Datum: 13.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben und Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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1 |
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1.1. Mittagsbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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1.1 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Heiko Tröger gibt bekannt, dass sich die Mittagsbetreuung für die Übernahme der Elternbeiträge April und Mai 2021 bedankt.
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1.2. Bepflanzung Kreisverkehr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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1.2 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Heiko Tröger teilt mit, dass die Neubepflanzung des Kreisverkehrs im Frühling 2022 erfolgt, da der zu erwartende Frost nicht gut für die neuen Pflanzen wäre.
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1.3. FGV Zuschuss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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1.3 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Heiko Tröger teilt mit, dass sich der Fichtelgebirgsverein bei seiner Jahreshauptversammlung am 06.08.2021 für den Zuschuss der Gemeinde bedankt hat.
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2. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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2 |
Sachverhalt
Folgende Tagesordnungspunkte gibt der 2. Bürgermeister aus nichtöffentlichen Sitzungen bekannt:
Aus der 12. nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 07.07.2021 den Tagesordnungspunkt:
TOP 3: Pappenfabrik Thusmühle, Vergabe der Planungsleistung
Der Auftrag wurde zum Angebotspreis von 21.644,75 € an die Firma Unglaub-Sachs-Seuss aus Naila vergeben.
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3. Genehmigung von Sitzungsniederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 13. Gemeinderatssitzung vom 04.08.2021 wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.
Beschluss
Einwendungen gegen diese Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt damit als angenommen und genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Behandlung von Bauanträgen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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4 |
Sachverhalt
Zur Sitzung lagen keine Bauanträge vor.
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5. Bericht aus den Ausschüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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5 |
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5.1. Bericht kombinierte Sitzung Bau- und Grundstücksausschuss vom 14.09.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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5.1 |
Sachverhalt
Gemeinderat Horst Wildenauer berichtet aus der nichtöffentlichen Grundstücks-. Land- und Forstwirtschaftsausschusssitzung mit Bauausschuss vom 14.09.2021. Das Protokoll ist im Anschluss angehängt.
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Grundstückserwerb aus Fl.Nr. 943/10 Gemarkung Oberröslau
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Das Ehepaar Udo und Inge Hermann, Ludwigsfelder Str. 37 hat in den Jahren 1995/96 eine Stützmauer errichtet. Diese Mauer befindet sich auf dem Gemeindegrund der Fl.Nr. 943/10 Gemarkung Oberröslau. Das Ehepaar Hermann möchte nun diese Teilfläche von ca. 30 m² erwerben und erklärt sich bereit, alle anfallenden Kosten hierfür zu übernehmen.
Aus Sicht des Ausschusses steht dem Verkauf nichts entgegen.
Die Eigentümer des Anwesen Ludwigsfelder Straße 34 und Ludwigsfelder Straße 32 sollen hingewiesen werden, dass Gemeindegrund überbaut wurde. Ihnen soll vorgeschlagen werden, die Grundstückangelegenheit zu bereinigen. Sollten weitere solcher Überbauungen offenkundig werden, sollte ähnlich zu verfahren sein.
2.
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Grundstückserwerb aus Fl.Nr. 3194 Gemarkung Grün
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Der Eigentümer des Anwesens Alte Straße 1 ist im Begriff einen Teil des gemeindlichen Grundstückes mit der FlNr. 3194 der Gemarkung Grün zu erwerben. Dabei handelt es sich um ein ca. 50m² großes Dreieck. Es besteht Einverständnis, dass der Grund verkauft werden darf.
3.
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Grundstückserwerb aus Fl.Nr. 185 Gemarkung Oberröslau
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Die Eigentümer des Mühlgraben 9 und 13 möchten einen Teil des Grundstückes mit der FlNr. 185 der Gemarkung Oberröslau erwerben. Es handelt sich dabei um ein ca. 640m² großes Viereck hinter den Anwesen. Dabei entfällt auf den Eigentümer des Anwesens Mühlgraben 9 ca. 290m² und auf den Eigentümer des Anwesens Mühlgraben 13 ca. 350m². Es wird vorgeschlagen 15€ pro m² als Verhandlungsbasis anzusetzen.
