Datum: 10.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben und Informationen
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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1.1. Dringliche Anordnung/unaufschiebbares Geschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO bezüglich der Vergabe von Rodungsarbeiten zur Baufreimachung des Grundstückes FlNr. 273 der Ge-markung Oberröslau
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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1.1 |
Sachverhalt
I. Sachverhalt
Da nachweislich der Bedarf an Kindergartenplätzen nicht mehr gedeckt werden kann, ist die Aufstellung von Containern bis zum Anbau/Sanierung des Kindergartens unausweichlich. Eine Verzögerung kann nicht mehr geduldet werden, da die Gemeinde Röslau dafür zu sorgen hat, dass die Nachfragen an Kindergartenplätzen gedeckt werden.
Bevor die Aufstellung der Container möglich ist, muss das Gelände „baufrei“ gemacht werden. Hierzu ist es vorwiegend zwingend erforderlich, dass die Bäume des Grundstückes FlNr. 273 der Gemarkung Oberröslau gefällt und entwurzelt werden. Dies muss auf Grund der Vorgaben der Vogelbrutsaison noch im Februar erledigt werden.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe wurden 3 Firmen am 21.01.2021 gebeten, die notwendigen Arbeiten auszuführen. Die Submission am 05.02.2021 brachte folgendes Ergebnis:
- Wunderlich Biomasse aus Marktleuthen: 10.710,00€;
- Nürnberger GbR aus Röslau: 11.900,00€;
- Maschinenring aus Wunsiedel: Kein Angebot abgegeben;
II. Es erging folgende dringliche Anordnung:
Das Angebot der Firma Wunderlich Biomasse aus 95168 Marktleuthen vom 04.02.2021 in Höhe von 10.710,00€ wird angenommen. Die Firma ist anzuweisen, die angebotenen Leistungen umzusetzen.
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1.2. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung/unaufschiebbares Geschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO bezüglich der Vergabe der Netzwerkverkabelung in der Grundschule Röslau – Digitalpakt 2
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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1.2 |
Sachverhalt
I. Sachverhalt
Die Regierung stellt der Gemeinde Röslau als Sachaufwandsträger der Grundschule Röslau für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen 27.655,00 € als Höchstbetrag der Förderung zur Verfügung. Vom Zuwendungsempfänger sind mindestens 10% Eigenmittel aufzubringen.
Die Förderung beinhaltet IT - Ausstattung, Miete, Mietkauf und Leasing, bauliche Maßnahmen zur kabelgebundenen Netzanbindung, Herstellung der WLAN-Infrastruktur in den Unterrichtsräumen, sowie investive Begleitmaßnahmen.
Der Förderantrag wurde bereits eingereicht. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist genehmigt.
Nach Erstellung des Glasfaseranschlusses muss der Grundschule Röslau dieser Anschluss durch physische Anbindung nutzbar gemacht werden, damit die aus dem Fördertopf „Sonderbudget Leihgeräte“ angeschafften Schülertablets und auch die noch anzuschaffenden Lehrertablets- bzw. -laptops sinnvoll genutzt werden können. Hierfür ist es erforderlich, den notwendigen Netzwerkanschluss zu realisieren und ein WLAN einzurichten.
Es besteht Dringlichkeit, weil der Beginn von Präsenzunterricht jederzeit erfolgen kann und die Geräte dann bereits einsetzbar sein sollten.
Der Gemeinde Röslau liegen bereits zwei Angebote vor (ein aktualisiertes):
Fa. Compu-House, Weismain v. 21.09.2020- 9.499,47 Euro
und aktualisiert v. 04.02.2021 - 9.531,95 Euro
Fa. Kausich, Mainleus v. 06.08.2020 - 11.262,09 Euro (hierzu wurde kein aktuelles Angebot bis jetzt abgegeben).
Die Fa. ProComp kann aufgrund aktueller Überlastung kein Angebot abgeben.
Die Fa. Compu-House könnte am 2. März mit der Installation beginnen.
