Datum: 17.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung des 1. Bürgermeisters
2 Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsbeamten
3 Vereidigung eines nachrückenden Gemeinderatsmitgliedes
4 Wahl des weiteren Bürgermeisters
5 Vereidigung des weiteren Bürgermeisters
6 Neubesetzung der Ausschüsse auf Grund eines nachrückenden Gemeinderatsmitglieds
7 Neubestellung der Verwaltungsräte für das gemeinsame Kommunalunternehmen "Oberes Egertal"
8 Neubestellung der Verwaltungsräte für das gemeinsame Kommunalunternehmen "Winterling Immobilien"
9 Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder zur Windpark Röslau Verwaltungs GmbH
10 Bekanntgaben und Informationen
11 Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
12 Genehmigung von Sitzungsniederschriften
13 Behandlung von Bauanträgen
14 Bericht aus den Ausschüssen
15 Verschiedenes und Fragestunde
15.1 Weihnachtsmarkt und Weihnachtshütte
15.2 Sachstand Egerradweg

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1. Vereidigung des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Gemeinderatssitzung 17.01.2024 ö 1

Sachverhalt

In analoger Anwendung zu Art. 43 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) hat nach Rücksprache die Rechtsaufsichtsbehörde wegen des Fehlens eines 2. Bürgermeisters ein Gemeinderatsmitglied, nämlich Gemeinderat Karl Grießhammer mit der Durchführung der Vereidigung des 1.Bürgermeisters beauftragt.

Er nimmt als ältestes Gemeinderatsmitglied dem ersten Bürgermeister Herrn Heiko Tröger gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG folgenden Diensteid ab:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetzt für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“ (Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden)

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Heiko Tröger verliest seine Antrittsrede. Diese ist der Sitzung als Anlage beigefügt.

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2. Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsbeamten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Gemeinderatssitzung 17.01.2024 ö 2

Sachverhalt

1. Bürgermeister Heiko Tröger hat sich bereit erklärt, Eheschließungen im Standesamtsbereich Röslau vorzunehmen. Die notwendigen Lehrgänge werden demnächst besucht.

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Heiko Tröger hat aufgrund persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss

Nach § 1 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 2 Abs. 3 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes (PStVollzV) wird Herr 1. Bürgermeister Heiko Tröger zum Standesbeamten, beschränkt auf die Vornahme von Eheschließungen und jederzeit widerruflich, bestellt. Die Bestellung wird mit Aushändigung der Bestellungsurkunde wirksam.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Vereidigung eines nachrückenden Gemeinderatsmitgliedes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Gemeinderatssitzung 17.01.2024 ö 3

Sachverhalt

Als Nachfolger für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Heiko Tröger (gewählt zum 1.Bürgermeister der Gemeinde Röslau ab 01.01.2024) erklärte sich der Listennachfolger, Herr Dominik Tröger bereit, das Amt anzunehmen. Er wurde vom 1.Bürgermeister Heiko Tröger gemäß Art. 31 Abs. 4 GO mit folgender Eidesformel vereidigt (ein Ausschluss nach Art. 49 GO liegt nicht vor):

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

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4. Wahl des weiteren Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Gemeinderatssitzung 17.01.2024 ö 4

Sachverhalt

1. Bürgermeister Heiko Tröger informiert den Gemeinderat darüber, dass die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder zum weiteren Bürgermeister wählbar sind, die auch die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen (s. Art. 39 GLKrWG).

Der 1. Bürgermeister fragt den Gemeinderat, ob es einen Vorschlag für den 2. Bürgermeister gibt. Gemeinderätin Frau Neubert schlägt Horst Wildenauer vor.
Nach Art. 51 Abs. 3 GO erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Nach Auszählung der Stimmen wird Horst Wildenauer von den Freien Wählern einstimmig zum 2. Bürgermeister gewählt. Der 1.Bürgermeister fragt Herrn Wildenauer ob er die Wahl annimmt. Horst Wildenauer nimmt die Wahl an. 

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5. Vereidigung des weiteren Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Gemeinderatssitzung 17.01.2024 ö 5

Sachverhalt

In Anwendung gemäß Art. 27 KWBG müssen Beamte spätestens zum Beginn der ersten Gemeinderatssitzung vereidigt werden. Der Eid wurde dem 2. Bürgermeister Horst Wildenauer vom 1. Bürgermeister Heiko Tröger, wie folgt abgenommen:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“ (Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden).

Diskussionsverlauf

Horst Wildenauer bedankt sich für das entgegengebrachte einstimmige Vertrauen der Gemeinderatsmitglieder. 