4.
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Bau eines Münzautomaten oder Automaten mit Onlinefunktion
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Das Landschaftsarchitekturbüro Schlichtiger teile per Mail mit, dass Automaten mit Onlinefunktion für die Wohnmobilstellplätze nicht lieferbar wären und schlägt deshalb einen Münzautomaten vor.
Nach Ansicht des Ausschusses soll an dem Automaten mit Onlinefunktion festgehalten werden. Dem Architekturbüro Schlichtiger ist die Entscheidung mitzuteilen.
5.
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Verwirklichung von Photovoltaikfreiflächen im Gemeindegebiet Röslau
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1.Bürgermeister Torsten Gebhardt informiert über die momentan geltenden gesetzlichen Vorgaben:
Seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 sind PV-Freiflächenanlagen mit einer Nennleistung über 750 kWp und bis mittlerweile maximal 20 MWp auf Acker- und Grünlandflächen in sogenannten "landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten" förderfähig, sofern die Bundesländer eine entsprechende Rechtsverordnung dazu erlassen.
Landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete werden von der EU definiert. Generell sind damit Berggebiete und Gebiete gemeint, in denen auf Grund ungünstiger Standort- oder Produktionsbedingungen die Aufgabe der Landbewirtschaftung droht. Nach vorgegebenen Kriterien grenzen die Länder diese Gebiete ab
Bayern hat dies mit der "Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen" getan und unterstützt somit den Ausbau bayerischer PV-Freiflächenanlagen. Um die Förderung nach EEG zu erhalten, müssen die PV-Projekte erfolgreich an den EEG-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen.
Jährlich dürfen in Bayern maximal 200 dieser PV-Projekte gefördert werden. Ausgeschlossen sind zudem Flächen, die als Natura 2000-Gebiet festgesetzt oder Teil eines Biotops im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind. So wird ein zu starker Flächenverbrauch vermieden und eine Balance zwischen landwirtschaftlicher Bewirtschaftung, naturschutzfachlichen Belangen auf diesen landwirtschaftlichen Nutzflächen und PV-Nutzung gewahrt.
Diese Förderung führt dazu, dass in letzter Zeit vermehrt Anfragen von Projektanten an die Gemeinde gestellt werden, die im Gemeindegebiet Freiflächenphotovoltaikanlagen errichten wollen.
Die bisherigen Anfragen, die Grundstücke im Bereich der Schäferei und in der Nähe des Tiefbrunnens zwischen Brücklas und Röslau betrafen, wurden vom Gemeinderat abgelehnt.
Eine weitere Anfrage an der Bahnlinie nordöstlich der Brücke über die Bahn im Zuge der GVStr. nach Bibersbach wurde nicht weiterverfolgt, da die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Wunsiedel angekündigt hat, dort keine Ausnahme für das Landschaftsschutzgebiet zu erteilen.
Aktuell liegen wieder zwei Anfragen vor, die die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen zum Ziel haben, einmal im Bereich östlich von Rauschensteig südlich der Staatstraße und östlich des Weges nach Schönlind und zum anderen im Bereich südlich der Bahnhofstraße und westlich der GVStr. nach Bibersbach.
Vom Gemeinderat wurde bisher immer auf die einzelnen Anfragen reagiert. Da in Zukunft aufgrund der Fördersituation und der Vielzahl von Marktbeteiligten im Bereich der Projektierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen mit weiteren Anfragen zu rechnen ist, ist es erforderlich, dass sich die Gemeinde Röslau grundsätzlich mit der Thematik beschäftigt, ob, und wenn ja, wo im Gemeindegebiet die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen ermöglicht werden soll, um ihrer Verantwortung für die Entwicklung der Flächennutzungsplanung gerecht zu werden.
