Datum: 04.08.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen
1.1 Bürgermietbus mikar
2 Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Genehmigung von Sitzungsniederschriften
4 Behandlung von Bauanträgen
4.1 Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle der Robisch GbR auf der Flurnummer 4 (Teilfläche) der Gemarkung Grün
5 Revitalisierung des Geländes der alten Pappenfabrik Vorstellung und Beratung bezüglich der Werkplanung/Detailplanung
6 Bauleitplanung Hofpeunt Teil 1
6.1 Aufstellung des Bebauungsplanes „Hofpeunt Teil 1“ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren; Vorstellung der Entwurfsplanung
6.2 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Hofpeunt Teil 1“ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
7 Bericht aus den Ausschüssen
7.1 Stellungnahme Rechnungsprüfungsausschuss zum Umgang mit gemeindlichen Wohnhäusern
8 Verwirklichung von Photovoltaikfreiflächen im Gemeindegebiet Röslau
9 Bekanntgabe des Ergebnisses der Verkehrsschau vom 13.07.2021
10 Verschiedenes und Fragestunde
10.1 Sommerkino 2021
10.2 Sichtbehinderung durch Pflanzenbewuchs Erlenweg/Wunsiedler Straße
10.3 Zukunftsenergie Nordostbayern GmbH (ZENOB)

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1. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 1
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1.1. Bürgermietbus mikar

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 1.1

Sachverhalt

Der Vertreter der Fa. mikar ist momentan bei den Interessenten (Sponsoren) unterwegs, informiert 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt. Evtl. steht der Bürgermietbus mit Standort in Weißenstadt schon dieses Jahr zur Verfügung. Wie bereits in der letzten Gemeinderatssitzung angesprochen, steht momentan nur ein Standort zur Verfügung.   

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2. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 2

Sachverhalt

Aus nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates lagen keine Tagesordnungspunkte zur Bekanntgabe vor.

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3. Genehmigung von Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 3

Sachverhalt

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 12. Gemeinderatssitzung vom 07.07.2021 wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.

Beschluss

Einwendungen gegen diese Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt damit als angenommen und genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Behandlung von Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 4
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4.1. Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle der Robisch GbR auf der Flurnummer 4 (Teilfläche) der Gemarkung Grün

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Der durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte Bauantrag des Bauherrn lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor.

Geplant ist dabei der Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhallten an die bestehende Scheune. Bei dem Vorhaben handelt es sich nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1b BayBO um ein Gebäude der Gebäudeklasse 1. Ein Sonderbau liegt dadurch nicht vor. Die Grundfläche des Vorhabens beträgt 671m². Der Bruttorauminhalt beträgt 4.879m³.

Für das Vorhaben des Bauherrn gelten die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierenden Bebauungsplanes oder einfachen Bebauungsplanes befindet vgl. §30 Abs. 1 und 3 BauGB, ist das Vorhaben nach §34 BauGB oder §35 BauGB zu beurteilen.

Das Grundstück grenzt an die Innenbereichsbebauung der Ortschaft Grün. Die Umgebungsbebauung gestaltet sich vorwiegend mit Wohnhäusern, alten Bauernhöfen, landwirtschaftlichen Anwesen, kleinen Gewerbebetrieben und einer Gaststätte, was somit auf ein Dorfgebiet nach § 5 BauNVO schließen lässt. Bei dem Vorhaben handelt es sich zusammenfassend um ein Innenbereichsvorhaben (vgl. § 34 BauGB). Das Vorhaben ist somit bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Bei dem Vorhaben (Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle) kann dies als gegeben erachtet werden. Ein Ausschluss nach den §§ 12, 14 und 15 BauNVO ist nicht gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag des Bauherrn zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Revitalisierung des Geländes der alten Pappenfabrik Vorstellung und Beratung bezüglich der Werkplanung/Detailplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 5

Sachverhalt

Landschaftsarchitektin Marion Schlichtiger erläuterte dem Gemeinderat die Planung im Detail:

Die Ausschreibungen erfolgen in den nächsten zwei Wochen, dann werden die Pläne dem Landratsamt Wunsiedel i.Fichtelgebirge vorgelegt. Im Herbst 2021 soll mit der Entsorgung der Chemikalien und dem Abbruch begonnen werden.

