Datum: 17.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Vereidigung des 1. Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
43. Gemeinderatssitzung
|
17.01.2024
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
In analoger Anwendung zu Art. 43 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) hat nach Rücksprache die Rechtsaufsichtsbehörde wegen des Fehlens eines 2. Bürgermeisters ein Gemeinderatsmitglied, nämlich Gemeinderat Karl Grießhammer mit der Durchführung der Vereidigung des 1.Bürgermeisters beauftragt.
Er nimmt als ältestes Gemeinderatsmitglied dem ersten Bürgermeister Herrn Heiko Tröger gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG folgenden Diensteid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetzt für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ (Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden)
Diskussionsverlauf
1. Bürgermeister Heiko Tröger verliest seine Antrittsrede. Diese ist der Sitzung als Anlage beigefügt.
zum Seitenanfang
2. Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsbeamten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
43. Gemeinderatssitzung
|
17.01.2024
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Heiko Tröger hat sich bereit erklärt, Eheschließungen im Standesamtsbereich Röslau vorzunehmen. Die notwendigen Lehrgänge werden demnächst besucht.
Diskussionsverlauf
1. Bürgermeister Heiko Tröger hat aufgrund persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss
Nach § 1 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 2 Abs. 3 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes (PStVollzV) wird Herr 1. Bürgermeister Heiko Tröger zum Standesbeamten, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen und jederzeit widerruflich, bestellt. Die Bestellung wird mit Aushändigung der Bestellungsurkunde wirksam.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Vereidigung eines nachrückenden Gemeinderatsmitgliedes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
43. Gemeinderatssitzung
|
17.01.2024
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Als Nachfolger für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Heiko Tröger (gewählt zum 1.Bürgermeister der Gemeinde Röslau ab 01.01.2024) erklärte sich der Listennachfolger, Herr Dominik Tröger bereit, das Amt anzunehmen. Er wurde vom 1.Bürgermeister Heiko Tröger gemäß Art. 31 Abs. 4 GO mit folgender Eidesformel vereidigt (ein Ausschluss nach Art. 49 GO liegt nicht vor):
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
zum Seitenanfang
4. Wahl des weiteren Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
43. Gemeinderatssitzung
|
17.01.2024
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Heiko Tröger informiert den Gemeinderat darüber, dass die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder zum weiteren Bürgermeister wählbar sind, die auch die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen (s. Art. 39 GLKrWG).
Der 1. Bürgermeister fragt den Gemeinderat, ob es einen Vorschlag für den 2. Bürgermeister gibt. Gemeinderätin Frau Neubert schlägt Horst Wildenauer vor.
Nach Art. 51 Abs. 3 GO erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Nach Auszählung der Stimmen wird Horst Wildenauer von den Freien Wählern einstimmig zum 2. Bürgermeister gewählt. Der 1.Bürgermeister fragt Herrn Wildenauer ob er die Wahl annimmt. Horst Wildenauer nimmt die Wahl an.
zum Seitenanfang
5. Vereidigung des weiteren Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
43. Gemeinderatssitzung
|
17.01.2024
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
In Anwendung gemäß Art. 27 KWBG müssen Beamte spätestens zum Beginn der ersten Gemeinderatssitzung vereidigt werden. Der Eid wurde dem 2. Bürgermeister Horst Wildenauer vom 1. Bürgermeister Heiko Tröger, wie folgt abgenommen:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“ (Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden).
Diskussionsverlauf
Horst Wildenauer bedankt sich für das entgegengebrachte einstimmige Vertrauen der Gemeinderatsmitglieder.
zum Seitenanfang
6. Neubesetzung der Ausschüsse auf Grund eines nachrückenden Gemeinderatsmitglieds
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
43. Gemeinderatssitzung
|
17.01.2024
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat bei der Bildung der Ausschüsse lediglich Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO zu berücksichtigen, das heißt, er muss den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit beachten. Die Bestimmung der Zahl der Mitglieder darf nicht dazu führen, dass ansehnlich große Gruppen ausgeschlossen oder Minderheiten in unerträglicher Weise ausgeschaltet werden (BayVGH 1984).
Die Zahl der zustehenden Ausschusssitze ist nach den Festlegungen in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und dem in der Geschäftsordnung festgelegten Verfahren zu ermitteln. Die Zahl der zustehenden Ausschusssitze ist nach den Festlegungen in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und dem in der Geschäftsordnung festgelegten Verfahren zu ermitteln. An der im Jahr 2020 festgelegten Berechnung ändert sich auf Grund des Wechsels Gemeinderatsmitglied Heiko Tröger wird zum 1. Bürgermeister und Herr Dominik Tröger rückt nach (beide CSU) nichts.