Dabei muss auch darüber nachgedacht werden, ob die Gemeinde selbst, im kommunalen Zusammenschlüssen oder in Bürgergenossenschaften tätig werden will oder ob die Verwirklichung durch Projektanten, die z.T. ebenfalls eine Bürgerbeteiligung anbieten, erfolgen soll.
Um diese Beratungen umfassend und anhand der vorgegebenen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse zielführend vorzubereiten, wird vorgeschlagen, die Thematik in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und des Landwirtschaftsausschusses vorzuberaten und dem Gemeinderat einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.
Die untere Naturschutzbehörde soll in die Planungen einbezogen werden.
Da wie bereits geschildert mehrere Anfragen von bauwilligen Photovoltaikbetreibern vorliegen, muss eine Entscheidung getroffen werden, wie zukünftig mit Anfragen umgegangen wird. Erst muss festgelegt sein ob und wo Flächen ausgewiesen werden könnten. Danach erfolgt eine Detailplanung. Für eine Detailplanung sind die Bauleitpläne durch Fachplaner zu ändern. Bei den Windkraftanlagen könnten ein mögliches Gebiet entstehen, da ein Anschlusspunkt in Richtung Neudes vorhanden und die Infrastruktur grundsätzlich gut ausgebaut ist. Auf Landkreisebene ist zudem angedacht, ein neues Projekt zu starten, welches die Kommunen bei solchen Vorhaben unterstützt (ZENOB).
Aus Sicht des Ausschusses besteht grundsätzlich Bereitschaft Flächen auszuweisen. Auf Grund dessen sollen folgende 3 Bereiche geplant werden:
- Ca. 80 Hektar großer Bereich von Bibersbach nach Brücklas (Lageplan 1);
- Ca. 30 Hektar großer Bereich oberhalb der Schafswiesen (Lageplan 2);
- Ca. 20 Hektar großer Bereich entlang der Staatstraße 2170 von Grün Richtung Birk (Lageplan 3);
Bürgermeister Gebhardt wird demnächst das Vorhaben der Gemeinde Röslau mit dem Landratsamt Wunsiedel abstimmen.
6.
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Parksituation Anwesen Dammstraße 15
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Gemeinderat Beer gibt bekannt, dass die Eigentümer des Anwesen Dammstraße 15 andere Grundstückseinfahrten teilweise blockieren. Dabei handelt es sich jedoch um privatrechtliche Streitigkeiten. Die Gemeinde Röslau hat hierbei kaum Handlungsspielraum, da sonst ein Bezugsfall geschaffen werden würde.
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6. Behandlung des Prüfungsberichtes 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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6 |
Sachverhalt
Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Brigitte Menzel gibt einen Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2019 ab. Inhaltlich wird auf den Prüfungsbericht verwiesen.
Für das Jahr 2019 fand ausschließlich eine Belegprüfung statt. Es wurden keine formellen Fehler gefunden, die Belege waren klar formuliert. Dafür gebührt ein Dank der gesamten Verwaltung.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan wurden eingehalten und es wurde wirtschaftlich und sparsam verfahren. Alle Unterlagen waren vollständig.
Alle Nachfragen (Energieagentur Nordbayern, Reisekosten usw.) wurden aufgeklärt. Die Frage nach Nutzung der Hotspots und deren Datenvolumen wird zur Erledigung in das neue Jahr übernommen.
Die Fragestellung des Umgangs mit den gemeindlichen Immobilien wurde bereits im Gemeinderat diskutiert und wird bereits bearbeitet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet um Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2019.
