Datum: 15.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben und Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
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ö
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1 |
Sachverhalt
Zur Sitzung lagen keine Bekanntgaben vor.
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2. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
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ö
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2 |
Sachverhalt
Aus nichtöffentlichen Sitzungen lagen keine Tagesordnungspunkte vor.
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3. Genehmigung von Sitzungsniederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 19. Gemeinderatssitzung vom 16.02.2022 wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.
Beschluss
Einwendungen gegen diese Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt damit als angenommen und genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Behandlung von Bauanträgen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
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ö
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4 |
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4.1. Bauantrag der Frau Lena Hoffmann und des Herrn Dr. Samuel Hoffmann, Wunsiedler Straße 5, 95163 Weißenstadt, zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport, Waldrandsiedlung 3, 95195 Röslau, FlurNr. 3428 Gemarkung Grün
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
|
ö
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4.1 |
Sachverhalt
Der durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte Bauantrag der Bauherren, lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor.
Geplant ist die Errichtung eines Wohnhauses auf das freie Grundstück neben der Waldrandsiedlung 1. Das Gebäude wird als ein Gebäude der Gebäudeklasse 1 nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayBO klassifiziert. Ein Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 BayBO liegt somit nicht vor. Der Bruttorauminhalt des Hauses beträgt 630,04m³. Es wird eine Grundfläche von 93,17m² hinsichtlich des Wohnhaues und 54,00m² bezüglich des Carport überbaut.
Für das Vorhaben der Bauherren gelten die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes oder einfachen Bebauungsplanes befindet (vgl. §30 Abs. 1 und 3 BauGB), ist das Vorhaben nach §34 BauGB oder §35 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist zwar nicht von allen Seiten von Bebauung umschlossen, liegt allerdings am Rand des Siedlungsbereiches Waldrandsiedlung, welches noch als Innenbereich nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Umgebungsbebauung gestaltet sich mit Wohnhäusern, was auf ein reines Wohngebiet nach §3 BauNVO schließen lässt. Das Vorhaben ist somit bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Bei einem Wohnhaus kann dies als gegeben erachtet werden. Ein Ausschluss, nach §12 BauNVO ist im vorliegenden Falle nicht zu erkennen.
Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB ist zu erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag der Frau Lena Hoffmann und des Herrn Dr. Samuel Hoffmann zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Bericht aus den Ausschüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
|
ö
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5 |
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5.1. Bericht zur Kulturausschussitzung vom 09.03.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
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ö
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5.1 |
Sachverhalt
Kulturausschussvorsitzende Gabriele Neubert gab einen Bericht zur
Kulturausschusssitzung vom 09.03.2022 ab:
Die Kulturwoche findet vom 04. bis 07. April 2022 mit folgendem Programm statt:
Montag:
18.00 Uhr: Ausstellungseröffnung: „Röslau im Sucher“ Jörg Gulden präsentiert Fotos aus
unserer Region (auch Dienstag und Donnerstag von 18.00 bis 19.30 Uhr geöffnet);
Kurzvorstellung des Röslauer Kochbuches durch das Kochbuchteam
(Fingerfood mit Kostenproben);
19.30 Uhr: „Das Staunen hören, den Atem fühlen“ Die Schreibwerkstatt präsentiert ihr neues Buch mit einer Lesung in der Bücherei musikalisch begleitet von Maximilian Hager
Dienstag:
18.00 Uhr: Edith Dumler kocht Gerichte aus dem neuen Röslauer Kochbuch;
19.30 Uhr: „Bäder im Dreiländereck“ Vortrag von Dieter Hempel;
Donnerstag:
18.00 Uhr: Edith Dumler kocht Gerichte aus dem neuen Röslauer Kochbuch;
19.30 Uhr: „Röslauer Flurbegehung II - Südlicher Teil. Moore und Gespenster,
Wüstungen und Altstraßen, Weiher und Turmhügel, alter Bergbau und
Siechenhaus“ . Vortrag von Walter Rößler.
Folgende Veranstaltungen sollen durchgeführt werden:
-Ramadama
Die Säuberungs-Aktion soll Ende April 2022 stattfinden. Mit Luise Dörsch, die die Aktion mit koordinieren will, wird Kontakt aufgenommen. Die Schulkinder und die Kinder des Turnvereins und der Feuerwehr sollen wieder teilnehmen.
