Datum: 12.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:27 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben und Informationen
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1.1. Unaufschiebbares Geschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO bezüglich der Vergabe des 1. Nachtrag der Firma Hans Fröber zur Sanierung des Überlaufbeckens im Thuswald
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38. Gemeinderatssitzung
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1.1 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 01.08.2023 legte das Ingenieurbüro für Tiefbautechnik Wolf & Zwick Marktredwitz GmbH das geprüfte Nachtragsangebot der Firma Fröber vom 24.07.2023 vor.
Durch diesen Nachtrag der Firma Fröber wird das Überlaufbauwerk saniert. Das Überlaufbecken wurde im Laufe der Jahre auf Grund des Wasserdrucks unterspült und gefährdet die Tragfähigkeit des Egerradweges. Eine Sanierung war daher unausweichlich.
Zur Kostenübernahme und Abrechnung wurde festgelegt, dass die Gemeinde Röslau (auf deren Gemeindegebiet das Überlaufbauwerk liegt) die Arbeiten federführend in voller Höhe an die Firma Fröber beauftragen wird. Die Abrechnung durch die Firma Fröber wird dann zu 1/3 an die Stadt Weißenstadt und zu 2/3 an die Gemeinde Röslau erfolgen. Die Gemeinde Röslau wird von diesem Anteil die Hälfte an Herrn Sebald weiterverrechnen.
Die Höhe des Nachtrags beläuft sich auf 15.982,50€ brutto. Alle Preise sind einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und wenn nicht aufgeführt abzüglich von Rabatten und Skonti. Das Angebot der Firma Fröber entspricht marktüblichen Preisen.
Der Auftrag musste umgehend erteilt werden, um die Ausführung der Arbeiten nicht noch weiter zu verzögern. Die nächste Sitzung des Gemeinderats konnte nicht abgewartet werden. Selbst eine neue zeitnahe Terminierung war hinsichtlich der gesetzlichen Ladungsfrist des Gemeinderates laut der geltenden Geschäftsordnung des Gemeinderats nicht mehr möglich gewesen.
Es wurde daher das folgende unaufschiebbares Geschäft erforderlich:
„Das 1. Nachtragsangebot der Firma Firma Fröber bezüglich der Sanierung des Überlaufbeckens im Thuswald wird zum Angebotspreis von 15.982,50 € brutto erteilt.
Diskussionsverlauf
Der erste Bürgermeister Torsten Gebhardt gibt bekannt, dass die Maßnahme am Überlaufbauwerk auf Grund der gebotenen Eile und um Verzögerungen zu vermeiden keinen zeitlichen Aufschub dulden konnte. Er sprach seinen Dank an Herrn Sebald und die Stadt Weißenstadt aus, welche einer Drittelung der Kosten zustimmten.
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2. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
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Sachverhalt
Folgende Tagesordnungspunkte gab der 1. Bürgermeister aus nichtöffentlichen Sitzungen bekannt:
Aus der 36. nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 18.07.2023 die Tagesordnungspunkte:
4. Vergabebeschluss Ingenieurvertrag Leitungsphasen 5 – 9 des Egerradwegs
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe an das Ingenieurbüro Wolf und Zwick für den Abschnitt RÖ 8 – 10 zu einem Gesamtpreis von 35.942,40 €.
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3. Genehmigung von Sitzungsniederschriften
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Sachverhalt
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 37. Gemeinderatssitzung vom 08.08.2023 wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.
Beschluss
Einwendungen gegen diese Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt damit als angenommen und genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Hausarzt Fuchs gibt Sachstandsbericht zur Praxis Dr. Herschmann
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Sachverhalt
Die beiden Hausärzte Dr. Fuchs und Dr. Herschmann sind zur heutigen Sitzung eingeladen worden und geben einen aktuellen Sachstandsbericht zur Praxis im Peuntweg.
Diskussionsverlauf
Zu Beginn seiner Ausführungen erläuterte Dr. Fuchs noch einmal kurz wie es zu der Übernahme der Praxis Dr. Herschmann vor rund zwei Jahren gekommen ist und dass wenn dies nicht so geschehen wäre diese wahrscheinlich hätte schließen müssen.