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6.1. Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO der durch den Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüften Jahresrechnung 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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6.1 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2019 schließt wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt:
Bereinigte Solleinnahmen 3.882.650,12 €
Bereinigte Sollausgaben 3.882.650,12 €
Ergebnis: 0,00 €
Vermögenshaushalt:
Bereinigte Solleinnahmen 526.562,91 €
Bereinigte Sollausgaben 526.562,91 €
Ergebnis: 0,00 €
Gesamthaushalt:
Bereinigte Solleinnahmen 4.409.161,03 €
Bereinigte Sollausgaben 4.409.161,03 €
Ergebnis: 0,00 €
Nach der Prüfung der Jahresrechnung 2019 durch den Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dieser, die Rechnung mit den o. g. Ergebnissen festzustellen.
Beschluss
Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, stellt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung 2019 fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6.2. Entlastung zur Jahresrechnung 2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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6.2 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2019 wurde aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses festgestellt. Es ist nun die Entlastung zu erteilen.
Beschluss
Auf der Grundlage des festgestellten Jahresergebnisses 2019 erteilt der Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Zweckvereinbarung zur Fortführung des Stadtumbaumanagements unter Federführung Stadt Marktleuthen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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7 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Heiko Tröger informiert, dass zum 01.01.2022 die Federführung des Stadtumbaumanagements von der Stadt Kirchenlamitz auf die Stadt Marktleuthen übergeht. Hierfür ist eine Anpassung der Zweckvereinbarung notwendig und bis spätestens Anfang Dezember 2021 unterschrieben der Regierung von Oberfranken vorzulegen.
Die Änderungen in der angepassten Zweckvereinbarung gegenüber der Letzten vom 16.09.2009 ist das Ersetzen in den entsprechenden Passagen von „Stadt Kirchenlamitz“ durch „Stadt Marktleuthen“ und eine leichte Überarbeitung des Abschnittes in der Vorbemerkung, in dem sich nicht alle neun Kommunen zwingend beteiligen müssen.
Angenommen sind Kosten in Höhe von 100.000,00 € brutto p.A. Bei einer Förderung von 80% verbleiben 20.000,00 € p.A. bei den Kommunen. Hierdurch ergibt sich ein Anteil von rund 2.222,00 € für die Gemeinde Röslau pro Jahr. Die Laufzeit der angepassten Zweckvereinbarung beträgt in der Regel 5 Jahre, was einem Anteil über die gesamte Laufzeit von rund 11.111,00 € entspricht.
Aufgrund der Höhe des Gesamtlaufzeitbetrages und der Verantwortlichkeit aus §22 Nr.2 der Geschäftsordnung ist ein Beschluss des Gemeinderates zu fassen.
Zweckvereinbarung zur
Fortführung des Stadtumbaumanagements im Rahmen des Programms
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ in den Kommunen Kirchenlamitz, Marktleuthen, Röslau, Schönwald, Weißenstadt, Oberkotzau, Schwarzenbach a.d.Saale, Sparneck und
Zell im Fichtelgebirge
Vorbemerkung
Als Ergebnis des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes „Nördliches Fichtelgebirge haben die Stadt Schwarzenbach a.d.Saale, der Markt Oberkotzau, der Markt Sparneck, der Markt Zell im Fichtelgebirge (Landkreis Hof) sowie die Stadt Kirchenlamitz, die Stadt Weißenstadt, die Stadt Marktleuthen, die Stadt Schönwald und die Gemeinde Röslau beschlossen, ausgewählte interkommunale Schlüsselprojekte gezielt umzusetzen. Um eine zügige Projektentwicklung sicherzustellen, ist im Auftrag dieser Kommunen ein Stadtumbaumanagement im Rahmen des Förderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (vormals Stadtumbau West) eingesetzt worden.
Das Stadtumbaumanagement für die 9 Kommunen des Nördlichen Fichtelgebirges soll fortgeführt werden und sich im Wesentlichen an der Struktur des bisherigen Managements orientieren.
Hauptunterschied gegenüber dem bisherigen Stadtumbaumanagement wird sein, dass die selbst gestellte Verpflichtung zur angestrebten, gemeinsamen Konzeption, Entwicklung und Bearbeitung von Projekten nicht immer für alle neun Kommunen gelten muss.