Zu den geplanten Einzelmaßnahmen wurden folgende Entscheidungen in Absprache mit dem Landschaftsarchitekturbüro vereinbart:

-Am Eingang des Geländes wird eine Bank mit Blick in die Egerauen aufgestellt. Um den Blick frei zu halten ist mit Pflegeaufwand zu rechnen (Buschwerk niedrig halten);
-Der Weg wird als Asphaltband von 1,50 m Breite und ca. 300 m Länge durch das ganze Gelände führen;
-Die geplanten Pflasterflächen werden mit Betonpflaster ausgestattet, da dieses ca. 30,00 € pro qm günstiger als Natursteinpflaster und für Rollstuhl- oder Rollator-Fahrer geeigneter ist;
-Die geplanten Stellplätze (Parkplätze, Wohnmobilplätze) werden geschottert und mit Eingrünungen (Hecken) abgegrenzt;
-Teilweise werden alte Mauerteile erhalten bleiben, teilweise für die Sicht zur Eger abgebrochen bzw. Sichtfenster integriert. Neu benötigte Mauern werden als Natursteintrockenmauern mit großen Steinblöcken angelegt; 
-Die geplanten Wohnmobilstellplätze werden auf vier Plätze reduziert (Kosteneinsparung);
Energiesäulen mit Onlinefunktion als Bezahlsystem werden bevorzugt;
-im westlichen Bereich des Geländes soll keine E-Säule installiert werden, da das einmalige Nutzen im Jahr für das Thusfest in keinem Verhältnis zu den Kosten steht; Außerdem ist eine Beschädigung der Säule bei Hochwasser nicht auszuschließen:
-Der geplante Aussichtssteg soll auf eine Fläche von ca. 2,80 m x 2,80 m gekürzt werden (Kosteneinsparung); als Material soll kein Holz (Verwitterung) sondern Gitterrost, Edelstahl und Stahlnetz für den Boden, Handlauf und Abgrenzung verwendet werden;
-Der Zugang zur Eger soll einfach gehalten werden, aber mit festem Handlauf (Hochwassergebiet). Möglich wäre evtl. eine Anbindung an den geplanten Kneippradweg, auch wenn es sich hier nicht um eine richtige Kneippanlage handelt. Details müssen mit dem Wasserwirtschaftsamt abgesprochen werden.
-Der Niedrigseilparcours soll, wie geplant, errichtet werden. Holzteile, die kaputtgehen, können immer entsprechend ausgetauscht werden. Optisch ist eine Metallbauweise nicht ansprechend und teurer. Eine Ausführung in Kunststoff gibt es nicht;

-Als WC-Anlage wird ein barrierefreies „Komplettsystem“ (Fertigmodul) bevorzugt. Die Nutzung soll kostenlos möglich sein. Eine Wasserentnahmestelle, ebenfalls kostenlos, für Wohnmobile soll außen integriert werden.

Ansonsten wird die Werkplanung akzeptiert. Die aufgezählten Einsparungen müssen vom Landschaftsarchitekturbüro noch neu berechnet und in die Kostenaufstellung eingearbeitet werden.

Gemeinderat Thorsten Strahberger fragt nach, ob Fahrradständer, Sitzgelegenheiten, eine Überdachung und Ladestationen für Fahrräder angedacht sind, da der Egerradweg direkt am Gelände vorbeiführt. Sitzgelegenheiten, so Frau Marion Schlichtiger, sind eingeplant. Eine Überdachung würde zusätzliche Kosten verursachen. Nachdem im Ort Ladestationen vorhanden sind genügen entsprechende Hinweisschilder. 
     