Wahlergebnis 2020
|
Stimmen
|
10.510
|
8.373
|
9.391
|
|
|
|
|
|
d' Hondt
|
Gesamt
|
SPD
|
CSU
|
FWG
|
Gemeinderatssitze
|
14
|
5
|
4
|
5
|
Zu vergebende Aus-
|
|
|
|
|
schusssitze
|
4
|
5
|
4
|
5
|
zzgl. Vorsitz, wird vom 1. Bürgermeister bestimmt
|
2,5
|
2
|
2,5 (RPA)
|
|
|
1,6666667
|
1,3333333
|
1,6666667
|
Der Ausschussvorsitzende, wird nicht auf das Stärkeverhältnis
|
der jeweiligen Partei angerechnet
|
|
|
Die Ausschussmitglieder sind namentlich zu bestellen. Das geschieht durch Beschluss des Gemeinderates (geheime Wahl ist unzulässig) der dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden ist (Art. 33 Abs. 1 Satz 4 GO). Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der 1. Bürgermeister, sein Stellvertreter oder ein vom 1. Bürgermeister bestimmtes Gemeinderatsmitglied (Ausnahme: Rechnungsprüfungsausschuss). Darüber hinaus sind Vertreter für die Ausschussmitglieder, auch für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses, einschließlich des Vorsitzenden zu bestellen (Art. 33 Abs. 2 Satz 2 GO setzt die Vertretung von Ausschussmitgliedern explizit voraus). Die Vertreter für die Ausschussvorsitzenden (mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses) werden vom 1. Bürgermeister bestimmt. Alle Vertreter müssen ebenfalls namentlich benannt werden. Zu beachten ist allerdings, dass in den Fällen, in denen der erste Bürgermeister den Vorsitz in den Ausschüssen führt, die Vertretung gesetzlich geregelt ist und daher nicht anders geregelt werden kann.
Diskussionsverlauf
Heiko Tröger erklärt, dass sich hierzu die Fraktionen bereits geeinigt haben. Bei der CSU bleibt alles gleich.
Der Bauausschuss wird wie folgt besetzt:
Horst Wildenauer – 1. Vorsitzender Rainer Hager - stellvertr. Vorsitzender
Bernd Nürnberger Brigitte Menzel - Stellvertretung
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Neubestellung der Verwaltungsräte für das gemeinsame Kommunalunternehmen "Oberes Egertal"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
43. Gemeinderatssitzung
|
17.01.2024
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Nach der Unternehmenssatzung des „gemeinsamen Kommunalunternehmen Oberes Egertal, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weißenstadt und der Gemeinde Röslau“ muss die Gemeinde Röslau neben dem 1. Bürgermeister drei Verbandsräte in die Verbandsversammlung entsenden. Für jeden Verbandsrat ist ein Vertreter zu benennen.
Hinsichtlich des nachrückenden Gemeinderatsmitglieds ist keine Neubestellung der Verwaltungsräte für das gKU „Oberes Egertal“ notwendig.
1. Bürgermeister Heiko Tröger wird Kraft Gesetz und laut Unternehmenssatzung automatisch zum Mitglied benannt.
zum Seitenanfang
8. Neubestellung der Verwaltungsräte für das gemeinsame Kommunalunternehmen "Winterling Immobilien"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
43. Gemeinderatssitzung
|
17.01.2024
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Nach der Unternehmenssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Winterling Immobilien, Anstalt des öffentlichen Rechts der Kommunen Arzberg, Kirchenlamitz, Röslau und der Stadt Schwarzenbach an der Saale muss die Gemeinde Röslau neben dem 1. Bürgermeister zwei Verbandsräte in die Verbandsversammlung entsenden. Für jeden Verbandsrat ist ein Vertreter zu benennen.
Hinsichtlich des nachrückenden Gemeinderatsmitglieds ist keine Neubestellung der Verwaltungsräte für das gKU „Winterling Immobilien“ notwendig.
1. Bürgermeister Heiko Tröger und 2. Bürgermeister Horst Wildenauer werden Kraft Gesetz und laut Unternehmenssatzung automatisch zum Mitglied bzw. Vertreter benannt.
