Datum: 08.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:10 Uhr bis 18:22 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen
1.1 Ratsinformationssystem
1.2 Zuschüsse an Vereine
2 Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Genehmigung von Sitzungsniederschriften
4 Behandlung von Bauanträgen
4.1 Bauantrag des Herrn Götz Maximilian, Weißenstädter Straße 38 in 95158 Kirchenlamitz und Frau Stumpe Hanna, Großwendern 77 in 95168 Marktleuthen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Blumenstraße 22, 95195 Röslau, FlurNr. 878/11 Gemarkung Oberröslau
5 Bericht aus den Ausschüssen
6 Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2019 und der Kasse der Gemeinde Röslau; Bekanntgabe des Prüfungsberichtes und der Stellungnahmen der Verwaltung
7 Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Röslau - Kostensatzung – und Anlage 1 Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz
8 Verschiedenes und Fragestunde
8.1 Weihnachtsbaumentsorgung durch Feuerwehrjugend
8.2 Danksagung und Ehrung des fleißigsten Sitzungsbesuchers

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 08.12.2021 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Ratsinformationssystem

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 08.12.2021 ö 1.1

Sachverhalt

1.Bürgermeister Torsten Gebhardt informiert, dass ab sofort das Ratsinformationssystem ausschließlich verwendet wird und damit die Unterlagen in Papierform wegfallen. Ab Januar 2022 werden die Unterlagen (Einladungen, Niederschriften, Sitzungsvorlagen usw.) nur noch in das Ratsinformationssystem eingestellt.

zum Seitenanfang

1.2. Zuschüsse an Vereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 08.12.2021 ö 1.2

Sachverhalt

1.Bürgermeister Torsten Gebhardt gibt bekannt, dass sich der Feuerwehrverein Röslau für den gewährten Vereinszuschuss bedankt hat.

zum Seitenanfang

2. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 08.12.2021 ö 2

Sachverhalt

Aus nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates  lagen keine Tagesordnungspunkte vor.

zum Seitenanfang

3. Genehmigung von Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 08.12.2021 ö 3

Sachverhalt

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 15. Gemeinderatssitzung vom 10.11.2021 wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.

Beschluss

Einwendungen gegen diese Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt damit als angenommen und genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Behandlung von Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 08.12.2021 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Bauantrag des Herrn Götz Maximilian, Weißenstädter Straße 38 in 95158 Kirchenlamitz und Frau Stumpe Hanna, Großwendern 77 in 95168 Marktleuthen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Blumenstraße 22, 95195 Röslau, FlurNr. 878/11 Gemarkung Oberröslau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 08.12.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Der durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte Bauantrag der Bauherren lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor.

Geplant ist dabei ein Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage. Gemäß Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayBO handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 1. Die Grundfläche des Wohnhaues beträgt 92,12m². Die Grundfläche der Garage beträgt 39,74m².

Für das Vorhaben der Bauherren gelten die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da sich das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierenden Bebauungsplanes (Bebauungsplan „Kapfberg Nord“) befindet vgl. 30 Abs. 1 BauGB, muss das Vorhaben die Festsetzungen (vgl. § 9 BauGB) des Bebauungsplanes einhalten oder Befreiungen und Ausnahmen erteilt werden.

Da das Vorhaben reinen Wohnzwecken dient, hält das Vorhaben die Art der baulichen Nutzung ein vgl. § 4 Abs. 1 und § 14 BauNVO.

Der Bebauungsplan schreibt aber auch eine Baugrenze nach § 23 Abs. 3 BauNVO vor. Diese Baugrenze wird durch das Vorhaben leicht überschritten. Die Abweichung von der Festsetzung des Baubauungsplanes ist auf Grund dessen städtebaulich vertretbar. Die Einordnung des Gebäudes nimmt die vorhandene Geländestruktur auf, Straßenseitig erscheint das Wohnhaus als eingeschossiges Bauwerk, hangseitig wird das Gelände denn mit einem 2-geschossigen Bauwerk angebunden. Nachbarschaftliche Belange werden nicht berührt.

Als weiteres sieht der Bebauungsplan eine Dachneigung zwischen 35 und 45 Grad, sowie eine Kniestockhöhe von 80,0cm vor. Die geplante Dachneigung zwischen 20 und 25 Grad ist ebenso städtebaulich vertretbar, wie die nicht eingeplante Kniestockhöhe. Die Garage des Flurstückes 878/10 ist bereits relativ weit zur Straße orientiert eingeordnet, wobei sich daraus eine Art weitere Gebäudeflucht ergibt. Ferner stellt das Bauwerk den Abschluss zur straßenbegleitenden Bebauung dar und da die Straßenflucht nach Südost abbiegt, bildet das Bauwerk eine städtebauliche Abrundung des Straßenzuges.

