Datum: 20.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen
1.1 Aufnahme Tagesordnungspunkt 9
1.2 Kulturwoche Röslau 2024
2 Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Genehmigung von Sitzungsniederschriften
4 Behandlung von Bauanträgen
5 Bericht aus den Ausschüssen
5.1 Bericht Kulturauschuss
5.2 Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2022
6 Behandlung des Prüfungsberichts 2022
6.1 Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 3 Go der durch den Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüften Jahresrechnung 2022
6.2 Entlastung zur Jahresrechnung 2022
7 Haushaltsberatung und Vorstellung 2024
8 Vorstellung Änderungen Wasserabgabesatzungen – Empfehlungen zu den Weisungsbeschlüssen; Satzung Nr. 3 zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung – Gebiet der Gemeinde Röslau – des gemeinsamen Kommunalunternehmens Oberes Egertal - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weißenstadt und der Gemeinde Röslau – (Wasserabgabesatzung - WAS)
9 Antrag eines Gemeinderatsmitgliedes auf Entbindung von seinem Ehrenamt
10 Verschiedenes und Fragestunde
10.1 Kreaktive Grundschule
10.2 Zusammenkünfte AfD
10.3 Windpark Röslau

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1. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 1
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1.1. Aufnahme Tagesordnungspunkt 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 1.1

Sachverhalt

Bürgermeister Heiko Tröger gibt dem Gemeinderat bekannt, dass er die Tagesordnung um Punkt 9 der öffentlichen Sitzung erweitern möchte.

Dies wurde mit Einverständnis des Gemeinderates angenommen.

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1.2. Kulturwoche Röslau 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 1.2

Sachverhalt

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die diesjährige Kulturwoche von 18.3. bis 23.03.2024 stattfindet. Näheres zum Programm wird von Gemeinderätin Gabriele Neubert erläutert.  

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2. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 2

Sachverhalt

Hier lagen keine Tagesordnungspunkte vor.

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3. Genehmigung von Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 3

Sachverhalt

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 43. Gemeinderatssitzung vom 17.01.2024 wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.

Beschluss

Einwendungen gegen diese Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt damit als angenommen und genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Behandlung von Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 4

Sachverhalt

Es lagen zur Sitzung keine Bauanträge vor. 

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5. Bericht aus den Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 5
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5.1. Bericht Kulturauschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 5.1

Sachverhalt

Frau Gabriele Neubert erklärt, das die Feinplanungen für die Kulturwoche vorbei sind. Die Plakate sind bereits aufgehängt. Das Programm ist auch bereits auf der Webseite von Röslau.  Es werden die Tagespunkte der Kulturwoche vorgestellt. Das Plakat liegt der Sitzung bei. 

Es ergeht herzliche Einladung an alle Bürger. 

Gemeinderätin Neubert teilt mit, dass der Termin für Ramadama am 27.4. stattfindet.
Der Termin wird am 22.02.2024 beim Treffen mit den Vereinen bekannt gegeben.

Weiterhin informiert sie, dass am Spielplatz Hirtberg ein Basketballkorb für ältere Kinder aufgestellt werden soll. 

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5.2. Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 5.2

Sachverhalt

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Brigitte Menzel gab den Prüfungsbericht zur Jahresrechnung 2022 ab. Inhaltlich wird auf den Prüfungsbericht verwiesen. Die Eckdaten wurden dem Gemeinderat vorgetragen. Der Prüfungsbericht liegt dieser Sitzung als Anlage bei. 
Zusammenfassend teilt Frau Menzel mit, dass man keine größeren Beanstandungen machen konnte. Lediglich ein paar Einzelfälle waren aufgefallen, die jedoch bereits geklärt sind. 
Frau Menzel erklärt, dass viele Häuser in Röslau sehr schlimm ausschauen. 
Herr Zimmermann erklärt, dass man hier als Gemeindeverwaltung leider keine Handhabe hat. Einige der Hausbesitzer leben nicht in Röslau. Die Frage nach ausstehenden Grundsteuerbeträgen wird gestellt. Hierzu teilt er mit, dass keine größeren Beträge offen sind.
Gemeinderätin Menzel bedankt sich bei Herrn Zimmermann, dass er zu jeder Sitzung des Ausschusses immer da ist und hilfreich unterstützt bei Fragen. Ein Dank geht an Herrn Torsten Gebhardt für die gute Arbeit und die guten Rücklagen, die gebildet wurden.