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6. Neubesetzung der Ausschüsse auf Grund eines nachrückenden Gemeinderatsmitglieds

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Gemeinderatssitzung 17.01.2024 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat bei der Bildung der Ausschüsse lediglich Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO zu berücksichtigen, das heißt, er muss den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit beachten. Die Bestimmung der Zahl der Mitglieder darf nicht dazu führen, dass ansehnlich große Gruppen ausgeschlossen oder Minderheiten in unerträglicher Weise ausgeschaltet werden (BayVGH 1984).
Die Zahl der zustehenden Ausschusssitze ist nach den Festlegungen in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und dem in der Geschäftsordnung festgelegten Verfahren zu ermitteln. Die Zahl der zustehenden Ausschusssitze ist nach den Festlegungen in der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts und dem in der Geschäftsordnung festgelegten Verfahren zu ermitteln. An der im Jahr 2020 festgelegten Berechnung ändert sich auf Grund des Wechsels Gemeinderatsmitglied Heiko Tröger wird zum 1. Bürgermeister und Herr Dominik Tröger rückt nach (beide CSU) nichts.

Wahlergebnis 2020
Stimmen
10.510
8.373
9.391





d' Hondt
Gesamt
SPD
CSU
FWG
Gemeinderatssitze
14
5
4
5
Zu vergebende Aus-




schusssitze
4
5
4
5
zzgl. Vorsitz, wird vom 1. Bürgermeister bestimmt
2,5
2
2,5 (RPA)


1,6666667
1,3333333
1,6666667
Der Ausschussvorsitzende, wird nicht auf das Stärkeverhältnis
der jeweiligen Partei angerechnet



Die Ausschussmitglieder sind namentlich zu bestellen. Das geschieht durch Beschluss des Gemeinderates (geheime Wahl ist unzulässig) der dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden ist (Art. 33 Abs. 1 Satz 4 GO). Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der 1. Bürgermeister, sein Stellvertreter oder ein vom 1. Bürgermeister bestimmtes Gemeinderatsmitglied (Ausnahme: Rechnungsprüfungsausschuss). Darüber hinaus sind Vertreter für die Ausschussmitglieder, auch für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses, einschließlich des Vorsitzenden zu bestellen (Art. 33 Abs. 2 Satz 2 GO setzt die Vertretung von Ausschussmitgliedern explizit voraus). Die Vertreter für die Ausschussvorsitzenden (mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses) werden vom 1. Bürgermeister bestimmt. Alle Vertreter müssen ebenfalls namentlich benannt werden. Zu beachten ist allerdings, dass in den Fällen, in denen der erste Bürgermeister den Vorsitz in den Ausschüssen führt, die Vertretung gesetzlich geregelt ist und daher nicht anders geregelt werden kann.

Diskussionsverlauf

Heiko Tröger erklärt, dass sich hierzu die Fraktionen bereits geeinigt haben. Bei der CSU bleibt alles gleich.
Der Bauausschuss wird wie folgt besetzt:

Horst Wildenauer – 1. Vorsitzender         Rainer Hager - stellvertr. Vorsitzender 
Bernd Nürnberger                                Brigitte Menzel - Stellvertretung

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Neubestellung der Verwaltungsräte für das gemeinsame Kommunalunternehmen "Oberes Egertal"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Gemeinderatssitzung 17.01.2024 ö 7

Sachverhalt

Nach der Unternehmenssatzung des „gemeinsamen Kommunalunternehmen Oberes Egertal, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weißenstadt und der Gemeinde Röslau“ muss die Gemeinde Röslau neben dem 1. Bürgermeister drei Verbandsräte in die Verbandsversammlung entsenden. Für jeden Verbandsrat ist ein Vertreter zu benennen.

Hinsichtlich des nachrückenden Gemeinderatsmitglieds ist keine Neubestellung der Verwaltungsräte für das gKU „Oberes Egertal“ notwendig.

1. Bürgermeister Heiko Tröger wird Kraft Gesetz und laut Unternehmenssatzung automatisch zum Mitglied benannt. 

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8. Neubestellung der Verwaltungsräte für das gemeinsame Kommunalunternehmen "Winterling Immobilien"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Gemeinderatssitzung 17.01.2024 ö 8

Sachverhalt

Nach der Unternehmenssatzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Winterling Immobilien, Anstalt des öffentlichen Rechts der Kommunen Arzberg, Kirchenlamitz, Röslau und der Stadt Schwarzenbach an der Saale muss die Gemeinde Röslau neben dem 1. Bürgermeister zwei Verbandsräte in die Verbandsversammlung entsenden. Für jeden Verbandsrat ist ein Vertreter zu benennen.