Es ist denkbar, dass neben Projekten, die von allen neun Kommunen gemeinsam bearbeitet werden, auch Projekte von weniger Kommunen durchgeführt werden. Dies sollte im Regelfall mindestens die Hälfte der beteiligten Städte und Gemeinden betreffen. Projekte, die von vier Kommunen oder weniger durchgeführt werden, bedürfen der Absprache mit den anderen Kommunen sowie der Regierung von Oberfranken.
Auf Wunsch der Regierung von Oberfranken soll gegenüber dem Fördergeber eine Stadt alleine als Antragsteller und damit Empfänger der Förderung auftreten. Diese Rolle übernimmt nunmehr ab 01.01.2022 die Stadt Marktleuthen.
Zur Regelung der Kostenteilung wird zwischen den beteiligten Kommunen folgende
Zweckvereinbarung
gem. den Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit –KommZG- (BayRS 2020-6-1-I) abgeschlossen:
§ 1
Aufgabe
(1) Das Stadtumbaumanagement soll entsprechend der bisherigen Bewilligungen durch die Regierung von Oberfranken fortgeführt werden.
Grundlage hierfür sind die jeweils zu stellenden Förderanträge auf der Basis des angebotenen Leistungsumfangs des Dienstleisters, welcher den Zuschlag erhalten hat.
(2) Die Stadt Marktleuthen übernimmt für die beteiligten Gemeinden die Abwicklung der Förderung und erhält zunächst die Fördermittel. Sie geht deshalb für die im Antrag genannten Personal- und Sachkosten in Vorleistung.
§ 2
Kostenverteilung
(1) Die Kosten für die beteiligten Gemeinden betragen voraussichtlich 100.000 €, brutto, für ein Jahr.
(2) Die Aufteilung der Kosten nach Abzug der Fördermittel (Nettokosten) wird von der Stadt Marktleuthen durchgeführt.
(3) Die Aufteilung erfolgt zu je einem Neuntel nach der Anzahl der beteiligten Gemeinden.
(4) Die Aufteilung der nach Abzug der Fördermittel verbleibenden Kosten erfolgt
nach Vorlage des Verwendungsnachweises und Abrechnung mit der Regierung von Oberfranken.
(5) Die Kosten sind von den beteiligten Gemeinden der Stadt Marktleuthen unverzüglich nach Anforderung zu erstatten.
(6) Die anfallenden, anteiligen Kosten sind von den beteiligten Gemeinden auch bei einer Änderung der Geschäftsgrundlage an die Stadt Marktleuthen zu erstatten.
§ 3
Dauer der Vereinbarung
Diese Zweckvereinbarung gilt bis zum Abschluss des Projektes.
§ 4
Schlichtung bei Streitigkeiten
Bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten der an dieser Vereinbarung Beteiligten soll die Aufsichtsbehörde im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge angerufen werden.
§ 5
Sonstiges
Über Fortschritt des Projektes ist durch den Projektmitarbeiter regelmäßig in der Lenkungsgruppe zu berichten. Darüber hinaus muss für Maßnahmen, die nicht im Förderantrag genannt sind, die Zustimmung der Lenkungsgruppe und ggf. der kommunalen Gremien eingeholt werden.
§ 6
Anzeige
Die Zweckvereinbarung wird den Landratsämtern Hof und Wunsiedel angezeigt.
Inkrafttreten
Diese Zweckvereinbarung wird mit Unterzeichnung durch die Vertragsteile verbindlich wirksam.
Sie tritt mit dem Tag, an dem alle Vertragsteile unterzeichnet haben, in Kraft.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Röslau beschließt der Änderung der Zweckvereinbarung zur Fortführung des Stadtumbaumanagements unter Federführung der Stadt Marktleuthen zuzustimmen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung aller notwendigen Schritte.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes und Fragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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8 |
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8.1. Einladung Bürgerversammlung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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8.1 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Heiko Tröger teilt mit, dass die diesjährige Bürgerversammlung am 09.11.2021 in der Schulaula stattfindet. Alle Gemeinderäte haben schon eine Einladung erhalten.