Dies ist mit der Grundschule Röslau abgesprochen und gewünscht.
Die dringliche Anordnung ist erforderlich, da die Verkabelung bis zur nächsten Schulöffnung umgesetzt werden muss und bis dahin keine Gemeinderatssitzung stattfindet.
II. Es erging folgende dringliche Anordnung:
Das Angebot der Firma Compu-house, Ab.-Knauer-Str. 3a, 96260 Weismain vom 04.02.2021 in Höhe von 9.531,95 € wird angenommen. Die Firma ist anzuweisen, die angebotenen Leistungen schnellstmöglich umzusetzen.
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1.3. Unaufschiebbares Geschäft gemäß Art. 37 Abs. 3 GO bezüglich der Vergabe von Rodungs-arbeiten/Baumfällungen zur Baufreimachung des Grundstück FlNr. 921/50 der Gemarkung Oberröslau
Gremium
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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1.3 |
Sachverhalt
I. Sachverhalt
Mit E-Mail vom 22.02.2021 erhielt die Gemeinde Röslau den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bezüglich der Renaturierung des Geländes an der ehemaligen Pappenfabrik im Thuswald. Erst nach Zugang dieses Schreibens konnte hinsichtlich der weiteren Ausführung förderunschädlich fortgefahren werden.
Als nächster Schritt ist es unumgänglich, die Altlasten von dem Grundstück fachmännisch entsorgen zu lassen. Dafür müssen vorerst die auf dem Grundstück befindlichen Bäume gefällt werden, da sonst ein arbeiten am Boden unmöglich ist.
Die Erlaubnis zum Fällen von Bäumen ist auf Grund der Vogelbrutsaison in Bayern allerdings nur bis zum 01.03.2021 gestattet. Hinsichtlich dieser kurzen Frist ist ein öffentliches Vergabeverfahren mit Einbeziehung der Planungsbüros nicht zielführend. Auf Grund dessen wurde nach Rücksprache mit der Regierung von Oberfranken und der Unteren Naturschutzbehörde eine Verlängerung bis zum 07.03.2021 erwirkt.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe wurden 3 Firmen am 23.02.2021 gebeten ein Angebot abzugeben. Die Submission am 24.02.2021 brachte folgendes Ergebnis:
- Wunderlich Biomasse aus Marktleuthen: gab auf Grund des engen Zeitfensters kein Angebot ab;
- Nürnberger GbR aus Röslau: 16.065,00€;
- gKU „Oberes Egertal aus Weißenstadt: gab auf Grund des engen Zeitfensters kein Angebot ab;
Der Auftrag musste umgehend erteilt werden, die nächste Sitzung des Gemeinderats konnte nicht abgewartet werden. Selbst eine neue zeitnahe Terminierung ist hinsichtlich der gesetzlichen Ladungsfrist des Gemeinderates laut der geltenden Geschäftsordnung des Gemeinderats nicht mehr möglich.
II. Es wurde daher das folgende unaufschiebbares Geschäft erforderlich:
Der Auftrag zur Fällung der Bäume auf dem Grundstück Fl.-Nr. 921/50 der Gemarkung Oberröslau wurde der Firma Nürnberger GbR aus 95195 Röslau zum Angebotspreis von 16.065,00 € brutto erteilt.
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2. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
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Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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Sachverhalt
Folgende Tagesordnungspunkte gab der 1. Bürgermeister aus nichtöffentlichen Sitzungen bekannt:
Aus der 2. nichtöffentlichen Notfallausschusssitzung des Gemeinderates vom 16.12.2020 die Tagesordnungspunkte:
TOP 5.1.Digitale Verwaltung; Auftragsvergabe für das Rathaus-Service Portal
Der Auftrag wurde zum Angebotspreis von 8.270,00 € an die Firma Komuna vergeben.
TOP 6. Förderprogramm zur Breitbanderschließung mit Glasfaser und Bitratenanalyse in der Gemeinde Röslau
Die Gemeinde Röslau beteiligt sich am neuen Bayerischen Gigabit-Breitbandförderverfahren mit der Markterkundungsphase und Bitratenanalyse zum Preis von 22.701,63 €.