-Maibaumfest des Traditionsvereins auf dem Marktplatz am 01.05.2022
-Thusfest am 05.06.2022
-Altkirchweih vom 17.06. – 20.06.2022
Der Markt am Sonntag mit regionalen Anbietern, dazu evtl. Verkauf von Gerichten aus dem neuen Röslauer Kochbuch als Büfett, soll unter dem Motto „Regional planen – Regional kaufen – regional kochen“ durchgeführt werden. Geplant ist, ähnlich wie zur Röslauer Dorfweihnacht, den Markt wieder charmant zu gestalten.
Die Spruce-Mountain-Dancer und der FC Bayern-Fanclub haben ihre Mitwirkung bereits zugesagt.
-Sommerkino am 02.09.2022
-Wiesenfest vom 21.07. – 24.07.2022
-Weihnachtshütte im November/Dezember 2022
-Röslauer Dorfweihnacht mit Markt am 04.12.2022
1.Bürgermeister Torsten Gebhardt hofft, dass es die Corona-Pandemie zulässt, alle geplanten Veranstaltungen durchzuführen.
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6. Prüfung und Bestätigung eines Ökokontos am Thusberg zur Schaffung von Ausgleichsflächen für die Baumaßnahme des Egerradweges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
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ö
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6 |
Sachverhalt
Für den Bau des Eger-Radweg mussten umfangreiche Nachbilanzierungen / Landschaftspflegerische Begleitpläne beauftragt werden, so auch im Bereich Franken-Röslau. Das Büro OPUS wurde dabei mit den Arbeiten beauftragt.
Nach Abschluss der Bilanzierung des Kompensationsbedarfs durch das Büro OPUS werden durch die Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes zum Hochwasserschutz noch Planänderungen erforderlich, die wahrscheinlich noch zu einem höheren Ausgleichbedarf als den bisher ermittelten Wert führen werden. Aktuell erfordert die naturschutzrechtliche Kompensation bei einer durchschnittlichen Aufwertung mit 5 Wertpunkten:
Gemeinde Röslau: 35.921 WP ( : 5) ca. 7.185 m²
Dafür werden entsprechende Ausgleichsflächen benötigt.
Gut geeignet sind meist landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen, die durch eine Extensivierung aufgewertet werden können. Für den Abschnitt Röslau wird wegen der anstehenden Waldrodungen anteilig auch eine Fläche für Ersatzaufforstung erforderlich sein.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde ein Konzept für die Schaffung eines geeigneten Ökokontos am Thusberg erstellt. Dieses sieht vor, sogar mehr als die benötigten Wertepunkte schaffen zu können. Der Revierleiter des FR Weißenstadt Herr Victor Clauss, stellt das Konzept dem Gemeinderat vor.
Diskussionsverlauf
Grundsätzlich, so Herr Victor Clauss, ist es besser, bestehende Flächen zu verbessern, bevor landwirtschaftlich genutzte Flächen aus der Bewirtschaftung genommen werden. Biotope sind mit aktiven Eingriffen kaum aufzuwerten. Vorausschauend hat die Gemeinde Röslau in der Vergangenheit immer wieder Grundstücke angekauft und ist in dieser Hinsicht gut aufgestellt. Der 20 Jahre laufende Forstplan der Gemeinde Röslau zielt vorwiegend auf wirtschaftliche aber auch ökologische Interessen ab. Durch die geplante Aufwertung im Thuswald ist es möglich, mehr Öko-Punkte, als für den Egerradweg als Ausgleich notwendig wären, zu erhalten. U. a. auch in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde umfasst die Aufwertung den Einschlag von Holz (Fichten) und die Aufforstung mit Buchen und Tannen. Einige Felsformationen werden freigelegt um den Lebensraum für Insekten zu erhalten und auch eine optische Verbesserung des Platzes zu erreichen. Dadurch werden auch steile Abschnitte aufgewertet, die nur wenig Ertrag bringen. Beim Holzeinschlag wird man noch kostendeckend arbeiten können, da momentan ein guter Preis erzielt werden kann. An den steilen Abschnitten wird allerdings viel Handarbeit notwendig sein.
Für das im Thuswald stattfindende traditionelle Thusfest entstehen dadurch keinerlei Einschränkungen. Der Platz wird durch die teilweise entstehende freie Sicht auf Felsformationen aufgewertet.
Gemeinderat Karl Grießhammer bedankt sich bei Herrn Victor Clauss. Gut, dass die Gemeinde Röslau noch genügend Wald besitzt. Landwirtschaftliche Flächen lassen sich nicht mehr vermehren.