Hinsichtlich des nachrückenden Gemeinderatsmitglieds ist keine Neubestellung der Verwaltungsräte für das gKU „Winterling Immobilien“ notwendig.

1. Bürgermeister Heiko Tröger und 2. Bürgermeister Horst Wildenauer werden Kraft Gesetz und laut Unternehmenssatzung automatisch zum Mitglied bzw. Vertreter benannt. 

Diskussionsverlauf

Als Ersatz für Horst Wildenauer wird Stefan Hasselbacher als Vertreter von Thorsten Strahberger  benannt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder zur Windpark Röslau Verwaltungs GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Gemeinderatssitzung 17.01.2024 ö 9

Sachverhalt

Nach der Satzung der Gesellschaft „Windpark Röslau Verwaltungs GmbH“ muss die Gemeinde Röslau neben dem 1. Bürgermeister ein Mitglied in den Aufsichtsrat bestellen.

Bezüglich des nachrückenden Gemeinderatsmitglieds sind keine Änderungen notwendig.

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10. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Gemeinderatssitzung 17.01.2024 ö 10

Sachverhalt

Es sind keine Bekanntgaben und Informationen mitzuteilen.

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11. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Gemeinderatssitzung 17.01.2024 ö 11

Sachverhalt

Aus nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. 

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12. Genehmigung von Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Gemeinderatssitzung 17.01.2024 ö 12

Sachverhalt

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 42. Gemeinderatssitzung vom 05.12.2023 wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.

Beschluss

Einwendungen gegen diese Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt damit als angenommen und genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. Behandlung von Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Gemeinderatssitzung 17.01.2024 ö 13

Sachverhalt

Es lagen keine Bauanträge vor. 

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14. Bericht aus den Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Gemeinderatssitzung 17.01.2024 ö 14

Sachverhalt

Zur Sitzung lagen keine Berichte aus den Ausschüssen vor. 

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15. Verschiedenes und Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Gemeinderatssitzung 17.01.2024 ö 15
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15.1. Weihnachtsmarkt und Weihnachtshütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Gemeinderatssitzung 17.01.2024 ö 15.1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Heiko Tröger bedankt sich bei allen Beteiligten und Vereinen für den gelungenen Weihnachtsmarkt sowie für die gute Unterstützung der Weihnachtshütte.

Es wurde angeregt, die Hütte eventuell am Mehrgenerationenplatz abzuhalten, um es etwas gemütlicher zu gestalten. Eventuell auch mit einem kleinen Christbaum. Hier wird der Kulturausschuss gebeten, sich in der nächsten Sitzung darüber Gedanken zu machen. 

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15.2. Sachstand Egerradweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 43. Gemeinderatssitzung 17.01.2024 ö 15.2

Sachverhalt

2. Bürgermeister Horst Wildenauer erklärt den aktuellen Sachstand zum Egerradweg aufgrund der Schlechtwettersaison.
Durch den Starkregen sind diverse Schäden entstanden. Es fanden einige Gespräche vor Ort statt. Trotz der prekären Lage, kann man froh sein, dass die Schäden nicht schlimmer sind und diese gut beseitigt werden können. Die Rechnungen sind noch nicht abschließend geprüft und die Maßnahme ist noch nicht komplett abgeschlossen. Die Firma Fröber ist involviert und wird die Mängel beseitigen. In Schirnding gab es vergleichbare Probleme nach dem Bau.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Bernd Nürnberger fragt an, ob beim Notüberlauf noch eine Maßnahme zur besseren Überquerung geplant ist. 1. Bürgermeister Heiko Tröger informiert, dass das Landratsamt einen Plan vorgestellt hat, welcher jedoch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde mit ca. 250.000 Euro Gesamtkosten übersteigt. Eventuell mögliche Fördermöglichkeiten werden derzeit geprüft, stehen aber aktuell nicht in Aussicht.  Demnächst findet ein Gespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt und der Unteren Naturschutzbehörde statt, um hier eine kostengünstigere Lösung zu finden, in dem man bei starken Hochwasser die Wassermassen bereits vor dem Wehr in den regulären Lauf der Eger ableitet. Diese Gespräche müssen abgewartet werden. 
Eine Umlegung der Eger fand nicht statt. Die geöffnete Wehr hat mit dem Wasserlauf in diesem Fall nichts zu tun, da der Starkregen zu heftig war.  

Datenstand vom 22.02.2024 13:48 Uhr