Die Zahl der Vollgeschosse wird durch das Vorhaben nicht verändert. Eine Prüfung dabei entfällt.

Das Vorhaben hält auch sonst alle Festsetzungen des Bebauungsplanes und hinsichtlich des Bauplanungsrechtes ein.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag der Bauherren zu und erteilt die notwenige Befreiung hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform und der Kniestockhöhe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bericht aus den Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 08.12.2021 ö 5

Sachverhalt

Seit der letzten Gemeinderatssitzung fanden keine Ausschusssitzungen statt.

zum Seitenanfang

6. Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2019 und der Kasse der Gemeinde Röslau; Bekanntgabe des Prüfungsberichtes und der Stellungnahmen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 08.12.2021 ö 6

Sachverhalt

Die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2019 und der Kasse der Gemeinde Röslau wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) in der Zeit vom 08.10.2020 bis 11.11.2020 durchgeführt. Das Prüfungsergebnis konnte dem Prüfungsbericht, der dem Gemeinderat als Datei zur Kenntnis gegeben wurde, entnommen werden. Die Gemeinde Röslau ist aufgefordert bis 20.01.2022 eine Stellungnahme abzugeben. 

Dies geschah mit Schreiben vom 23.11.2021. 

Die Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat ebenfalls durch Übermittlung als Datei bekannt gegeben. Die Rückmeldung der Rechtsaufsicht zu den Stellungnahmen wird erwartet. Auf diese Art und Weise werden die aufgeworfenen Textziffern des Prüfungsberichtes abgearbeitet. 

Diese Information dient dem Gemeinderat zur Kenntnis. 

zum Seitenanfang

7. Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Röslau - Kostensatzung – und Anlage 1 Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 08.12.2021 ö 7

Sachverhalt

Aufgrund des Hinweises in Textziffer 10 b) der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2015 bis 2019 mit Verweis auf die Aktualisierung des Kommunalen Kostenverzeichnisses auf den aktuellen Stand als Anlage zur Kostensatzung erlässt die Gemeinde Röslau gemäß Art. 20 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert am 27. Dezember 1999 (GVBl. S. 555) und Art. 23 der Gemeindeordnung vom 22. August 1998 (GVBl S. 797), zuletzt geändert am 28. März 2000 (GVBl S. 136), zuletzt geändert am 18.09.2009 (GVBl S. 327) nachfolgende Satzung mit Anlage 1 -Kommunales Kostenverzeichnis (KommZVz)


Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung)


§1
Die Gemeinde Röslau erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen). 
 

§2
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das Anlage zu dieser Satzung ist. Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, so wird eine Gebühr von einem bis fünfundzwanzigtausend Euro erhoben. Unberührt bleiben Gebührenregelungen, die schon in anderen Satzungen oder in Verordnungen getroffen sind.

§3
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 21.11.2001 außer Kraft.

Röslau, den 08. Dezember 2021
Gemeinde Röslau


Gebhardt
1. Bürgermeister




Anlage 1
Kommunales Kostenverzeichnis (KommKVz)
Tarif-
gruppe
Tarif-
Nr.
Gegenstand
Gebühr
EURO




0

Allgemeine Verwaltung





00

Allgemeine Amtshandlungen

Vorschriften der Tarifgruppen 01-8 des Kostenverzeichnisses gehen den Vorschriften der Tarifgruppe 00 vor.



000
Anordnungen für den Einzelfall
15 bis 600 €





001
Beglaubigungen:

Beglaubigungen von Abschriften, 
Fotokopien und dgl. von eigenen, dem eigenen Wirkungskreis zuzurechnenden Urkunden








  1. wenn die zu beglaubigenden Abschriften, Fotokopien und dgl. nicht von der Gemeinde selbst hergestellt sind

0,75 € je angefangene Seite bis zu der für die Erteilung des Originals vorgesehenen Gebühr, mindestens 5 €


  1. wenn die zu beglaubigenden Abschriften, Fotokopien und dgl. von der Gemeinde selbst hergestellt sind.

5 € im Einzelfall
Werden mehrere Abschriften, Fotokopien und dgl. Gleichzeitig beglaubigt, kann die Gebühr pro Beglaubigung auf die Hälfte ermäßigt werden





002
Bescheinigungen:

  1. Erteilung einer Bescheinigung über steuerlich absetzbare 
    Spenden


kostenfrei (vgl. Bek. vom 02.08.2000, AllMBl S. 571)






  1. Erteilung einer sonstigen 
    Bescheinigung
5 bis 75 €





003
Einsicht in Akten und amtliche 
Bücher:




Einsicht in Akten und Bücher, soweit diese nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird.
0,75 € je Akte oder Buch, mindestens 5 €