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6. Behandlung des Prüfungsberichts 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 6

Sachverhalt

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Brigitte Menzel, gab unter TOP 5 der heutigen Sitzung den Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2022 ab. Inhaltlich wird auf den Prüfungsbericht verwiesen. Die Eckdaten wurden dem Gemeinderat vorgetragen.

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6.1. Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 3 Go der durch den Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüften Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 6.1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2022 schließt wie folgt ab:


Verwaltungshaushalt:

Bereinigte Solleinnahmen           5.311.363,50 €

Bereinigte Sollausgaben             5.311.363,50 €
Ergebnis:                                                   0,00 €

Vermögenshaushalt:

Bereinigte Solleinnahmen           4.137.470,53 €

Bereinigte Sollausgaben             4.137.470,53 €
Ergebnis:                                                   0,00 €

Gesamthaushalt:

Bereinigte Solleinnahmen           9.448.834,03 €

Bereinigte Sollausgaben             9.448.834,03 €
Ergebnis:                                                   0,00 €


Nach Prüfung der Jahresrechnung 2022 durch den Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dieser, die Rechnung mit den o. g. Ergebnissen festzustellen.

Beschluss

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, stellt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung 2022 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6.2. Entlastung zur Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 6.2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2022 wurde aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses festgestellt. Es ist nun die Entlastung zu erteilen.

Beschluss

Aufgrund der Grundlage des festgestellten Jahresergebnisses 2022 erteilt der Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.

1.Bürgermeister Heiko Tröger ist von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Haushaltsberatung und Vorstellung 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 7

Sachverhalt

Auf die separaten Beratungsunterlagen wurde verwiesen.

Im Rahmen eines PowerPoint-Vortrages wird der Haushaltsplan für das Jahr 2024 zur Vorberatung von Herrn Zimmermann vorgestellt. Ziel ist es, den Haushaltsplan ausgeglichen und ohne Beanstandung dem Gemeinderat zur nächsten Sitzung vorzustellen.
 
Insbesondere auf die besonderen Umstände und Maßnahmen, die zu einer Beanstandungsfreiheit führen können, soll hingewiesen werden und auf die Wichtigkeit eines genehmigten Haushalts im Hinblick auf abzuschließende Projekte verwiesen werden.

In das Ratsinformationssystem wurden bereits alle relevanten Unterlagen des Haushalts 2024 eingestellt und sind diesem Tagesordnungspunkt als Dokumente zugeordnet.

Gemeindekämmerer Jörg Zimmermann gibt einen Rückblick auf das Haushaltsjahr 2023 und stellt anschließend dem Gemeinderat den Haushalt 2024 vor.

Diskussionsverlauf

Es wird angefragt, wann die Arbeiten um Pfarrberg weitergehen, da es dort im Moment sehr dunkel ist. Aus witterungsbedingten Gründen müsste man noch abwarten.

Gemeinderat Bernd Nürnberger fragt nach dem Sachstand zur Erdverkabelung Bayernwerk Netz in der Eisnerstraße und ob hier das gKU Oberes Egertal wegen Kanal mit eingebunden wird. 

Der Bürgermeister teilt mit, dass Herr Butz vom Bayernwerk beim letzten Besuch im Rathaus noch keine genaue terminliche Angabe machen konnte. Er wird in 2 bis 3 Wochen Bescheid geben.

Um hier einen Ausbau zu machen, muss zuerst die Frage bezüglich einer Umfahrung geklärt werden. Es wäre hier an eine Notzufahrt zu denken, welche man mit einer Plane und Schotter errichten könnte.