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6. Bauleitplanung Hofpeunt Teil 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 6
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6.1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Hofpeunt Teil 1“ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren; Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Herr Ralf Köferl vom Architekturbüro Kuchenreuther erklärte dem Gemeinderat die weitere Vorgehensweise.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen im Parallelverfahren.Der Bebauungsplan umfasst drei Teile. Ein Teil wird als Sonderbaufläche, ein weiterer Teil als gemischte Baufläche ausgewiesen. Der überwiegende Teil der Grundstücke wird reine Wohnbaufläche. Geplant sind im Endausbau ca. 42 Einfamilienhäuser mit Baugrundstücken in der Größe zwischen 650 und 840 qm. Dazu ist der Anbau des Kindergartens und evtl. ein größeres Gebäude eingeplant. Die Planung umfasst außerdem noch die entsprechenden Straßen, Fußwege und eine Ortsrandbegrünung.

Das ehemalige Blechschmidt-Areal ist als Bebauungsplan Hofpeunt Teil 1 wie folgt geplant:
-Die Anbindung soll über eine Verbindungsstraße zwischen Lindenstraße und Peuntweg (momentan Fußweg) erfolgen. 
-Im nördlichen Bereich werden drei Baugrundstücke (660 bis 700 qm) ausgewiesen.  
-Unterhalb der geplanten Verbindungsstraße ist ein Mehrfamilienhaus (evtl. dreigeschossig) mit ca. 8 bis 9 Wohnungen oder z.B. eine Arztpraxis, jeweils mit entsprechenden Stellplätzen vorgesehen.
-Der Kindergartenanbau ist für den südlichen Teil des Geländes oberhalb des bestehenden Kindergartens geplant. Hier ist darauf zu achten, dass auch Stellplätze für Personal usw. geschaffen werden.
-Die Abstandsflächen zur bestehenden Bebauung sind entsprechend einzuhalten.

Möglicherweise müssen zwei der drei noch vorhandenen größeren Bäume aus planungstechnischen Gründen entfernt werden. Wenn die Planungen zügig vorangehen könnten bereits ab Februar 2022 Einfamilienhäuser errichtet werden.      

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6.2. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Hofpeunt Teil 1“ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat Röslau hat in seiner Sitzung am 16.04.2019 beschlossen, dass das Gebiet des ehemaligen Areals der Lindenstraße 4 neu geplant werden soll. Da der Grunderwerb und Abbruch der alten Anwesen im Wege der Förderoffensive Nordostbayern gefördert wurde, ist die Vermarktung der Grundstücke nun zeitnah umzusetzen. Als Auflage wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes in den Zuwendungsbescheid aufgenommen.

Ziel soll es nun in einem ersten Schritt sein einen Bebauungsplan für die Grundstücke mit den Flurnummern 270, 272, 273, 273/1, 189/9 und Teile des Grundstückes 295, sowie Teile des Grundstückes 185, alle Gemarkung Oberröslau, aufzustellen. Gleichzeitig ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern, vgl. §§1ff BauGB. Die zu beplanende Fläche beträgt rund 7.000m²;

Im Zuge der Planaufstellung sind die Grundstücke an Hand der Pläne neu zu vermessen. Im oberen Bereich des Grundstückes 272 sollen 3 Grundstücke für Wohnbebauung ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan schreibt hier ein Mischgebiet vor. Entlang der bereits bestehenden Bebauung sind Anfragen der Anwohner nach möglichen Grundstücksankäufen zur Grundstücksabrundung zu beachten.

Im späteren Verlauf soll der Gemeinde Röslau der Bau einer Verbindungsstraße von der Lindenstraße zum Peuntweg eröffnet werden. Diese neue Verbindungsstraße dient für die Erschließung des Flurstückes 297. Diese Planung wäre ebenso in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. 

Auf dem Grundstück mit der Flurnummer 273 ist die Aufstellung von Containern als Interimslösung für den Kindergarten bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus und der Generalsanierung geplant. Im späteren Verlauf ist womöglich der Bau einer neuen Arztpraxis, Mehrfamilienhaus oder eines Mehrgenerationenhaueses vorgesehen. Der Flächennutzungsplan schreibt hierbei bisher Grünfläche vor.