Diskussionsverlauf
Als Ersatz für Horst Wildenauer wird Stefan Hasselbacher als Vertreter von Thorsten Strahberger benannt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder zur Windpark Röslau Verwaltungs GmbH
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
43. Gemeinderatssitzung
|
17.01.2024
|
ö
|
|
9 |
Sachverhalt
Nach der Satzung der Gesellschaft „Windpark Röslau Verwaltungs GmbH“ muss die Gemeinde Röslau neben dem 1. Bürgermeister ein Mitglied in den Aufsichtsrat bestellen.
Bezüglich des nachrückenden Gemeinderatsmitglieds sind keine Änderungen notwendig.
zum Seitenanfang
10. Bekanntgaben und Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
43. Gemeinderatssitzung
|
17.01.2024
|
ö
|
|
10 |
Sachverhalt
Es sind keine Bekanntgaben und Informationen mitzuteilen.
zum Seitenanfang
11. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
43. Gemeinderatssitzung
|
17.01.2024
|
ö
|
|
11 |
Sachverhalt
Aus nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates sind keine Beschlüsse bekannt zu geben.
zum Seitenanfang
12. Genehmigung von Sitzungsniederschriften
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
43. Gemeinderatssitzung
|
17.01.2024
|
ö
|
|
12 |
Sachverhalt
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 42. Gemeinderatssitzung vom 05.12.2023 wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.
Beschluss
Einwendungen gegen diese Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt damit als angenommen und genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. Behandlung von Bauanträgen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
43. Gemeinderatssitzung
|
17.01.2024
|
ö
|
|
13 |
Sachverhalt
Es lagen keine Bauanträge vor.
zum Seitenanfang
14. Bericht aus den Ausschüssen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
43. Gemeinderatssitzung
|
17.01.2024
|
ö
|
|
14 |
Sachverhalt
Zur Sitzung lagen keine Berichte aus den Ausschüssen vor.
zum Seitenanfang
15. Verschiedenes und Fragestunde
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
43. Gemeinderatssitzung
|
17.01.2024
|
ö
|
|
15 |
zum Seitenanfang
15.1. Weihnachtsmarkt und Weihnachtshütte
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
43. Gemeinderatssitzung
|
17.01.2024
|
ö
|
|
15.1 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Heiko Tröger bedankt sich bei allen Beteiligten und Vereinen für den gelungenen Weihnachtsmarkt sowie für die gute Unterstützung der Weihnachtshütte.
Es wurde angeregt, die Hütte eventuell am Mehrgenerationenplatz abzuhalten, um es etwas gemütlicher zu gestalten. Eventuell auch mit einem kleinen Christbaum. Hier wird der Kulturausschuss gebeten, sich in der nächsten Sitzung darüber Gedanken zu machen.
zum Seitenanfang
15.2. Sachstand Egerradweg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
43. Gemeinderatssitzung
|
17.01.2024
|
ö
|
|
15.2 |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Horst Wildenauer erklärt den aktuellen Sachstand zum Egerradweg aufgrund der Schlechtwettersaison.
Durch den Starkregen sind diverse Schäden entstanden. Es fanden einige Gespräche vor Ort statt. Trotz der prekären Lage, kann man froh sein, dass die Schäden nicht schlimmer sind und diese gut beseitigt werden können. Die Rechnungen sind noch nicht abschließend geprüft und die Maßnahme ist noch nicht komplett abgeschlossen. Die Firma Fröber ist involviert und wird die Mängel beseitigen. In Schirnding gab es vergleichbare Probleme nach dem Bau.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Bernd Nürnberger fragt an, ob beim Notüberlauf noch eine Maßnahme zur besseren Überquerung geplant ist. 1. Bürgermeister Heiko Tröger informiert, dass das Landratsamt einen Plan vorgestellt hat, welcher jedoch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde mit ca. 250.000 Euro Gesamtkosten übersteigt. Eventuell mögliche Fördermöglichkeiten werden derzeit geprüft, stehen aber aktuell nicht in Aussicht. Demnächst findet ein Gespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt und der Unteren Naturschutzbehörde statt, um hier eine kostengünstigere Lösung zu finden, in dem man bei starken Hochwasser die Wassermassen bereits vor dem Wehr in den regulären Lauf der Eger ableitet. Diese Gespräche müssen abgewartet werden.
Eine Umlegung der Eger fand nicht statt. Die geöffnete Wehr hat mit dem Wasserlauf in diesem Fall nichts zu tun, da der Starkregen zu heftig war.
Datenstand vom 22.02.2024 13:48 Uhr