Die Kosten, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt, sind zu 100 % förderfähig.
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3. Genehmigung von Sitzungsniederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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3 |
Sachverhalt
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 7. Gemeinderatssitzung vom 26.01.2021 wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.
Beschluss
Einwendungen gegen diese Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt damit als angenommen und genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Bericht aus den Ausschüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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4 |
Sachverhalt
Seit der letzten Gemeinderatssitzung fanden keine Ausschusssitzungen statt.
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5. Behandlung von Bauanträgen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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5.1. Bauantrag des 1.FC „Vorwärts“ Röslau e.V., Dürnberger Straße 1, 95195 Röslau, zum Anbau von Dusch- und Umkleideräumen sowie Umbau der bestehenden Dusch- und Umkleideräume, Dürnberger Straße/Fußballplatz, 95195 Röslau, FlurNr. 725 Gemarkung Oberröslau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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5.1 |
Sachverhalt
Der durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte Bauantrag des 1.FC „Vorwärts“ Röslau e.V., lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor.
Geplant ist die bestehen Dusch- und Umkleideräume umzubauen. Weiterhin werden zusätzliche Dusch- und Umkleideräume geschaffen. Das Gebäude wird als ein Gebäude der Gebäudeklasse 1 nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayBO klassifiziert. Ein Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 BayBO liegt somit nicht vor. Der Bruttorauminhalt des Anbaus beträgt 167,0m³. Es wird eine Grundfläche von 44,95m² überbaut.
Für das Vorhaben des Bauherrn gelten die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes oder einfachen Bebauungsplanes befindet (vgl. §30 Abs. 1 und 3 BauGB), ist das Vorhaben nach §34 BauGB oder §35 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück liegt weit ab jeglicher Bebauung, von daher ist klar von einem Außenbereich zu sprechen und das Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.
Einschlägig ist der § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, da der der Umbau/Anbau der Dusch- und Umkleideräume Teil des Gebäudes/Stadion des örtlichen Fußballvereins 1.FC. „Vorwärts“ Röslau ist. Solche Anlagen sollen wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung bzw. wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden.
Öffentliche Belange werden aus Sicht der Gemeinde Röslau nicht berührt, die Erschließung für die Anlage kann über die Dürnberger Straße als gegeben erachtet werden.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist zu erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag des 1. FC. „Vorwärts“ Röslau zu.
Gemeinderat Bernd Nürnberger war auf Grund persönlicher Beteiligung als Vorstand des 1. FC. „Vorwärts“ Röslau von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Förderoffensive Nordostbayern;
Projekt Grunderwerb und Abbruch der Anwesen Ebertstraße 14 und 16, Beratung und Beschlussfassung über die Nachnutzung der Grundstücke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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6 |
Sachverhalt
Die Maßnahme Grunderwerb und Abbruch der Anwesen Ebertstraße 14 und 16 wurde inzwischen abgeschlossen. Als Auflage im Bewilligungsbescheid der Regierung von Oberfranken wurde eine zeitnahe Beschlussfassung über eine Nachnutzung der Grundstücke angeordnet.
Der Gemeinde Röslau bleibt nun die Wahl, ob die Grundstücke der Wohnbebauung zugeführt werden sollen oder aber ob ein Großbauprojekt geplant wird. Da die Nachfrage nach Baugrundstücken weiterhin sehr groß ist und ein Großbauprojekt bauplanungsrechtlich nicht zwingend zulässig sein könnte, sollte die Wahl auf eine Wohnbebauung fallen. Bei einem Großbauprojekt hätte unbeachtet dessen, die Gemeinde Röslau, mit einem höheren finanziellen Aufwand zu kalkulieren.
Diskussionsverlauf
Gemeinderätin Brigitte Menzel regt an, eine Verbreiterungsmöglichkeit für die Auffahrt zum Schulpausenhof einzuplanen. Die soll, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt, bei der Vermessung der Grundstücke beachtet werden.