Auf dem Grundstück mit der Flurnummer 273/1 wird ein Anbau des Kindergartens erfolgen. Die Planungen hierzu sind bereits am Laufen. Da die Parksituation auf Grund der engen Straßen und des Kindergartens ungenügend sind, soll auch die Schaffung von Parkplätzen und eine Verbreiterung des Peuntweges als Option in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Auch hier schreibt der Flächennutzungsplan bisher eine Grünfläche vor.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Erschließung zu legen, da durch den Abbruch bereits bestehende alte aber nicht offizielle Entwässerungsanlagen beschädigt wurden. Diese sind während der möglichen Erschließung zu erneuern.

Da bereits diverse Anfragen nach Wohngrundstücken in dieser Lage vorliegen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der vorgenannten Vorhaben soweit möglich zügig auszuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat Röslau beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hofpeunt Teil 1“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Maßgeblich sind die Planentwürfe des Architekturbüros Kuchenreuther vom 04.08.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Bericht aus den Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 7
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7.1. Stellungnahme Rechnungsprüfungsausschuss zum Umgang mit gemeindlichen Wohnhäusern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Gemeinderätin Brigitte Menzel stellt die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses aus der Sitzung vom 23.07.2021 zum weiteren Umgang mit den gemeindlichen Wohnhäusern und Immobilien vor: 

In der 11. Gemeinderatssitzung vom 12.05.2021 wurde der zukünftige Umgang mit gemeindlichen Immobilien thematisiert. Nach ausgiebiger Diskussion wurde der RPA durch den Gemeinderat beauftragt, noch einmal über das Thema zu beraten und dem Gemeinderat eine abschließende Empfehlung vorzulegen.
Nach nochmaliger eingehender Behandlung des Themas nimmt der RPA wie folgt Stellung:
Verkauf Häuser und Wohnungen:
In den letzten Jahren wurden drei Wohnungen in der Hirtbergstraße aufwändig unter Einsatz erheblicher Haushaltsmittel (175.000,00 €) saniert. Für eine weitere Wohnung sind bereits Mittel im Haushalt 2021 eingeplant. Die Sanierung soll erfolgen.  Dies gilt in ähnlicher Weise auch für das Haus in der Heimstättenstraße. Aufgrund dieses, bereits in erheblichem Maße erfolgten Sanierungsaufwandes und des großen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraums im Gemeindegebiet, ergeht folgende Empfehlung: Hierbei ist anzumerken, dass der soziale Aspekt, d.h. bezahlbarer Wohnraum, verlässliche Mietverhältnisse, usw. im Mittelpunkt der Beratung stand.
Für die gemeindeeigenen Wohnungen und Häuser ergeht aus oben genannten Gründen vorerst keine Verkaufsempfehlung. Es sollte aber unter Hinzuziehung von Fachleuten (z.B. Architekt, Bautechniker oder Ingenieurbüro) deren Sanierungsbedarf klar festgestellt und daraus ein Sanierungsfahrplan erstellt werden. 
Um exakte Daten über den Wert der gemeindeeigenen Immobilen zu erhalten wird angeregt, deren Wert ermitteln zu lassen, z.B. durch den Gutachterausschuss des Landratsamtes und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erstellen.
Hausverwaltung:
Sowohl das Mietrecht, als auch die Erstellung von Mietverträgen, Kündigungen, Nebenkostenabrechnung, Mietanpassungen, usw. werden immer komplexer und binden einen erheblichen Anteil an Arbeitszeit in der Gemeindeverwaltung. 
       
Wenn es die Kostenseite erlaubt, empfiehlt der RPA das Outsourcing der Hausverwaltung, auch um -  wie bereits oben erwähnt - für alle Seiten Rechtssicherheit gewährleisten zu können. 
Es ist zu prüfen, welche Tätigkeiten einer externen Hausverwaltung über die reinen Verwaltungsaufgaben hinaus, übertragen werden sollten, z.B. Ansprechpartner für Mieterbelange, Erledigung von Reparaturen, Überprüfung des Zustands der Immobilien, Überwachung der Hausordnung, etc. 
Der Umfang der externen Tätigkeiten sollte nach Einholung von Angeboten festgelegt werden. 

