Datum: 12.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben und Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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54. Gemeinderatssitzung
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12.11.2024
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Sachverhalt
1. Bürgermeister Heiko Tröger gibt folgende Termine bekannt:
- Öffentliche Auftaktveranstaltung zum Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept „Zwölfgipfelblick“ am Mittwoch, 13.11.2024 um 19:00 Uhr in der Stadthalle Marktleuthen
- Volkstrauertag am Sonntag, 17.11.2024 um 9.30 Uhr in der evang. Kirche Röslau
- Bürgerversammlung am Dienstag, 19.11.2024 um 19.00 Uhr in der Schulaula Röslau
- Info-Veranstaltung Stadtumbaumanagement, Sanierung und steuerliche Abschreibung, am Mittwoch, 20.11.2024 um 19.00 Uhr im Cafe Schobert Marktleuthen
- Start der Weihnachtshütte am Mehrgenerationenplatz am Montag, 25.11.2024 ab 18.00 Uhr – immer montags und donnerstags
- Röslauer Weihnachtsmarkt am 08.12.2024 auf dem Marktplatz
- Christbaumverkauf am 12.12.2024 ab 13.00 Uhr auf dem Marktplatz
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2. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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54. Gemeinderatssitzung
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12.11.2024
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Sachverhalt
Es gibt keine Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen.
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3. Genehmigung von Sitzungsniederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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54. Gemeinderatssitzung
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12.11.2024
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3 |
Sachverhalt
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 53. Gemeinderatssitzung vom 09.10.2024 wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.
Beschluss
Einwendungen gegen diese Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt damit als angenommen und genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Behandlung von Bauanträgen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Gemeinderat
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54. Gemeinderatssitzung
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12.11.2024
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4.1. Beschluss auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röslau und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – „Solarpark Hühnerauslauf Rauschensteig“ gem. § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB; mit Fassung des Einleitungsbeschlusses für die Errichtung einer Photovoltaikanlage in Röslau Gemarkung Neudes, Flurstücke: 2748+2747 mit einer Gesamtfläche ca. 7ha incl. Stallfläche für den Hühnerauslauf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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54. Gemeinderatssitzung
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12.11.2024
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4.1 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 28.10.2024 beantragt die Firma SOLARSAN GmbH als Vorhabensträger die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röslau und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – „Solarpark Hühnerauslauf Rauschensteig“ gem. § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Mit der Fassung des Einleitungsbeschlusses sollen die rechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer Gesamtfläche von ca. 7ha incl. Stallfläche für den Hühnerauslauf in Röslau Gemarkung Neudes auf den Flurstücken 2748+2747 geschaffen werden.
Die Firma SOLARSAN GmbH, vertreten durch Herrn Andreas Grass verpflichtet sich in einem noch abzuschließenden städtebaulichen zu folgendem:
- Realisierung des Vorhabens einschließlich der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen in der festzulegenden Form, Art und Frist auf Grundlage des mit der Gemeinde Röslau abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplanes;
- Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten (einschließlich evtl. Kosten für Umweltprüfung gem. BauGB und soweit erforderlicher Gutachten);
- Erarbeitung eines Durchführungsvertrages zur Durchführung des Verfahrens und Realisierung des Vorhabens vor dem Satzungsbeschluss.
Das Vorhaben liegt jedoch nicht im Geltungsbereich des durch den Gemeinderat Röslau beschlossenen Vorrangflächen für Photovoltaikflächen. Das Vorhaben soll allerdings nur dann verwirklicht werden, wenn auch der geplante Hühnerauslaufstall für ca. 14.997 Hühner errichtet wird.
Diskussionsverlauf
1. Bürgermeister Heiko Tröger weist darauf hin, dass der Gemeinderat das geplante Bauvorhaben vor Ort bereits besichtigt hat. Eine Akzeptanzabgabe an die Gemeinde erfolgt. Auch der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages ist durch den Projektierer bereits vorgesehen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Röslau beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Röslau und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – „Solarpark Hühnerauslauf Rauschensteig“ gem. § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3. Die Genehmigung ergeht unter dem Vorbehalt der Errichtung des Hühnerauslaufstalles für ca. 14.997 Hühner.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: FlNrn. 2748 + 2747 Gemarkung Neudes.
Der beiliegende Lageplan, der den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans darstellt, ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Bericht aus den Ausschüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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54. Gemeinderatssitzung
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12.11.2024
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Sachverhalt
Zur Sitzung gibt es keine Berichte aus den Ausschüssen.