Die heutige Abstimmung gibt nur die Richtung der Planung zur Vorlage bei der Regierung von Oberfranken vor und ist noch keine endgültige Entscheidung.
Beschluss
Der Gemeinderat Röslau beschließt, dass die Grundstücke mit der FlNr. 867/2, 867/3 und 866 der Gemarkung Oberröslau als Baugrundstücke ausgewiesen werden sollen und beauftragt die Verwaltung mit der notwendigen Umsetzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Nachträglich angepasste Bedarfsplanung für Kindergarten Spatzennest
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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7 |
Sachverhalt
Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Kindergartens Spatzennest wird eine nachträglich angepasste Bedarfsmeldung erstellt:
Einwohnerzahlen 2020: 2126
Geburtenzahlen 2020: 15
Geburtenzahlen Januar 2021: 2
Folgende Informationen des Kindergartens Spatzennest wurden per Email am 16.02.2021 von Frau Reinel, Leiterin des Kindergartens an die Gemeindeverwaltung übermittelt:
Für das Kindergartenjahr 21/22 sind bisher angemeldet, 57 Kindergartenkinder und 28 Krippenkinder. Die Betriebserlaubnis ist für gesamt 74 Kinder genehmigt. Weiter ist zu bedenken ist, dass sicher ab September drei der Kinder einen integrativen Platz haben. Weiter gibt es schon Platzanfragen für noch nicht geborene Kinder.
Aus den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre geht hervor, dass es im Laufe der Zeit noch mehrere Anmeldungen geben wird. Auch die Integrativplätze haben sich meist noch erhöht.
Eine Änderung kann es auch noch bezüglich der Einschulung der Vorschulkinder geben. Die Schuleinschreibung hat zwar schon stattgefunden, es ist allerdings möglich, dass sich die Zahl durch Schulrückstellungen noch ändert.
Übersicht zukünftige Entwicklung der benötigten Plätze für 2020/2021:
Krippenkinder vorhandene Plätze gebuchte Plätze
2020/2021 24 28
angemeldete Krippenkinder 20/21 + bestehende Kinder =
28 Kinder *10 % entspricht einem Bedarf von ca. 31 Kinder
Kindergartenkinder vorhandene Plätze gebuchte Plätze
2020/2021 50 57
angemeldete Kindergartenkinder 20/21 + bestehende Kinder (+zu berechnen davon integrative Kinder 4+3 neu angemeldete) =
46 Regelkinder 46
7 integrative Kinder *3 21
11 Kinder auf Warteliste 11
+10% nach akt. Entwicklung 8
Bedarf 86 Kinder
Gesamtbedarf:
Krippenkinder 31 Plätze
Kindergartenplätze 86 Plätze
ergibt einen Bedarf an 117 Plätzen
Das ergibt einen Mehrbedarf zu den vorhandenen Plätzen (74) von 43 Plätzen.
Frau Kleier (LRA Wunsiedel) teilt mit, das ab 1.3.2021 eine private Tagespflegestelle mit 5 Plätzen angeboten wird. Die 5 angebotenen Tagespflegeplätze beeinträchtigen die Bedarfsplanung des Kindergartens Spatzennest nicht, da der benötigte Mehrbedarf durch dieses Angebot nicht gedeckt werden kann.
Beschluss
Entsprechend Art 7 BayKiBiG beschließt der Gemeinderat nach Abwägung des Ergebnisses der durchgeführten Elternbefragung und der dem Kindergartenträger vorliegenden Anmeldungen bzw. Voranmeldungen die Anerkennung des vorgenannten Bedarfes ab dem Kindergartenjahr 2020/21 mit 117 Kindern an (31 Krippenplätze, 86 Kindergartenplätze)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Haushalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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Diskussionsverlauf
Haushaltsrede 2021
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
ich lege euch heute den Haushalt der Gemeinde Röslau für das Haushaltsjahr 2021 zur Beschlussfassung vor.