Mit einer Hausverwaltung im Landkreis ist man bereits in Verhandlungen, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt. Welche Tätigkeiten genau diese übernehmen könnte wird noch abgeklärt. Über den Gutachterausschuss beim Landratsamt ist sicherlich eine Wertfeststellung der einzelnen Immobilien möglich. Die entsprechenden Ergebnisse werden dann wieder dem Gemeinderat vorgelegt.
 

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8. Verwirklichung von Photovoltaikfreiflächen im Gemeindegebiet Röslau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 8

Sachverhalt

1.Bürgermeister Torsten Gebhardt informiert über die momentan geltenden gesetzlichen Vorgaben:
  
Seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 sind PV-Freiflächenanlagen mit einer Nennleistung über 750 kWp und bis mittlerweile maximal 20 MWp auf Acker- und Grünlandflächen in sogenannten "landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten" förderfähig, sofern die Bundesländer eine entsprechende Rechtsverordnung dazu erlassen.

Landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete werden von der EU definiert. Generell sind damit Berggebiete und Gebiete gemeint, in denen auf Grund ungünstiger Standort- oder Produktionsbedingungen die Aufgabe der Landbewirtschaftung droht. Nach vorgegebenen Kriterien grenzen die Länder diese Gebiete ab 

Bayern hat dies mit der "Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen" getan und unterstützt somit den Ausbau bayerischer PV-Freiflächenanlagen. Um die Förderung nach EEG zu erhalten, müssen die PV-Projekte erfolgreich an den EEG-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen. 


Jährlich dürfen in Bayern maximal 200 dieser PV-Projekte gefördert werden. Ausgeschlossen sind zudem Flächen, die als Natura 2000-Gebiet festgesetzt oder Teil eines Biotops im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind. So wird ein zu starker Flächenverbrauch vermieden und eine Balance zwischen landwirtschaftlicher Bewirtschaftung, naturschutzfachlichen Belangen auf diesen landwirtschaftlichen Nutzflächen und PV-Nutzung gewahrt.

Diese Förderung führt dazu, dass in letzter Zeit vermehrt Anfragen von Projektanten an die Gemeinde gestellt werden, die im Gemeindegebiet Freiflächenphotovoltaikanlagen errichten wollen.

Die bisherigen Anfragen, die Grundstücke im Bereich der Schäferei und in der Nähe des Tiefbrunnens zwischen Brücklas und Röslau betrafen, wurden vom Gemeinderat abgelehnt.

Eine weitere Anfrage an der Bahnlinie nordöstlich der Brücke über die Bahn im Zuge der GVStr. nach Bibersbach wurde nicht weiterverfolgt, da die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Wunsiedel angekündigt hat, dort keine Ausnahme für das Landschaftsschutzgebiet zu erteilen.

Aktuell liegen wieder zwei Anfragen vor, die die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen zum Ziel haben, einmal im Bereich östlich von Rauschensteig südlich der Staatstraße und östlich des Weges nach Schönlind und zum anderen im Bereich südlich der Bahnhofstraße und westlich der GVStr. nach Bibersbach.

Vom Gemeinderat wurde bisher immer auf die einzelnen Anfragen reagiert. Da in Zukunft aufgrund der Fördersituation und der Vielzahl von Marktbeteiligten im Bereich der Projektierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen mit weiteren Anfragen zu rechnen ist, ist es erforderlich, dass sich die Gemeinde Röslau grundsätzlich mit der Thematik beschäftigt, ob, und wenn ja, wo im Gemeindegebiet die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen ermöglicht werden soll, um ihrer Verantwortung für die Entwicklung der Flächennutzungsplanung gerecht zu werden.

Dabei muss auch darüber nachgedacht werden, ob die Gemeinde selbst, im kommunalen Zusammenschlüssen oder in Bürgergenossenschaften tätig werden will oder ob die Verwirklichung durch Projektanten, die z.T. ebenfalls eine Bürgerbeteiligung anbieten, erfolgen soll.