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6. Vorstellung der Erstplanung für einen Pumptrack auf dem Grundstück 818 Gemarkung Oberröslau durch das Planungsbüro "Radquartier"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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54. Gemeinderatssitzung
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12.11.2024
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Sachverhalt
Die Gemeinde Röslau plant auf dem Grundstück mit der FlNr. 818 der Gemarkung Oberröslau oberhalb des Festplatzes einen Pumptrack zu errichten. Das Gelände stellt derzeit eine landwirtschaftlich genutzte Fläche mit Gefälle dar. Als Planungsbüro wurde inzwischen die RadQuartier GmbH beauftragt.
Favorisiert wird von der Gemeindeverwaltung Röslau ein sogenannter Dirt- und Bikepark. Die Kosten belaufen sich auf rund 163.719€. Im Weiteren wird auf den Vortrag der RadQuartier GmbH verwiesen.
Diskussionsverlauf
Robin Specht vom Radquartier Rehau zeigt im Vorfeld anhand eines Videos wie ein von ihm gebauter Pumptrack aussieht und genutzt wird. Im Anschluss daran erklärt er seine Planung & Konzeption Präsentation. Der Pumptrack Röslau ist oberhalb des Festplatzes geplant und soll ein Dirt & Bikepark werden, der langlebig und wartungsarm ist. Eine Freigabe durch den TÜV Süd ist notwendig. Start der höchsten Rampe liegt bei 3m Höhe. Es wird eine Schottertragschicht eingebaut. Der Bau der Anlage wird ca. 5 Wochen dauern. Bei den veranschlagten Kosten handelt es sich um eine Kostenschätzung. Gemeinderätin Gabriele Neubert fragt nach, ab welchem Alter man den Park nutzen kann. Hier erklärt Herr Specht, dass lt. TÜV ein Mindestalter von 3 Jahren vorgegeben ist. Gemeinderat Rainer Hager möchte wissen, ob diese Strecke auch „normale“ Radfahrer z. B. mit einem Citybike nutzen können. Dies bejaht Herr Specht. Gemeinderätin Gabriele Neubert interessiert sich für die notwendige Pflege des Areals. 1. Bürgermeister Heiko Tröger erklärt, dass eine jährliche Regenerationsmaßnahme notwendig wird. Diese erfolgt durch den Bauhof. Auch kann der Platz in das jährlichen „Ramadama“ eingebunden werden. Ebenfalls werden die Biker in das Projekt mit eingebunden. Sie können kleinere Ausbesserungsarbeiten an der Strecke selbst vornehmen. Dadurch entsteht eine gewisse Sorgfaltspflicht der Nutzer. Gemeinderat Horst Wildenauer möchte wissen, wie oft eine TÜV-Abnahme erfolgt. Diese ist nur bei Veränderungen an der Anlage notwendig erklärt Herr Specht. Gemeinderat Georg Beer interessiert sich für den Erfahrungswert mit Verletzungen, die auf solchen Anlagen entstehen könnten. Herr Specht informiert, dass jeder selbstverantwortlich ist. Anhand von QR-Codes erklärt ein Profi interaktiv die richtige Benutzung des Parks. So müssen z. B. immer zwei Nutzer vor Ort sein. Eine Haftpflichtversicherung durch die Gemeinde ist nicht erforderlich. Gemeinderat Arno Bescherer möchte wissen, ob für das Gelände noch weitere Maßnahmen geplant sind. 1. Bürgermeister Heiko Tröger teilt mit, dass noch „Smarte Bänke“ vom NÖFI und evtl. weitere Sitzgelegenheiten aufgestellt werden. Der Bürgermeister ist froh, dass durch dieses Projekt ein Angebot für Jugendliche in Röslau entstehen könnte. Voraussetzung für den Bau ist, die beantragte LEADER-Förderung von 60 %.
Beschluss
Der Gemeinderat Röslau beschließt das Projekt Dirt- und Bikepark weiter zu verfolgen. Die Gemeindeverwaltung wird mit den dafür notwendigen Aufgaben beauftragt. Die Auftragsvergaben und Planung stehen unter dem Vorbehalt einer Förderzusage der LEADER-Gruppe des Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7. Anpassung und Beschluss der Hebesätze für 2025 im Hinblick auf die Grundsteuerreform 2025, Beschluss der zu ändernden Hebesatzsatzung der Gemeinde Röslau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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54. Gemeinderatssitzung
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12.11.2024
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ö
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7 |
Sachverhalt
Auf Grund der Grundsteuerreform 2025 sollen die Hebesätze für die Grundsteuern A und B der Gemeinde hinsichtlich der Höhe überdacht werden. Dies soll die Bürger der Gemeinde Röslau vor zu hohen Steuerzahlungen bewahren, aber auch die bisherigen Einnahmen der Gemeinde Röslau nicht schmälern.
Im Hinblick auf die Stabilisierungshilfen des Freistaates sollen die Einnahmen 2025 nicht unter den Werten des Jahres 2024 liegen. Da die Gemeinde Röslau als Stabilisierungsgemeinde dazu verpflichtet ist alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.