Die einzelnen Haushaltsbestandteile wurden ja von unseren Kämmerern Axel Lange und Jörg Zimmermann zusammen mit den Zahlen der Jahresrechnung 2020 und der Fortschreibung unseres Haushaltskonsolidierungskonzeptes in der vergangenen Gemeinderatssitzung in allen Einzelheiten vorgestellt.
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen derzeitigen negativen Auswirkungen auf unser derzeitiges Leben werde ich heute nicht die gewohnte Haushaltsrede halten, sondern nur nochmal die wichtigsten Zahlen des Haushalts nennen, die in die von uns zu beschließende Haushaltssatzung eingeflossen sind.
Die Haushaltssatzung 2021 setzt insgesamt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 7.347.600 € fest. Davon entfallen 4.084.700 € auf den Verwaltungshaushalt und damit auf den laufenden Betrieb.
3.262.900 € sind dagegen im Vermögenshaushalt enthalten, womit nach Abzug der Tilgungen die anstehenden Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von insgesamt 3.116.900 € finanziert werden. Um diese vollständig finanzieren zu können ist es notwendig geworden, erstmals seit Jahren wieder eine Darlehensaufnahme in Höhe von 267.400 € einzuplanen.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A mit 370 v. H. und die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer mit jeweils 360 v. H. wurden gegenüber dem Jahr 2020 unverändert beibehalten.
Mein Dank gilt daher auch heute wieder allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, die an der Aufstellung des Haushaltsplanes und der oft schwierigen Umsetzung der geplanten Maßnahmen mitgewirkt haben, mit unserem bisherigen Geschäftsleiter und Kämmerer Axel Lange und seinem Nachfolger Jörg Zimmermann an der Spitze.
Ich bedanke mich bei den Röslauer Firmen und Gewerbetreibenden, die mit mutigen Investitionen ihre Standorte sichern und voranbringen.
Mein Dank gilt Euch, den Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats, für die gute Zusammenarbeit im Gemeinderat zum Wohl unserer Gemeinde
Aber vor allem Dir, lieber Axel, danke ich heute von ganzem Herzen für Deine über 30-jährige Arbeit zum Wohle unserer Gemeinde und für die 31 Haushalte, die Du mit Deinem Fachwissen und Deinem Überblick über das Leben unserer Gemeinde zusammengestellt hast, und das war, gerade in den letzten Jahren, aber auch in den Jahren des Niedergangs der Porzellanindustrie mit Sicherheit nicht immer ein Honigschlecken.
Es ist sehr schade, dass wir Dich nicht mit der großen Feier, die Du Dir verdient hast, gebührend verabschieden können, aber die Pandemie lässt das leider nicht zu.
Aus diesem Grund wünsche ich und wünschen wir alle Dir heute für Deinen übermorgen beginnenden Urlaub mit anschließendem Pensionärs-Dasein alles alles Gute und allzeit gute Fahrt mit Deinem Wohnmobil in Deine weitere Zukunft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Euch, dem vorliegenden Haushalt zuzustimmen.
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8.1. Abschluss der Jahresrechnung 2020 - zugleich Rechenschaftsbericht gem. Art. 102 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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ö
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8.1 |
Sachverhalt
(Hinweis auf TOP 5 der 7. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.01.2021)
Auf die bekannten und dem Gemeinderat als Datei vorliegenden Auswertungen der Jahresrechnung 2020 mit sämtlichen Anlagen, einschließlich Rechenschaftsbericht wird verwiesen. Inhaltliche Ausführungen und Erläuterungen hierzu erfolgten bereits in der Sitzung am 26.01.2021.
Die Vorlage erfolgt gem. Art. 102 Abs. 2 GO. Der Gemeinderat wird gebeten, den Rechnungsabschluss anzunehmen. Die Jahresrechnung kann sodann dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung übergeben werden.