Die Gebühr erhöht sich um die Hälfte, wenn seit dem Abschluss der Akten oder Bücher mehr als zehn Jahre vergangen sind. Gebührenfrei ist die Einsicht in Rechtsvorschriften, Flächennutzungspläne und ähnliche für die Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmte Schriftstücke oder Pläne






004
Fristverlängerungen:

  1. Verlängerungen einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich machen würde

  2. Fristverlängerung in anderen 
    Fällen


10-25% der für die Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung vorgesehenen Gebühr, mindestens 5 €




5 bis 60 €





005
Zweitschriften:

Erteilung einer Zweitschrift


10-50% der für die Erstschrift vorgesehenen Gebühr, mindestens 15 €. Ist für die Erstschrift eine Gebühr von 0,5 bis 5 € vorgesehen, so ist diese Gebühr zu erheben; ist die Erteilung der Erstschrift gebührenfrei, so beträgt die Gebühr 0,50 € je angefangene Seite, mindestens 15 €.









006
Niederschriften:
7,50 bis 75 €
für jede angefangene Stunde






Besondere Amtshandlungen





02

Hauptverwaltung






020
Kommunalgesetze







  1. Genehmigung zur Führung kommunaler Wappen und Fahnen (Art. 4 Abs. 3 GO, Art. 3 Abs. 3 LkrO, Art. 3 Abs. 3 BezO)
10 bis 2500 €, soweit nicht kostenfrei







  1. Amtshandlungen bei der Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Art. 18a GO, Art. 25a LkrO)
kostenfrei (in Analogie zu Art. 3 Abs. 1 Nr. 12 KG)

021
Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren







1.        Androhung von Zwangsmitteln (Art. 36 VwZVG), soweit sie nicht mit dem Verwaltungsakt verbunden ist, durch den die Handlung, Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird

12,50 bis 150 €


2.        Anwendung der Zwangsmittel Ersatzvornahme (Art. 32, 35 VwZVG) oder unmittelbarer Zwang (Art. 34, 35 VwZVG)

50 bis 2500 €


3.        Pfändungsbeschluss gemäß Art. 26 Abs. 5 VwZVG 

1 Pfändungsgebühr nach § 339 Abs. 4 Abgabenordnung (AO 1977)


4.        Entscheidung über unzulässige oder unbegründete Einwendungen gegen die Vollstreckung, die den zu vollstreckenden Anspruch betreffen (Art. 21 VwZVG).







4.0 bei Geldansprüchen
50% der Pfändungsgebühr nach § 339 Abs. 4 AO 1977, mindestens 10 €






4.1 sonst
12,50 bis 200 €








03

Finanzverwaltung






030
Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen






031
Anmahnung rückständiger Beträge
5 bis 150 €




1

Öffentliche Sicherheit und Ordnung





11

Erlaubnisse, 
Ausnahmebewilligungen



(insbesondere im Vollzug des LStVG, des BayImSchG und der aufgrund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen)






110
Erteilung einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung
15 bis 1250 €

111
Nachträgliche Auflagen, Zurücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung
15 bis 600 €




12

Feuerbeschau






120
Feuerbeschau (§ 3 Abs. 2 der Verordnung über die Feuerbeschau - FBV - )




1.        wenn keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt werden

2.        wenn erhebliche Mängel festgestellt werden

kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG


15 bis 1.000 €





121
Übertragung der Durchführung der Feuerbeschau auf Betriebe und sonstige Einrichtungen, für die nach Art. 15 BayFwG Werkfeuerwehren bestehen (§ 3 Abs. 4 FBV)
kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG





122
Anordnung zur Beseitigung von Mängeln (§ 6 FBV)
15 bis 1000 €




13

Wild und Jagdschäden






131
1. Niederschrift bei gütlicher Einigung nach § Abs. 3 AVBayJG (Art. 20 Abs. 3 i. V. n. Art. 6 Abs. 1 Satz 2 KG i. V. m. KVz 1.I.6/);

2. Kommt keine Einigung zustande und muss die Gemeinde entscheiden (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 KG).


7,50 bis 75 € je angefangene Stunde




5 bis 1.000€





6

Bau- und Wohnungswesen, Verkehr





61

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)







610
Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 Satz 1, §§ 24ff. BauGB)
kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG





611
Herabsetzung des Verkaufspreises auf den Verkehrswert 
(§ 28 Abs. 3 BauGB)
kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG





612
Gebote nach §§ 176 bis 179 BauGB
kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG





613
Erteilung einer Genehmigung nach §§ 172 ff. BauGB im Vollzug einer Erhaltungssatzung
15 bis 1000 €





614
Versagung einer Genehmigung nach §§ 172 ff. BauGB
kostenfrei





615
Bestätigung der Gemeinde, dass das Bauvorhaben nicht im Gebiet einer Erhaltungssatzung liegt

kostenfrei nach Art. 20 Abs. 3 KG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 KG
62