Die Praxis im Betrieb als Einzelpraxis für die Zukunft zu sehen wäre schwierig, so Fuchs, vielmehr sieht er einen Betrieb eventuell als Gemeinschaftspraxis oder MVZ oder, so wie es derzeit praktiziert wird, mit einem Arzt in Anstellung.
Der Landkreis Wunsiedel besteht aus zwei Zulassungsgebieten, wobei der Bereich Selb mit Hausärzten voll besetzt ist. Dem zweiten Bereich Wunsiedel – Marktredwitz droht eine Unterversorgung mit Hausärzten. Dr. Fuchs verweist auf die schwierige Situation und äußert derzeit auch wenig Hoffnung.
Erster Bürgermeister Torsten Gebhardt erkundigt sich nach dem bestehenden Interesse von Assistenzärzten. Dr. Fuchs berichtet, dass unter anderem auch am Klinikum Bayreuth die Werbetrommel gerührt wird und auch junge Assistenzärzte eingeladen werden. Diese kommen dann auch vorbei und schauen sich die Praxis an, fahren dann aber auch wieder. Oft zerschlägt sich das Interesse dann.
Gemeinderat Thorsten Strahberger möchte wissen, wie es konkret weitergehen soll? Dr. Fuchs gibt zur Antwort, dass er weiter daran arbeitet Assistenzärzte zur Weiterbildung zu finden, in der Hoffnung, dass einer davon vielleicht doch bleiben wird.
Der erste Bürgermeister Torsten Gebhardt erkundigt sich nach weiteren Möglichkeiten der Gemeinde um den Prozess weiter unterstützen zu können. Eine Stellenanzeige seitens der Gemeinde im Ärzteblatt wurde ja bereits geschalten. Dr. Fuchs sieht die Möglichkeiten der Gemeinde hier eher gering, schlägt aber vor, eine Art Brainstorming mit ihm, Frau Hofmann von der KVB und Mitgliedern des Gemeinderates abzuhalten um vielleicht Ideen zu finden, an die bisher noch niemand gedacht hat.
Gemeinderat Georg Beer möchte wissen ob eine MVZ Lösung die Entscheidung für junge Ärzte nach Röslau zu kommen beeinflussen könnte? Dr. Fuchs gibt zu verstehen, dass der Trend bei den jungen Ärzten derzeit ganz klar zum Angestelltenverhältnis geht. Am Ende der Assistenzzeit besteht oft nur sehr wenig Interesse an einer eigenen Niederlassung.
Gemeinderat Horst Wildenauer möchte wissen, ob ein modernes Gebäude, welches eventuell dann zu schaffen sei, als Ansporn für die Niederlassung eines Arztes zu sehen wäre? Dr. Fuchs stellt klar, dass man hierbei keinerlei Denkverbote haben sollte und nichts ausschließen dürfe.
Die Stelle könnte unter Umständen verloren gehen, aber die insgesamt neun Stellen zu wenig im Zulassungsraum Wunsiedel – Marktredwitz bleiben bestehen antwortet Dr. Fuchs auf Nachfrage von Gemeinderat Bernd Nürnberger.
Zum Ende der Ausführungen bedankt sich der erste Bürgermeister Torsten Gebhardt bei den Ärzten Fuchs und Herschmann, dass sie sich die Zeit genommen haben vor dem Gemeinderat zu berichten. Ein Termin für ein gemeinsames Brainstorming soll zeitnah gesucht werden.
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5. Behandlung von Bauanträgen
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5.1. Bauantrag des Herrn Florian Hegner, Schillerstraße 2, 95195 Röslau, zur Errichtung einer Maschinen- und Lagerhalle und Umnutzung von Garagen zu einer KfZ-Werkstatt, FlNr. 3177/1 und 3178 der Gemarkung Grün
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38. Gemeinderatssitzung
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5.1 |
Sachverhalt
Der bereits durch das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge vorgeprüfte und durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte Bauantrag des Herrn Florian Hegner, lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor. Es bestehen bei dem Vorhaben aus Sicht der Gemeindeverwaltung grundsätzlich keine Bedenken.