Beschluss
Der Abschluss der Jahresrechnung 2020 wird vom Gemeinderat angenommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung überwiesen. Haushaltsreste werden in der sich aus dem Rechenschaftsbericht ergebenden Höhe gebildet. Über- und außerplanmäßige Haushaltsüberschreitungen werden, soweit nicht bereits durch Einzelbeschluss geschehen, nachträglich genehmigt. Die Deckung dieser unabweisbaren Überschreitungen durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen bei anderen Buchungsstellen ist gewährleistet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8.2. Fortschreibung des Konsolidierungskonzepts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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8.2 |
Sachverhalt
(Hinweis auf TOP 5 der 7. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.01.2021)
Auf die separate, dem Gemeinderat als Datei vorliegende und bekannte Fortschreibung wird inhaltlich verwiesen. Die Fortschreibung des Konsolidierungskonzeptes erfolgte auf Basis der vorangegangenen Haushaltsberatung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das Konsolidierungskonzept in der ihm vorgestellten Fassung fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist der Regierung über das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge vorzulegen. Die Fortschreibung bildet die verbindliche Basis für die Haushaltsplanung und -ausführung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8.3. Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Röslau für das Haushaltsjahr 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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ö
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8.3 |
Sachverhalt
(Hinweis auf TOP 5 der 7. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.01.2021)
Dem Gemeinderat wurde der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 vorgestellt.
Diskussionsverlauf
Beschluss
Nach eingehender Erläuterung des Haushaltsplanes beschließt der Gemeinderat, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan mit sämtlichen Anlagen, insbesondere dem Finanzplan und dem Stellenplan, mit allen darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern festzustellen. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, Kassenkredite bis zum in der Satzung festgelegten Höchstbetrag, aufzunehmen.
Haushaltssatzung der Gemeinde Röslau
( Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge )
für das
Haushaltsjahr 2021
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Röslau folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.084.700,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.262.900,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 267.400,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 680.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Röslau, den 10. März 2021
Torsten Gebhardt
1. Bürgermeister
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 19.05.2015, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 10.03.2020, wie folgt festgesetzt worden:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 370 v.H.
b) für Grundstücke (B) 360 v.H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. Zuschussanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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9.1. Antrag der evang.-luth.Kirchengemeinde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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9.1 |
Sachverhalt
Die evang.-luth. Kirchengemeinde beantragt mit Schreiben vom 18.02.2021 einen Zuschuss zur Erneuerung der Treppenanlage im hinteren Bereich des alten Friedhofes und für die Neugestaltung des Gehweges.
Kosten für Treppenanlage und Neugestaltung Gehweg: 4.040,00 €
Die Kirchengemeinde übernimmt als Träger des Friedhofes Röslau eine Pflichtaufgabe der politischen Gemeinde Röslau. Der laufende Unterhalt und die Sanierungsmaßnahmen können durch die anfallenden Gebühren nicht gedeckt werden.
Da der Friedhof eine kostenrechnende Einrichtung ist, müssen alle Aufwendungen alleine durch die Gebühren gedeckt werden. Gleichzeitig sollten auch Rücklagen gebildet werden, um Investitionen zu tätigen. Dies war in den letzten fünf Jahren nicht der Fall. (Stand Rücklagen aktuell 120,00 €).
In den letzten Jahren hat sich die Gemeinde Röslau an Sanierungen, Anschaffungen und Baumaßnahmen mit einem Zuschuss von 15 % beteiligt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, sich an den Kosten für die Erneuerung der Treppenanlage und für die Neugestaltung des Gehweges mit Zuschüssen in Höhe von 15 % zu beteiligen und den Betrag von 606,00 € auszuzahlen. Die Auszahlung kann erst vorgenommen werden, wenn der Gemeinde wieder eine Haushaltsgenehmigung vorliegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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10. Verschiedenes und Fragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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10 |
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10.1. Thusfest und Wiesenfest 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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ö
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10.1 |
Sachverhalt
Nach eingehenden Gesprächen mit den entsprechenden Verantwortlichen werden auf Grund der anhaltenden Pandemie das Thusfest und das Wiesenfest 2021 abgesagt, informiert 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt. Beide Vereine (Thusfest - FC Vorwärts und Wiesenfest - Turnverein) haben sich bereit erklärt, die Feste im Jahr 2022 zu übernehmen. Die Reihenfolge der ausgelosten Vereine als Veranstalter des Thusfestes verschiebt sich insgesamt nochmals um ein Jahr.