Die Gemeindeverwaltung hat anhand der Werte (Stand 23.10.2024) für das Jahr 2024 und für die bereits vorliegenden Bescheide 2025 eine Vergleichsberechnung vorgenommen. Hierbei sollten die Einnahmen des Jahres 2024 für das Jahr 2025 leicht übersteigend dargestellt werden und ein Verlust aus nicht eingegangenen Bescheiden oder auch der Widersprüche mit einem Aufschlag von 10% aufgefangen werden.
Hierbei kam die Verwaltung, nachdem der Sachverhalt im Hauptverwltungs- und Finanzausschuss am 05.11.2024 vorberaten wurde, zu dem Ergebnis, den Hebesatz für die Grundsteuer A vom 370 auf 280 Prozent und für die Grundsteuer B von 360 auf 250 Prozent zu senken.
Dies soll nun anhand der Vorstellung durch den Kämmerer durch den Gemeinderat beschlossen werden. Auf die Empfehlung (Beschluss) des Hauptverwaltungs- und Finanzausschusses vom 05.11.2024 wird verwiesen.
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Eine Anpassung dieser Hebesätze nach Feststellung der tatsächlichen Einnahmen der Folgejahre sollte dabei immer im Focus bleiben. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen allen Kommunen noch keine endgültigen Zahlen vor, die Festsetzung der Hebesätze muss allerdings noch vor 01.2025 beschlossen werden und die Hebesatzsatzung dazu erlassen werden.
Diskussionsverlauf
Kämmerer Jörg Zimmermann informiert, dass die geplanten Steuereinnahmen 2025 zum Stand 23.10.2024 errechnet wurden. Aktuell fehlen noch viele Bescheide. Da bis jetzt nur rund 70 % der neuen Veranlagungen in der Gemeinde eingegangen sind muss im nächsten Jahr der Realwert ermittelt werden. Dadurch kann eine Nachverhandlung notwendig werden. Herr Zimmermann erklärt, dass die Gemeinde mit den Steuereinnahmen im Sinne einer Aufkommensneutralität nicht unter die bisherigen Einnahmen kommen darf, da sonst die Stabilisierungshilfe gefährdet wäre. Es wurde mit einem Polster von 10 % kalkuliert.
Beschluss
Der Gemeinderat Röslau beschließt, die Hebesatzsatzung für die Realsteuern der Gemeinde Röslau im Hinblick auf die geänderten Werte der Hebesätze für die Grundsteuern A und B wie folgt festzusetzen.
Satzung
über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze1
der Gemeinde Röslau
(Hebesatzsatzung)
Vom 13. November 2024
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) und i.V.m § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) erlässt die Gemeinde Röslau folgende neue Hebesatzsatzung:
§ 1 Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.) Grundsteuer
a.) Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 280 v. H.
b.) Grundsteuer B (für Grundstücke) 250 v. H.
2.) Gewerbesteuer
a.) Gewerbesteuer 360 v. H.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Röslau, den 13 November 2024
Gemeinde Röslau
T r ö g e r
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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8. Auszahlung Vereinszuschüsse 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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54. Gemeinderatssitzung
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12.11.2024
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Sachverhalt
Die Vereine wurden schriftlich aufgefordert die Anzahl ihrer Gesamtmitglieder und der Mitglieder unter 18 Jahren mitzuteilen. Auf Basis der vorliegenden Anträge wurden die Vereinszuschüsse nach dem vorliegenden Gemeinderatsbeschluss vom 09.10.2024 ermittelt.
Der 1. Bürgermeister gibt bekannt, dass der diesjährige Auszahlungsbetrag 5.005,00 € beträgt. 21 Vereine haben den Zuschuss beantragt. Davon verzichtet ein Verein auf seinen Zuschuss. Dieser wird zugunsten der anderen Vereine aufgeteilt.
Die Zuschüsse werden entsprechend des festgelegten Modus bewilligt und überwiesen.
Beschluss
Der Gemeinderat Röslau beschließt die Auszahlung der Zuschüsse für das Jahr 2024 nach dem festgelegten Modus in Höhe von 5.005,00 €.
Ein weiterer Zuschuss in Höhe der Kopierkosten wird den Vereinen gewährt, die für Vereinszwecke die gemeindlichen Kopiereinrichtungen genutzt haben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes und Fragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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54. Gemeinderatssitzung
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12.11.2024
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9.1. Stabilisierungshilfe 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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54. Gemeinderatssitzung
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12.11.2024
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informativ
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9.1 |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Heiko Tröger informiert den Gemeinderat über eine zugesagte Stabilisierungshilfe für 2024 in Höhe von 650.000,- €
Datenstand vom 18.12.2024 07:35 Uhr