Der Bauherr plant auf den Grundstücken die Errichtung einer Maschinen- und Lagerhallte und beantragt gleichzeitig die Umnutzung der bestehenden Garagen zu einer KfZ-Werkstatt. Der bereits bestehende Gewerbebetrieb wird dadurch nicht in seiner Struktur verändert. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Bau, welcher nach Art. 2 Abs. 3 Satz 2 BayBO als ein Gebäude der Gebäudeklasse 3 klassifiziert ist. Ein Sonderbau liegt somit nicht vor. Die gewerbliche Nutzfläche der Gebäude liegt bei 846,04m². Der Brutto Rauminhalt beträgt 101,41m³.
Für das Vorhaben des Bauherrn gelten die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierenden Bebauungsplanes oder einfachen Bebauungsplanes befindet vgl. §30 Abs. 1 und 3 BauGB, ist das Vorhaben nach §34 BauGB oder §35 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist von allen Seiten von Bebauung umschlossen. Die Umgebungsbebauung gestaltet sich ausschließlich mit Wohnhäusern und nicht störenden Gewerbebetrieben, was einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 BauNVO ähnelt. Bei dem Vorhaben handelt es sich somit um ein Innenbereichsvorhaben (vgl. § 34 BauGB). Das Vorhaben ist somit bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Bei der Errichtung der Maschinen- und Lagerhalle kann dies als gegeben erachtet werden. Die Umnutzung der Garagen zu einer KfZ-Werkstatt ist nach §4 Abs. 3 BauNVO nur in Ausnahmefällen zulässig. Dabei muss gewährleistet sein, dass es sich auch weiterhin um einen nicht störenden Gewerbebetrieb handelt. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung kann dies so angesehen werden, wenn alle Auflagen aus den bereits genehmigten Verfahren weiterhin eingehalten werden.
Unter diesen Aspekten kann das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB erteilt werden.
Diskussionsverlauf
In seinen Ausführungen zum Tagesordnungspunkt verweist der erste Bürgermeister Torsten Gebhardt auf ein Schreiben von Anwohnern in dem diese fordern, auf strikte Einhaltung der für das allgemeine Wohngebiet geltenden Vorschriften zu achten.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Thorsten Strahberger, ob alle Nachbarn und Anwohner beteiligt wurden antwortet Torsten Gebhardt, dass die baurechtliche Beteiligung nur für die direkten Grundstücksnachbarn vorgesehen ist. Die Anwohner auf der gegenüberliegenden Straßenseite sind nicht zu beteiligende Anwohner im Sinne des BauGB.
Gemeinderat Horst Wildenauer weist darauf hin, dass der Bauherr über die Bestimmungen des BauGB informiert werden sollte. Die Umsetzung des jetzt zu beschließenden Vorhabens ist leider schon geschehen und Anträge sollten vor Baubeginn gestellt werden.
Dies wurde mit dem Bauherrn bereits kommuniziert, so erster Bürgermeister Torsten Gebhardt.
Gemeinderat Rainer Hager berichtet, dass die Angabe von Fl.Nr. und Gemarkung im Text der Überschrift zu den Tagesordnungspunkten oft durch die Bevölkerung missverstanden wird und für Verwirrung sorgt. In Zukunft werden die Tagesordnungspunkte ohne diese Angaben verfasst, die Verwaltung ist bereits angewiesen dies umzusetzen, so erster Bürgermeister Torsten Gebhardt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag des Florian Hegner zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Bericht aus den Ausschüssen
Gremium
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Sachverhalt
Seit der letzten Sitzung fanden keine Ausschusssitzungen statt.
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7. Zuschussantrag 1. Vorwärts Röslau e.V. - neuer Aufsitzmäher, Mähbalken und Geräteträger für Rasenplatz
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Sachverhalt
Der 1. FC Vorwärts Röslau e.V. stellt mit Schreiben vom 30.07.2023 einen Antrag auf Bezuschussung für einen neuen Aufsitzrasenmäher und für einen Balkenmäher zur Pflege der Rasenplätze. Die Geräte waren defekt und in die Jahre gekommen, deshalb mussten sie gegen neue ausgetauscht werden. Die Anschaffungskosten hierfür liegen bei 4.669,00 Euro für den Aufsitzmäher und je 2.800,01 Euro für den Mähbalken und den AS MultiPro Geräteträger. Somit ein Gesamtbetrag von 10.269,00 Euro.