Man sollte hier ein Tiefbauunternehmen beauftragen, um eine Lösung zu finden.

Die beste Lösung wäre, dass das gKU Oberes Egertal die Wasserleitungen zuerst macht, da diese tiefer liegen als die Erdverkabelung. Dann könnte das Bayernwerk Netz die weiteren Arbeiten aufnehmen.

Das gKU Oberes Egertal teilte in einer Sitzung mit, dass es sich hier von Bayernwerk
nicht treiben lassen kann. 

Sobald Herr Butz näheres mitteilt, werden weitere Maßnahmen getroffen.

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8. Vorstellung Änderungen Wasserabgabesatzungen – Empfehlungen zu den Weisungsbeschlüssen; Satzung Nr. 3 zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung – Gebiet der Gemeinde Röslau – des gemeinsamen Kommunalunternehmens Oberes Egertal - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weißenstadt und der Gemeinde Röslau – (Wasserabgabesatzung - WAS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 8

Sachverhalt

Die Wasserabgabesatzungen in Röslau und Weißenstadt müssen geändert werden. Die Kommunalaufsicht hat die Änderungen schon geprüft und die Satzungsänderungen wurden freigegeben.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Bernd Nürnberger informiert, dass es bei dieser Satzung nicht um Gebühren, sondern um redaktionelle Anpassungen gehe. So kann z.B. ein digitaler Zähler nicht abgelehnt werden.
Horst Wildenauer teilt mit, dass in der Satzung auch darauf hingewiesen wird, dass man den Wassermangel vorbeugen kann. So kann z.B. die Befüllung von Schwimmbädern untersagt werden. 

Beschluss

Der Verwaltungsrat empfiehlt den Gremien der Stadt Weißenstadt und der Gemeinde Röslau der nachstehenden 3. Satzungsänderung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung – Gebiet der Gemeinde Röslau – des gemeinsamen Kommunalunternehmens Oberes Egertal Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weißenstadt und der Gemeinde Röslau – (Wasserabgabesatzung - WAS) zuzustimmen und eine entsprechende Weisung zu erteilen:

Satzung Nr. 3 zur Änderung der 

Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
 – Gebiet der Gemeinde Röslau–
des gemeinsamen Kommunalunternehmens Oberes Egertal 
  • Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weißenstadt und der Gemeinde Röslau – (Wasserabgabesatzung - WAS)

Vom Ausfertigungsdatum

 Aufgrund  von Art. 50 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt das gemeinsame Kommunalunternehmens Oberes Egertal - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weißenstadt und der Gemeinde Röslau – folgende Satzung:

§ 1

Die Wasserabgabesatzung – Gebiet der Gemeinde Röslau – des gemeinsamen Kommunalunternehmens Oberes Egertal Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Weißenstadt und der Gemeinde Röslau – (WAS) vom 17. Januar 2007 (KrABl. Nr. 3/2007 vom 01. Februar 2007), zuletzt geändert mit Satzung vom 23. Mai 2019 (KrABl. Nr. 11/2019) wird wie folgt geändert:


  1.       § 4 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt geändert: 

Das gemeinsame Kommunalunternehmen Oberes Egertal kann das Anschluss- und Benutzungsrecht ausschließen oder einschränken, soweit nicht die Bereitstellung von Wasser in Trinkwasserqualität erforderlich ist. 

  1. § 13 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben den Beauftragten des gemeinsamen Kommunalunternehmens Oberes Egertal, die sich auf Verlangen auszuweisen haben, den Zutritt zu allen der Wasserversorgung dienenden Einrichtungen zu gestatten, soweit dies zur Nachschau der Wasserleitungen, zum Ablesen und zum Wechseln der Wasserzähler, zum Erstellen von Grundstücksflächen - und Geschossflächenaufmaßen und zur Prüfung, ob die Vorschriften dieser Satzung und die vom gemeinsamen Kommunalunternehmen Oberes Egertal auferlegten Bedingungen und Auflagen erfüllt werden, erforderlich ist. Der Grundstückseigentümer, gegebenenfalls auch die Benutzer des Grundstücks, werden davon nach Möglichkeit vorher verständigt.