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10.2. Praktischer Arzt in Röslau; Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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ö
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10.2 |
Sachverhalt
Gemeinderat Bernd Nürnberger erkundigt sich zum Sachstand der Suche nach einem praktischen Arzt für Röslau, als Nachfolger von Dr. Herschmann, der zum 30.09.2021 seine Praxis schließt. In der Bevölkerung würden Diskussionen laut, dass sich die Gemeinde Röslau nicht in ausreichender Weise um eine Nachfolge bemüht.
Auch wenn rechtlich keine Handhabe besteht und es nicht zum Aufgabenbereich der Gemeinde gehört, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt, wird stetig nach einer Lösung gesucht. Bezüglich einer Nachfolgelösung ist man ständig in Kontakt mit Dr. Herschmann. Von zwei möglichen Nachfolgern sagte einer ab, der andere wird mit seiner Ausbildung erst in zwei Jahren fertig. Auf der Homepage des Bayerischen Hausärzteverbandes wurde eine Anzeige geschaltet. Ein Aufruf bei Facebook wurde bis jetzt schon ca. 350mal geteilt. Auch mit der kassenärztlichen Vereinigung und der Gesundheitsregion Plus ist man in ständigem Kontakt. Eine Instagram Influenzerin hat sich ebenfalls angeboten, den Aufruf zu teilen.
Die Suche gestaltet sich schwierig. Im Landkreis bestehen momentan 10 freie Arztsitze. In den Ärzteblättern finden sich unzählige Anzeigen zu Arztsuchen.
Die Gemeinde wäre auch bereit für einen neuen Arzt die entsprechende Infrastruktur zu schaffen, so Gemeinderat Bernd Nürnberger. Dies kann auch im Bericht der Frankenpost zur heutigen Gemeinderatssitzung erwähnt werden.
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10.3. Winterdienst; Wanderwege; Sonnenloipe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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ö
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10.3 |
Sachverhalt
Gemeinderat Thorsten Strahberger lobt den Winterdienst des gKU Oberes Egertal, der die Wanderwege für Spaziergänger in diesem Winter geräumt hat. Dies sollte auch in den nächsten Wintern mit viel Schnee durchgeführt werden. Die Schneeräumung der Wanderwege erfolgte auf Initiative des Seniorenbeauftragen Herrn Arthur Schneider, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt.
Gemeinderat Thorsten Strahberger regt an, die Sonnenloipe wieder zu spuren. Mit den Verantwortlichen wurden im Hinblick auf den nächsten Winter bereits Gespräche geführt, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt. Nachdem die Loipe größtenteils auf freien Flächen verläuft, ist zum Spuren der Loipe allerdings viel Schnee notwendig.
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10.4. Verabschiedung Axel Lange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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8. Gemeinderatssitzung
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10.03.2021
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ö
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10.4 |
Sachverhalt
Gemeindekämmerer Axel Lange verabschiedet sich heute nach über 30jähriger Tätigkeit für die Gemeinde Röslau, 31 aufgestellten Haushaltsplänen und über 360 Gemeinderatssitzungen in den Ruhestand. Leider lässt die Corona-Pandemie eine Verabschiedung in großem Rahmen nicht zu. Überwiegend, so Axel Lange, waren es schöne Zeiten und ein facettenreicher Weg, den man mit lieben Menschen verbracht hat. Er bedankt sich für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in all den Jahren und wünscht dem Gemeinderat alles Gute. Jörg Zimmermann wird ein guter Nachfolger werden. .
Datenstand vom 18.05.2021 13:50 Uhr