Zweckentfremdung von Wohnraum






620
Genehmigung nach Art. 3 des Gesetzes über die Zweckentfremdung von Wohnraum
50 bis 2.500 €





621
Anordnung der Beseitigung von Missständen 
(Art. 3, 4, 10 Abs. 5 Satz 3 WoAufG) 
200 bis 2500 €








63

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)






630
Erlaubnis für Sondernutzungen an gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Art. 18, 19 und 22a BayStrWG)
10 bis 150 €









631
Anordnung nach Art. 18a Abs. 1 Satz 1 BayStrWG
10 bis 600 €





632
Ersatzvornahme nach Art. 18a Abs. 1 Satz 2 BayStrWG
50 bis 2500 €





633
Bescheid über die Umlegung des Aufwands aus der Baulast für öffentliche Feld- und Waldwege auf die Beteiligten (Art. 54 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 2 BayStrWG)
kostenfrei nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG




67

Straßenreinigungs- und 
Sicherungsverordnung










670
Befreiung von in der Verordnung festgelegten Verboten
10 bis 375 €





671
Befreiung oder sonstige angemessene Regelung wegen unbilliger Härte
10 bis 75 €




7

Öffentliche Einrichtungen,
Wirtschaftsförderung





70

Allgemeine Amtshandlungen






700
Befreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang
10 bis 400 €

701
Erlaubnis- oder Ausnahmebewilligung aufgrund einer Satzung
10 bis 1250 €


702

Nachträgliche Auflagen, Rücknahme bzw. Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung 
nach Tarif-Nr. 701

10 bis 600 €





703
Anordnung zur Erfüllung einer satzungsmäßigen Verpflichtung
10 bis 600 €






Besondere Amtshandlungen





73

Marktwesen (§ 69 GewO)






730
Zuweisung, Ausnahmebewilligung
10 bis 150 €





731
Nachträgliche Auflagen, Zurücknahme einer Zuweisung oder Ausnahmebewilligung
10 bis 150 €




75

Bestattungswesen (Friedhof)






750
Genehmigung zur Vornahme gewerblicher Arbeiten im Friedhof
10 bis 600 €





751
Genehmigung zum Befahren des Friedhofs mit Fahrzeugen

10 bis 150 €





752
Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals, einer Einfriedung und sonstiger baulicher Anlagen und Genehmigung von Änderungen solcher Anlagen
10 bis 150 €





753
Genehmigung aufgrund einer Gemeindeverordnung
10 bis 1250 €





754
Einzelanordnung aufgrund einer Gemeindeverordnung
10 bis 600 €




76

Sonstige öffentliche Einrichtungen



(einschl. Abwasserbeseitigung)






760
Genehmigung der Benutzung von Einschüttstellen
10 bis 200 €




8
81
Wasserversorgung






810
Anordnung der Wassersperre
10 bis 150 €

Beschluss

Der Gemeinderat Röslau beschließt die Kostensatzung mit der aktuell gültigen Fassung des Kommunalen Kostenverzeichnisses (KommKVz) zum 08.12.2021 neu zu erlassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Verschiedenes und Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 08.12.2021 ö 8
zum Seitenanfang

8.1. Weihnachtsbaumentsorgung durch Feuerwehrjugend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 08.12.2021 ö 8.1

Sachverhalt

2.Bürgermeister Heiko Tröger informiert, dass die Feuerwehrjugend am 08.01.2022 eine Weihnachtsbaumentsorgungsaktion plant. Ansprechpartner sind Heiko Tröger und Stephan Gruhn. Evtl. kann Herr Trott von der Frankenpost diese Information im Sitzungsbericht erwähnen. Gegen freiwillige Spenden bei Abholung der Bäume ist sicherlich nichts einzuwenden. 

zum Seitenanfang

8.2. Danksagung und Ehrung des fleißigsten Sitzungsbesuchers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Gemeinderatssitzung 08.12.2021 ö 8.2

Sachverhalt

Herr Karl Käßler, der die meisten Gemeinderatssitzungen im Jahr 2021 besucht hat, wird dafür mit einem Geschenk geehrt.
1.Bürgermeister Torsten Gebhardt bedankt sich anlässlich der letzten Sitzung im Jahr 2021 bei allen Gemeinderäten und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit, die in Röslau wohl beispiellos ist und wünscht allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2022.
Des Weiteren gilt der Dank allen Firmen, Vereinen und Bürgern, die im vergangenen Jahr die Gemeinde unterstützt haben. Dank auch an die Presse für die allseits gewogene Berichterstattung. 

Datenstand vom 23.05.2022 11:57 Uhr