Beschluss
Der Gemeinderat Röslau stimmt der Bezuschussung der neuen Geräte für die Pflege der Sportanlage mit einer Förderung von 10% in Höhe von 1.026,90 Euro vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2024 zu. Gemeinderat Bernd Nürnberger ist wegen persönlicher Beteiligung von der Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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8. Bestellung und Abbestellung des stellvertretenden Wahlleiters zu den Wahlen am 08.10.2023
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8.1. Abbestellung des bestellten stellvertretenden Wahlleiters wegen Krankheit
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Gemeinderat
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38. Gemeinderatssitzung
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Sachverhalt
Herr Heinz Hager kann auf Grund längerer Krankheit das Amt des stellvertretenden Wahlleiters nicht mehr wahrnehmen. Ein neuer stellvertretender Wahlleiter wird bestellt. Die Bestellung des Herrn Heinz Hager als stellvertretender Wahlleiter ist zu widerrufen.
Beschluss
Der Gemeinderat Röslau beschließt die Bestellung des Herrn Heinz Hager als stellvertretender Wahlleiter zu widerrufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8.2. Bestellung NEU des stellvertretenden Wahlleiters zur Wahl am 08.10.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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38. Gemeinderatssitzung
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Sachverhalt
Nach krankheitsbedingtem Ausfall des bestellten stellvertretenden Wahlleiters Heinz Hager ist ein neuer stellvertretender Wahlleiter zu bestellen. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, dieses Amt für die anstehenden Wahlen am 08.10.2023 an Herrn Stefan Raithel zu übertragen.
Beschluss
Der Gemeinderat Röslau bestellt Herrn Stefan Raithel zu den anstehenden Wahlen am 08.10.2023 zum stellvertretenden Wahlleiter.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Festsetzung des Erfrischungsgeldes für Wahlvorstände und Wahlhelfer
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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38. Gemeinderatssitzung
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Sachverhalt
Gemäß der Wahlanweisung 3 Nr. 4.2 zur Landtagswahl 2023 wird im Rahmen der pauschalen Wahlkostenerstattung nach Art. 17 LWG das Erfrischungsgeld (§ 9 Abs. 2 LWO) in Höhe von einheitlich 50 € je Mitglied des Wahlvorstandes berücksichtigt. In Zeiten in denen sich immer weniger Bürger zur Ausübung eines Ehrenamtes berufen fühlen, soll dieser erstattungsfähige Betrag in vollem Umfang an die teilnehmenden Wahlvorstände und Wahlhelfer ausgezahlt werden.
Bei vergleichbaren Wahlen der Vorjahre wurde das Erfrischungsgeld lediglich in Höhe von 25 € ausbezahlt, was sich aber nicht mit der aktuellen Fassung des Art. 17 LWG deckt. Die anstehende Bürgermeisterwahl wird in dem Gesamtbetrag von 50 € inkludiert.
Bei dieser Leistung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde welche zwar erstattungsfähig ist, aber dennoch einen Beschluss des Gemeinderates erforderlich macht. (Kommentar zu Art. 17 LWG)
Beschluss
Der Gemeinderat Röslau beschließt, die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Landtags- und Bezirkswahlen, sowie für die anstehende Bürgermeisterwahl auf insgesamt 50 € festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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10. Verlosung Thusfest ab 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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38. Gemeinderatssitzung
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Sachverhalt
Es haben sich neun Vereine für das Thusfest in den nächsten Jahren beworben. Der Bayern Fanclub erhält zwei Lose, da er im Jahr 2024 das Wiesenfest hält. Sollte der Fanclub für das Jahr 2024 gezogen werden, so wird entweder mit einem anderen Verein getauscht oder das Los erneut in den Topf geworfen.
Diskussionsverlauf
Die Lose wurden gefaltet und in einen Lostopf gegeben. Daraufhin wurde Frau Emma Dietel aus den Reihen der Zuhörer gebeten die Auslosung der Thusfeste ab 2024 vorzunehmen.