  1. § 15 Abs. 3 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Dies gilt nicht, soweit und solange das gemeinsame Kommunalunternehmen Oberes Egertal durch höhere Gewalt, durch Betriebsstörungen, bestehenden und drohenden Wassermangel oder sonstige technische oder wirtschaftliche Umstände, deren Beseitigung ihm nicht zumutbar ist, an der Wasserversorgung gehindert ist.

  1. §19a wird aufgehoben.


§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.



Weißenstadt, 00. Monat 2024                      


Gemeinsames Kommunalunternehmen Oberes Egertal


gez.

Stefan Webhofer
Vorstandsvorsitzender

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Antrag eines Gemeinderatsmitgliedes auf Entbindung von seinem Ehrenamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 9

Sachverhalt

Der erste Bürgermeister Heiko Tröger informiert den Gemeinderat, dass Gemeinderat Florian Hegner mit Schreiben vom 20.02.2024 seine Entlassung aus dem Ehrenamt eines Gemeinderates beantragt.

Die Gründe hierzu werden als rein beruflich angegeben, da ein wichtiger Mitarbeiter seiner Firma wegfällt und Herr Hegner diesen Ausfall zeitlich zusätzlich kompensieren muss. Ein verantwortungsvolles Kümmern um die Belange der Gemeinde Röslau sei ihm so nicht mehr möglich. 

In der nächsten Sitzung soll Herr Hegner aus dem Gemeinderat verabschiedet werden. Bis dahin ist dann auch der Listennachfolger zu verständigen und kann vereidigt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat erkennt die berufliche Lage des Herrn Hegner als wichtigen Grund im Sinne des Art. 19 Abs. 1 GO an und entlässt Herrn Hegner mit Wirkung zum 29.02.2024 aus dem Ehrenamt eines Gemeinderates. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, den Listennachfolger über seine Wahl zum Gemeinderatsmitglied zu verständigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes und Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 10
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10.1. Kreaktive Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 10.1

Sachverhalt

Die Kreaktive Grundschule Röslau bedankt sich bei der Gemeindeverwaltung Röslau für die Kostenübernahme des „Tag des Merkens“.  Der Tag war sehr erfolgreich und wurde auch sehr gut angenommen.

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10.2. Zusammenkünfte AfD

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 10.2

Sachverhalt

Gemeinderätin Frau Menzel teilt mit, dass in Schirnding eine Anfrage bezüglich der Nutzung von gemeindlichen Räumen der AfD vorlag. Die Nutzung konnte durch bestehende Satzung abgewendet werden.
Zudem fragt sie an, ob das in Röslau für Anfragen der AfD auch möglich wäre.

Geschäftsleiter Jörg Zimmermann informiert, dass das Bürgerhaus nur für Röslauer Vereine ist. Die Gemeinde hat keinen Ortsverein der AfD. 

Zudem ist in der Benutzungsordnung für das Bürgerhaus §2 Überlassung Nr.9 „Von der Überlassung ausgeschlossen sind Veranstaltungen, die rechtswidrige oder verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.“ hinterlegt.

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10.3. Windpark Röslau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 20.02.2024 ö 10.3

Sachverhalt

Es wird nachgefragt, warum sich das mittlere Windrad bei Dürnberg nicht dreht.
Hierzu wird mitgeteilt, dass das Ersatzteil bereits bestellt ist und sich die Lieferung hierzu auch etwas verspätet hat. Um dieses Ersatzteil einzubauen, gibt es Sicherheitsvorschriften. Bei starkem Wind kann die Reparatur nicht erfolgen. Auch andere Kommunen haben im Moment Probleme, d.h. wann die Reparatur erfolgt, ist noch nicht bekannt. 

Datenstand vom 14.03.2024 10:22 Uhr