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8.2. Einladung Volkstrauertag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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8.2 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Heiko Tröger teilt mit, dass der diesjährige Volkstrauertag am 14.11.2021 ist. Eine Teilnahme der Gemeinderäte am Gottesdienst ist erwünscht.
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8.3. Provisorischer Parkplatz Ebertstraße 14 und 16
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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8.3 |
Sachverhalt
Gemeinderat Bernd Nürnberger fragt nach, ob es nicht sinnvoll wäre, die geplanten Baugrundstücke Ebertstraße 14 und 16 als provisorische Parkplätze zu nutzen, bis diese verkauft werden. Dies würde die Parksituation in der Ebertstraße entzerren.
2. Bürgermeister Heiko Tröger gibt zu bedenken, dass der aktuelle Untergrund für ein Parken und den dadurch notwendigen Winterdienst unmöglich ist.
Geschäftsführer Jörg Zimmermann teilt mit, dass die Vermessung der zwei Baugrundstücke bereits in Auftrag gegeben ist und Kaufinteressenten vorhanden sind. Die Kosten für die kurzfristige Sanierung dieser Fläche ist zu bedenken.
Gemeinderätin Gabriele Neubert informiert, dass fünf Parkplätze während der Schulzeit genutzt werden. Die restlichen stehen den Eltern zu Hol- und Bringzeiten zur Verfügung. Die letzten drei Parkplätze sollten für Anwohner frei sein. Gemeinderat Thorsten Strahberger meint, man solle lieber die Parkplätze neben der Schule einbeziehen. Gemeinderat Stefan Hasselbacher ist der gleichen Ansicht und regt an Lehrer- und Anwohnerparkplätze auszuweisen.
Gemeinderat Georg Beer möchte wissen, ob diese Fläche fachgerecht abgedeckt wurde, da er den Eindruck hat, dass Bauschutt teilweise auf der Fläche entsorgt wurde und dieser nur mit Splitt abgedeckt ist. Man sollte bei Firma Plannerer nachfragen. 2. Bürgermeister Heiko Tröger teilt mit, dass die Arbeiten so in der Ausschreibung vereinbart wurden und alles seine Richtigkeit hat.
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8.4. Dank vom Elternbeirat der Grundschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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8.4 |
Sachverhalt
Gemeinderat Bastian Menzel bedankt sich in seiner Funktion als Elternbeiratsvorsitzender für die finanzielle Unterstützung der Gemeinde bei dem „Antolin“-Leseprojekt.
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8.5. Kulturwoche 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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8.5 |
Sachverhalt
Gemeinderätin Gabriele Neubert lädt alle Anwesenden zur diesjährigen Kulturwoche im Bürgerhaus ein und stellt das ausgearbeitete Programm kurz vor.
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8.6. Straßenunterhalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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14. Gemeinderatssitzung
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13.10.2021
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ö
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8.6 |
Sachverhalt
In den vergangenen Tagen wurden einige Straßen halb geteert. Gemeinderat Arno Bescherer, regt an eine generelle Sanierung der Straßen in Betracht zu ziehen und die Kosten für die Erhaltungsmaßnahmen im Auge zu behalten, da die Straßen unbedingt saniert werden müssen und das Bayernwerk für mehrere Straßen den Bau einer Gasleitung angekündigt hat, z.B. Eisnerstraße.
Gemeinderat Rainer Hager gibt zu bedenken, dass bei einer eventuellen Baumaßnahme in der Eisnerstraße keine Ausweichmöglichkeit existiert.
2. Bürgermeister Heiko Tröger erklärt, dass der Gemeindeverwaltung noch keine Informationen über den Bau von Gasleitungen durch das Bayernwerk im Gemeindegebiet Röslau vorliegt.
Datenstand vom 16.11.2021 10:17 Uhr