Öko-Punkte kann man auch für horrende Preise kaufen, so Herr Victor Clauss. Viele Kommunen, die keine Ausgleichsflächen haben, müssen diesen Weg gehen. Mittlerweile gibt es sogar Firmen, die, ähnlich eines Maklerbüros, Grundstücke ankaufen, aufwerten und dann zum Kauf anbieten. Möglich wäre auch, Öko-Punkte aus dem eigenen Öko-Konto zu verkaufen. Im Hinblick auf zukünftig benötigte Ausgleichsflächen, z. B. bei der Erschließung von Neubaugebieten, sollte dies aber keine Option sein.
Beschluss
Der Gemeinderat Röslau ist mit dem vorgestellten Konzept zur Erstellung eines Ökokontos am Thusberg einverstanden. Die Fläche soll als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche dienen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Haushalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
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ö
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7 |
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7.1. Abschluss der Jahresrechnung 2021 - gleichzeitig Rechenschaftsbericht nach §102 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
|
ö
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7.1 |
Sachverhalt
(Hinweis auf TOP 7 der 19. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.02.2022)
Auf die bekannten und dem Gemeinderat als Datei vorliegenden Auswertungen der Jahresrechnung 2021 mit sämtlichen Anlagen, einschließlich Rechenschaftsbericht wird verwiesen. Inhaltliche Ausführungen und Erläuterungen hierzu erfolgten bereits in der Sitzung am 16.02.2022.
Die Vorlage erfolgt gem. Art. 102 Abs. 2 GO. Der Gemeinderat wird gebeten, den Rechnungsabschluss anzunehmen. Die Jahresrechnung kann sodann dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung übergeben werden.
Beschluss
Der Abschluss der Jahresrechnung 2021 wird vom Gemeinderat angenommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung überwiesen. Haushaltsreste werden in der sich aus dem Rechenschaftsbericht ergebenden Höhe gebildet. Über- und außerplanmäßige Haushaltsüberschreitungen werden, soweit nicht bereits durch Einzelbeschluss geschehen, nachträglich genehmigt. Die Deckung dieser unabweisbaren Überschreitungen durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen bei anderen Buchungsstellen ist gewährleistet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7.2. Fortschreibung des Konsolidierungskonzeptes 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
|
ö
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|
7.2 |
Sachverhalt
(Hinweis auf TOP 7 der 19. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.02.2022)
Auf die separate, dem Gemeinderat als Datei vorliegende und bekannte Fortschreibung wird inhaltlich verwiesen. Die Fortschreibung des Konsolidierungskonzeptes erfolgte auf Basis der vorangegangenen Haushaltsberatung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das Konsolidierungskonzept in der ihm vorgestellten Fassung fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist der Regierung über das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge vorzulegen. Die Fortschreibung bildet die verbindliche Basis für die Haushaltsplanung und -ausführung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7.3. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 Beschlussfassung 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
|
ö
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|
7.3 |
Sachverhalt
(Hinweis auf TOP 7 der 19. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.02.2022)
Im Rahmen eines PowerPoint-Vortrages wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2022 zur Vorberatung vorgestellt. Ziel ist es, den Haushaltsplan ausgeglichen und genehmigungsfähig dem Gemeinderat zur nächsten Sitzung vorzustellen.
Insbesondere auf die Umstände und wegfallende Maßnahmen, die zu einer Genehmigungsfähigkeit führen können, wurde hingewiesen, ebenso auf die Wichtigkeit eines genehmigten Haushalts im Hinblick auf abzuschließende Projekte.
Haushaltsrede 2022 des 1.Bürgermeisters Torsten Gebhardt:
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
ich lege euch heute den Haushalt der Gemeinde Röslau für das Haushaltsjahr 2022 zur Beschlussfassung vor.
Die einzelnen Haushaltsbestandteile wurden ja von unserem Kämmerer Jörg Zimmermann zusammen mit den Zahlen der Jahresrechnung 2021 und der Fortschreibung unseres Haushaltskonsolidierungskonzeptes im Finanzausschuss und in der vergangenen Gemeinderatssitzung in allen Einzelheiten vorgestellt.
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen derzeitigen negativen Auswirkungen auf unser derzeitiges Leben werde ich heute nicht die gewohnte Haushaltsrede halten, sondern wie im Vorjahr nur nochmal die wichtigsten Zahlen des Haushalts nennen, die in die von uns zu beschließende Haushaltssatzung eingeflossen sind.
Die Haushaltssatzung 2022 setzt insgesamt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 7.272.602 € fest. Davon entfallen 4.077.802 € auf den Verwaltungshaushalt und damit auf den laufenden Betrieb.