Um diese Beratungen umfassend und anhand der vorgegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse zielführend vorzubereiten, wird vorgeschlagen, die Thematik in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und des Landwirtschaftsausschusses vorzuberaten und dem Gemeinderat einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu unterbreiten. 
Die untere Naturschutzbehörde soll in die Planungen einbezogen werden.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Karl Grießhammer befürwortet die angestrebte Energiewende mit der Verwirklichung von Photovoltaikfreiflächen, da als Nebeneffekt unter diesen Flächen Biotope entstehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt den Bauausschuss und den Grundstücks-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss, in einer gemeinsamen Sitzung mit der Vorberatung des Themas „Freiflächenphotovoltaik im Gemeindegebiet Röslau“ mit dem Ziel, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe des Ergebnisses der Verkehrsschau vom 13.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 9

Sachverhalt

1.Bürgermeister Torsten Gebhardt informiert, dass folgende Personen an der Verkehrsschau teilgenommen haben;
1.Bgm Torsten Gebhardt, 2.Bgm Heiko Tröger, Stefan Raithel (Gemeinde Röslau)
Heinz Hager (Gemeinde Röslau), Martin Mayer (Landratsamt Wunsiedel i.Fichtelgebirge)
Wolfgang Doleschal (Polizeiinspektion Wunsiedel), Herbert Fischer (Verkehrswacht)
Georg Beer (Gemeinderat Röslau), Brigitte Menzel (Gemeinderat Röslau)

Folgende Punkte wurden  behandelt:

1.Mögliche Geschwindigkeitsbeschränkung GV-Straße Bödlas (Schulkinder!);
2.Mögliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 in der Oskar-Böttcher-Straße 
   (Egerradweg, Wohnmobilstellplatz);
3.Verkehrsspiegel Einmündung Johannesstraße in die Thusstraße;
4.Verlauf des Egerradweges durch Thusmühle-Röslau-Hauenstein;
5.Tempo-50-Schild an der Einmündung Blumenstraße in die Ebertstraße;
6.Parksituation Hauptstraße (Dorfberg);
7.Parksituation Hirtberg (Porzellanstraße);
8.Verkehrsspiegel Ausfahrt Fa. Eberl/Scherdel in der Wunsiedler Straße;
9. Verschiedenes;
9.1.Zwölfgipfelblick; Versetzung Ortsschild bzw. Tempo 50;
9.2.Geschwindigkeitsmessgerät.

Die vollständige Niederschrift wurde allen Gemeinderäten zur Verfügung gestellt.  

Gemeinderätin Brigitte Menzel erkundigt sich, wie zeitnah ein zweites Geschwindigkeitsmessgerät angeschafft werden könnte. An der Schule sollte immer ein Gerät stehen, da es eine gute Wirkung erzielt. Im Haushalt sind keine Mittel eingeplant, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt. Allerdings würde ein einfaches und günstiges Gerät reichen. Außerdem hat sich die Verkehrswacht bereit erklärt, sich finanziell zu beteiligen. Die Verwaltung holt entsprechende Angebote ein und fragt die Höhe der finanziellen Beteiligung bei der Verkehrswacht ab.   

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10. Verschiedenes und Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 10
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10.1. Sommerkino 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 10.1

Sachverhalt

Für das Sommerkino am 27.08.2021 werden noch Helfer aus dem Gemeinderat gesucht, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt. Der Aufbau beginnt um 18.00 Uhr.

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10.2. Sichtbehinderung durch Pflanzenbewuchs Erlenweg/Wunsiedler Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 10.2

Sachverhalt

Gemeinderat Karl Grießhammer regt an, den Bewuchs zwischen Ausfahrt Erlenweg in die Wunsiedler Straße und Kreisverkehr mehr zurückzuschneiden, da die Sicht für PKW-Fahrer stark eingeschränkt ist. Die Verwaltung wird das gKU Oberes Egertal entsprechend anweisen. 

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10.3. Zukunftsenergie Nordostbayern GmbH (ZENOB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Gemeinderatssitzung 04.08.2021 ö 10.3

Sachverhalt

Gemeinderat Thorsten Strahberger regt an, dass sich die Gemeinde Röslau der Zukunftsenergie Nordostbayern GmbH (ZENOP) anschließt. 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt wird mit dem Geschäftsführer, Herrn Marco Krasser, Kontakt aufnehmen.

Datenstand vom 11.11.2021 08:31 Uhr