Die Auslosung ergab folgendes Ergebnis:
2024: MC Knight Riders
2025: Schützengesellschaft Röslau
2026: Traditionsverein Röslau
2027: FC Vorwärts Röslau
2028: Dorfgemeinschaft Grün
2029: Bayern Fan Club Röslau
2030: Turnverein Röslau
2031: Freiwillige Feuerwehr Röslau
2032: CSU Ortsverband Röslau
2033: Bayern Fan Club Röslau
Zu der Tatsache, dass der Bayern Fan Club Röslau zwei Lose in der Verlosung erhalten hatte, erklärt Gemeinderat Thorsten Strahberger, dass der Fan Club eigentlich in 2024 als Nachrücker zur Ausrichtung des Thusfestes an der Reihe gewesen wäre und dafür ein weiteres Los erhalten habe, da der Bayern Fan Club durch die Übernahme des Wiesenfestes 2024 nicht zusätzlich das Thusfest in 2024 ausrichten könne.
Der erste Bürgermeister Torsten Gebhardt bedankt sich herzlichst bei Frau Dietel für die Mithilfe bei der Verlosung und freut sich die Abfolge der Thusfeste für die Zukunft gesichert zu wissen.
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11. Verschiedenes und Fragestunde
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Sitzung
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Gemeinderat
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38. Gemeinderatssitzung
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11.1. Information neue Entgeltordnung 23/24 Musikschule Selb
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Gemeinderat
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38. Gemeinderatssitzung
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12.09.2023
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11.1 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 09.08.2023 informiert die Musikschule Selb über die neue Entgeltordnung für das Schuljahr 2023/2024.
Für die Schüler mit Wohnsitz in Selb, Marktleuthen, Schönwald und Kirchenlamitz erfolgt die Abrechnung nach Entgeltordnung I, für Schüler aus anderen Wohnorten, wie Röslau, gilt die Entgeltordnung II.
Bei Instrumental- und Gesangsunterricht Einzelunterricht 30 Minuten wöchentlich beträgt das Schuljahresentgelt I 645,00 Euro und das Schuljahresentgelt II für Röslau 741,00 Euro. Hier beträgt die Differenz 96,00 Euro.
In den Elementarfächern Klangwiese und Elementare Musikpädagogik beträgt das Schuljahresentgelt I 204,00 Euro und Schuljahresentgelt II für Röslau 234,00 Euro. Hier war das Entgelt in den Vorjahren für I und II gleich. Dies ergibt eine Differenz von 30,00 Euro.
Wie die Musikschule mitteilt, sind für das Schuljahr 2023/24 bereits 21 Anmeldungen vorliegend. Dies bedeutet eine Ausgabe in Höhe von 660,00 Euro. Eine exakte Anzahl der Anmeldungen wird der Gemeinde Röslau im Oktober zugesandt.
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11.2. Dank an Vereine für Ferienaktion 2023
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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38. Gemeinderatssitzung
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12.09.2023
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11.2 |
Sachverhalt
Der erste Bürgermeister Torsten Gebhardt bedankt sich bei allen an der Ferienaktion beteiligten Vereinen. Es war auch 2023 erneut eine runde Sache, die da auf die Beine gestellt wurde. Er wünschte nur, dass wenn Kinder zu einer der Aktivitäten angemeldet werden und dann doch nicht teilnehmen können, diese rechtzeitig durch die Eltern abgemeldet würden, da dann die Vereine besser planen könnten.
Eine Nachbesprechung der Ferienaktion mit allen beteiligten Vereinen soll am Ende des Jahres erfolgen.
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11.3. Sachstand Egerradweg Weißenstadt-Röslau
Gremium
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Sitzung
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38. Gemeinderatssitzung
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Diskussionsverlauf
Gemeinderat Thorsten Strahberger erkundigt sich nach dem Sachstand des Egerradweges zwischen Weißenstadt und Röslau, da dieser ja schon recht gut frequentiert wird.
Der erste Bürgermeister Torsten Gebhardt erklärt, dass über das oft überschwemmte Überlaufbauwerk aus Sicherheitsgründen und wegen Unfallgefahr noch ein Steg errichtet werden muss. Dieser wird wahrscheinlich nicht Bestandteil der Förderung (Festbetragsförderung) sein, ist aber nötig um ein Sperren des Weges bei hohen Wasserständen zu vermeiden. Der Bau der Geländer entlang des Weges wird demnächst noch erfolgen. Die Ausschilderung des gesamten Egerradweges erfolgt aus Gründen der Einheitlichkeit durch das Landratsamt Wunsiedel.
Datenstand vom 24.10.2023 08:25 Uhr