3.194.800 € sind dagegen im Vermögenshaushalt enthalten, die nach Abzug der Tilgungen für die anstehenden Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen zur Verfügung stehen. Um diese vollständig finanzieren zu können ist es erfreulicherweise nicht erforderlich, Darlehen aufzunehmen.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A mit 370 v. H. und die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer mit jeweils 360 v. H. wurden gegenüber dem Jahr 2021 unverändert beibehalten.
Allerdings bleibt anzumerken, dass durch die Vorgaben der Aufsichtsbehörden bei der Prüfung der Haushalte und die selbst auferlegten Verpflichtungen aus der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zusätzlich zu den bereits laufenden Maßnahmen wie
- Sanierung und Neugestaltung des Pappenfabrikareals,
- Bau des Egerradwegs,
- Neubeschaffung des HLF 20 für die Feuerwehr und die
- Generalsanierung und Erweiterung des Kindergartens
keine neuen Maßnahmen mehr begonnen werden können, bis diese Maßnahmen im Haushalt abfinanziert sind.
Es bleibt dabei, dass trotz der seit Jahren erfolgten Suche und Umsetzung von Einsparungsmöglichkeiten auch weiterhin die Abhängigkeit von der staatlichen Unterstützung mit den damit verbundenen Einschränkungen des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinde gegeben bleibt.
Vor diesem Hintergrund ist es umso erfreulicher, dass die Röslauer Firmen und Gewerbetreibenden, die mit mutigen Investitionen ihre Standorte sichern und voranbringen, auch weiter zu Röslau stehen. Vielen Dank dafür.
Genauso erfreulich ist das große ehrenamtliche Engagement in den Vereinen und Gruppierungen, aber ebenso von Privatpersonen, die viele Aufgaben übernehmen, die sonst für teures Geld von der Gemeinde übernommen werden müssten.
Das beweist sich aktuell auch wieder in den zahlreichen Hilfsaktionen, die für die Menschen durchgeführt werden, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten und bei uns Hilfe suchen.
Mein Dank gilt außerdem auch heute wieder allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, die an der Aufstellung des vorliegenden Haushaltsplanes mitgewirkt haben, der keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält und von dem wir daher hoffen können, dass er die Zustimmung der Aufsichtsbehörden finden wird.
Mein besonderer Dank gilt aber in diesem Jahr unserem Kämmerer Jörg Zimmermann, der es geschafft hat, zum ersten Mal alleinverantwortlich den Haushalt unserer Gemeinde trotz der damit verbundenen, schwierigen finanziellen Ausgangslage der Gemeinde ausgeglichen zu gestalten.
Meine Hoffnung ist, dass sich die mit der aktuellen politischen Situation verbundenen Auswirkungen nicht so negativ auf unseren Haushalt auswirken, dass alles Zahlenwerk nur noch Makulatur ist.
Wein Wunsch ist, dass die politisch Verantwortlichen den richtigen Weg finden, um die Welt so schnell wie möglich wieder zur Ruhe kommen zu lassen.
Mein Dank gilt Euch, den Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats, für die gute Zusammenarbeit im Gemeinderat zum Wohl unserer Gemeinde
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Euch, dem vorliegenden Haushalt zuzustimmen.
Beschluss
Nach eingehender Erläuterung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung beschließt der Gemeinderat, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan festzustellen. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, Kassenkredite bis zum in der Satzung festgelegten Höchstbetrag, aufzunehmen.
Haushaltssatzung der Gemeinde Röslau
(Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge)
für das
Haushaltsjahr 2022
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Röslau folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.077.802,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.194.800,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Röslau, den 15.03.2022
Torsten Gebhardt
1. Bürgermeister
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 19.05.2015, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 10.03.2020, wie folgt festgesetzt worden:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 370 v.H.
b) für Grundstücke (B) 360 v.H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7.4. Finanzplan 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
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ö
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7.4 |
Sachverhalt
(Hinweis auf TOP 7 der 19. Öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.02.2022)
Dem Gemeinderat wurde der Finanzplan für das Haushaltsjahr 2022 im Rahmen der Haushaltsvorstellung vorgestellt. Auf die bereits zur Verfügung gestellten Beratungsunterlagen wird verwiesen.
Beschluss
Nach Erläuterung des Finanzplanes beschließt der Gemeinderat den Finanzplan als Anlage im Haushaltsplan beigefügt für das Haushaltsjahr 2022 festzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7.5. Stellenplan 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
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ö
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7.5 |
Sachverhalt
(Hinweis auf TOP 7 der 19. Öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.02.2022)
Dem Gemeinderat wurde der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 als Anlage zum Haushaltsplan 2022 vorgestellt. Auf die bereits ausgehändigten Beratungsunterlagen wird verwiesen.
