h 132,00 €/Jahr = bis Q3 16,0 m³/h 132,00 €/Jahr
bis Qn 15,0 m³/h 186,00 €/Jahr = bis Q3 25,0 m³/h 186,00 €/Jahr
über Qn 15,0 m³/h 240,00 €/Jahr = über Q3 25,0 m³/h 240,00 €/Jahr“
2. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt
- bei der Einleitungsmöglichkeit von ungeklärtem Schmutzwasser 2,82 € pro m³ Abwasser
und
- bei der, wegen des fehlenden Anschlusses an die Sammelkläranlage, ausschließlichen
Einleitungsmöglichkeit von in Hauskläranlagen vorgeklärtem Schmutzwasser 1,69 € pro m³ Abwasser.“
3. § 12 erhält folgende Fassung:
„Wird bei Grundstücken vor Einleitung der Abwässer im Sinne des § 10 dieser Satzung in die Entwässerungsanlage eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung der Abwässer auf dem Grundstück verlangt, so ermäßigen sich die Einleitungsgebühren um 49 % auf 1,44 € pro m³. Dies gilt nicht für Grundstücke mit gewerblichen oder sonstigen Betrieben, bei denen die Vorklärung oder Vorbehandlung lediglich bewirkt, dass die Abwässer dem durchschnittlichen Verschmutzungsgrad oder der üblichen Verschmutzungsart der eingeleiteten Abwässer entsprechen.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 00.00 2023 in Kraft
Weißenstadt, den Ausfertigungsdatum;
Gemeinsames Kommunalunternehmen Oberes Egertal
gez.
Stefan Webhofer
Vorstandsvorsitzender
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Grundsatzbeschluss zur Gründung ILE"Nördliches Fichtelgebirge"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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36. Gemeinderatssitzung
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18.07.2023
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7 |
Sachverhalt
Der 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt informiert den Gemeinderat über die Möglichkeiten einer interkommunalen Kooperation im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE). Durch die Zusammenarbeit in einer ILE kann die strategische, zukunftsfähige Entwicklung der Kommune bzw. der Region auch interkommunal angegangen, Synergien genutzt, Herausforderungen gemeinsam bewältigt und Lasten auf mehrere Schultern verteilt werden. In Bayern gibt es aktuell schon rund 120 ILE-Regionen, die durch die Ländliche Entwicklung unterstützt und von den sieben bayerischen Ämtern für Ländliche Entwicklung betreut werden, sodass knapp jede zweite bayerische Kommune bereits in einer ILE organisiert ist.
Die Bürgermeister der Gemeinden Kirchenlamitz, Marktleuthen, Röslau und Weißenstadt haben bereits erste Gespräche geführt. In einem Startseminar am 13./14. Juni in Klosterlangheim haben sich Vertreter der politischen Gremien, der Verwaltungen und die Bürgermeister getroffen. Es wurden Schwerpunkte für die Zusammenarbeit und ein Aktionsplan für die nächsten Schritte aufgestellt. Alle vier Gemeinden können sich eine Kooperation grundsätzlich vorstellen.
Die Aktivitäten im Rahmen der ILE werden durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken begleitet und finanziell gefördert. Nach der Erstellung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) kann eine Personalstelle zur Umsetzung von Projekten gefördert werden. Außerdem stehen einer ILE weitere Fördermittel für konkrete Projekte (nicht investiv) sowie das Regionalbudget (aktuell noch befristet bis 2025) zur Verfügung. Eine Gemeinde kann nur an einem Regionalbudget teilnehmen.
Nach erfolgreicher Konzepterstellung – das von einem Planungsbüro begleitet und vom ALE Oberfranken zu 75% gefördert wird – kann die eigentliche Gründung einer ILE per Gemeinderatsbeschluss erfolgen.
Diskussionsverlauf
1. Bürgermeister Torsten Gebhardt und Horst Wildenauer berichten von dem Seminar in Klosterlangheim und erklären, dass ILE für den kompletten Landkreis nicht förderfähig wäre. Mögliche Handlungsfelder sind z.B. Orts- und Innenentwicklung, Digitalisierung, Wirtschaft, Gewerbeentwicklung und Energie, Soziales und kulturelles Leben. Thorsten Strahberger möchte wissen, ob eine Vollzeitkraft benötigt wird. 1. Bürgermeister Torsten Gebhardt bejaht dies. Die betreffende Person wird für vier Gemeinden zuständig sein, bei einer Dauer von mindestens sieben Jahren. Bernd Nürnberg betont, eine Stelle sei verpflichtend. Arno Bescherer gibt zu bedenken, dass zwar viele Maßnahmen gefördert werden können, weiß aber nicht, ob die Gemeinde Röslau dafür letztendlich Geld hat. 1. Bürgermeister Torsten Gebhardt erklärt, in den letzten Jahren wurde sehr sparsam gewirtschaftet und daher können nun etliche Maßnahmen in Angriff genommen werden. Außerdem ist eine Förderung von 75 % möglich. Auf die Frage von Georg Beer, wer für die Treffen der ILE-Kooperation verantwortlich sein wird, erklärt 1. Bürgermeister Gebhardt, dass die Ansprechpartner immer die Bürgermeister sein werden. Auf die Frage von Brigitte Menzel, ob es schon ILE-Regionen im Landkreis gibt, antwortet 1. Bürgermeister Gebhardt, dass es schon mehrere Kooperationen gibt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Idee einer ILE-Gründung mit den Gemeinden Kirchenlamitz, Marktleuthen, Röslau und Weißenstadt zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt den 1. Bürgermeister, die Gespräche mit den Partnergemeinden und dem ALE Oberfranken weiterzuführen und zu vertiefen sowie die gemeinsame Vorbereitungsphase zur vorgesehenen Gründung einer ILE fortzusetzen. Der Auftrag zur Erstellung des ILE-Konzeptes an ein Planungsbüro soll nach einer Angebotseinholung in Abstimmung mit den anderen Kommunen erteilt werden. Die anteiligen Kosten (ca. 3.000 – 4.000 €) werden übernommen.
Der 1. Bürgermeister informiert den Gemeinderat regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zum Thema ILE.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes und Fragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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36. Gemeinderatssitzung
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18.07.2023
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zum Seitenanfang
8.1. Zusätzliche Mülleimer auf Freizeitgelände Pappenfabrik
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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36. Gemeinderatssitzung
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18.07.2023
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ö
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8.1 |
Sachverhalt
Bernd Nürnberger regt an, auch im unteren Bereich des Freizeitgeländes Pappenfabrik bei den Sitzgelegenheiten zwei Mülleimer aufzustellen. Dies wird beobachtet und bei Bedarf angeschafft, so 1. Bürgermeister Torsten Gebhardt.
Datenstand vom 05.10.2023 08:05 Uhr