Beschluss
Nach Erläuterung des Stellenplanes beschließt der Gemeinderat den Stellenplan als Anlage im Haushaltsplan beigefügt für das Haushaltsjahr 2022 festzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14. Dezember 2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
|
ö
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|
8 |
Sachverhalt
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) beschlossen. Durch die Teilfortschreibung werden in der Verordnung über das LEP, den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themenfeldern Änderungen vorgenommen:
- Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen
- Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt
- Für nachhaltige Mobilität
Dabei werden auch die aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und daraus abgeleiteter landesplanerischer Handlungsbedarf zur Schaffung möglichst krisenfester Raumstrukturen berücksichtigt.
Gemäß Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind die Gemeinden bei der Änderung des LEP zu beteiligen.
Der Bayerische Gemeindetag (BayGT) hat mit Schreiben vom 22.02.2022 zum LEP-Entwurf ausführlich Stellung genommen. Die Stellungnahme des BayGT wurde den Gemeinderäten im Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben. Darin wurde die speziell für die Gemeinde Röslau wichtigen Punkte gelb markiert.
Aus Sicht der Verwaltung kann sich der Gemeinderat der Gemeinde Röslau dieser Stellungnahme vollinhaltlich anschließen. Die Abgabe einer eigenen Stellungnahme ist damit nicht erforderlich.
Allerdings sollte dies dem Ministerium gegenüber auch schriftlich zum Ausdruck gebracht werden.
Dabei ist nochmal ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass durch die Fortschreibung des LEP
- die Planungshoheit der Gemeinden zur Ausweisung neuer Baugebiete durch die Änderungen im Kapitel 3 „Siedlungsstruktur“ und hier insbesondere das Ziel 3.2 „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ nicht ausgehebelt werden darf.
- die Kommunalisierung staatlicher und privater Aufgaben im Bereich der Telekommunikation im LEP keinen Niederschlag finden darf und
- die Verwendung von Tiefengrundwasser für die gemeindliche Wasserversorgung weiterhin im erforderlichen Umfang möglich bleiben muss.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Röslau schließt sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vom 22.02.2022 zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms vollinhaltlich an. Dies ist dem zuständigen Ministerium unter Hinweis auf die am Ende des Sachvortrages aufgeführten Punkte mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes und Fragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
|
ö
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9 |
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9.1. Antrag Dorfgemeinschaft Brücklas zur Aufstellung eines beleuchteten Weihnachtsbaumes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
|
ö
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9.1 |
Sachverhalt
Gemeinderat Karl Grießhammer beantragt für die Dorfgemeinschaft Brücklas eine elektrische Christbaumbeleuchtung. Die Tiefbauarbeiten würde die Dorfgemeinschaft weitgehend selbst durchführen. Die Kabelverlegung müsste vom gKU Oberes Egertal durchgeführt werden. Die Gemeinde wird die anfallenden Kosten ermitteln, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt.
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9.2. Anfrage Manfred Gläßel wegen Quelle am Weg an seinem Weihergrundstück
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
|
ö
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9.2 |
Sachverhalt
Gemeinderat Georg Beer erkundigt sich zum Sachstand, da der Weg lt. Mitteilung von Herrn Gläßel vereist ist und dadurch nicht befahren werden kann. Die Gemeinde, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt ist nur Eigentümer eines Nachbargrundstückes. Der Weg ist in Privatbesitz. Wenn es das Wetter zulässt wird der Weg zeitnah durch die Gemeinde und das gKU Oberes Egertal besichtigt und mögliche anfallende Kosten ermittelt.
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9.3. Ausstattung öffentlicher Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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20. Gemeinderatssitzung
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15.03.2022
|
ö
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9.3 |
Sachverhalt
Gemeinderat Karl Grießhammer fragt nach, ob für das Schulgebäude und das Rathaus auch Photovoltaikanlagen geplant sind. Zur Schulsanierung wurde auch dieses Thema bereits mit dem Architekten besprochen, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt. Dies kann aber erst entschieden werden, wenn die Dachsanierung ansteht. Das Rathausdach sollte erst von einem Statiker geprüft werden, ob die Gegebenheiten der Installation einer Photovoltaikanlage standhalten würden.
Auch beim Anbau des Kindergartens ist in der Planung eine Photovoltaikanlage vorgesehen, so Gemeindekämmerer Jörg Zimmermann.
Datenstand vom 23.05.2022 12:00 Uhr