Datum: 12.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgaben und Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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21. Gemeinderatssitzung
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12.04.2022
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Sachverhalt
Zur Sitzung lagen keine Bekanntgaben vor.
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2. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Gemeinderatssitzung
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12.04.2022
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2 |
Sachverhalt
Folgenden Tagesordnungspunkt gab der 2. Bürgermeister aus nichtöffentlichen Sitzungen bekannt:
Aus der 19. nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.02.2022 den Tagesordnungspunkt:
TOP 4: Revitalisierung der ehem. Pappenfabrik im Thuswald; Vergabe der Tiefbau-Baumeister-Metallbau-Fertigelement, Wegebau, WC-Anlage, Aussichtssteg und der Mauer- und Betonarbeiten
Der Auftrag wurde an die Firma WTU GmbH, Weischlitz zum Angebotspreis von 1.047.998,35 € vergeben.
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3. Genehmigung von Sitzungsniederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Gemeinderatssitzung
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12.04.2022
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3 |
Sachverhalt
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 20. Gemeinderatssitzung vom 15.03.2022 wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.
Beschluss
Einwendungen gegen diese Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt damit als angenommen und genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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4. Behandlung von Bauanträgen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Gemeinderatssitzung
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12.04.2022
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4 |
Sachverhalt
Zur Sitzung lagen keine Bauanträge vor.
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5. Bericht aus den Ausschüssen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Gemeinderatssitzung
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12.04.2022
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5 |
Sachverhalt
Seit der letzten Gemeinderatssitzung fanden keine Ausschusssitzungen statt.
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5.1. Kulturwoche 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Gemeinderatssitzung
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12.04.2022
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5.1 |
Sachverhalt
Die Kulturwoche war gut besucht und kam gut an, so Gemeinderätin Gabriele Neubert auf Nachfrage von 2.Bürgermeister Heiko Tröger. Die Vorträge waren sehr interessant. Nächstes Jahr wird versucht wieder ein umfangreicheres Programm anzubieten.
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6. Beratung und Beschlussfassung über den Einstieg in die Bayerischer Gigabitrichtlinie - BayGibitR;
Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern;
Zu Gast Herr Andreas Frank von der Breitbandberatung Bayern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Gemeinderatssitzung
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12.04.2022
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Sachverhalt
Herr Frank von der Breitbandberatung Bayern stellt das Programm zum Einstieg in die Bayerische Gigabitrichtline – BayGibitR und die Möglichkeiten des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern vor.
Dies dient dem Gemeinderat Röslau zur Beratung und gegebenenfalls zur Beschlussfassung.
Da Herr Frank abgesagt hat wird der Tagesordnungspunkt abgesetzt und soll in einer der nächsten Sitzungen nachgeholt werden.
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7. Regionaler Planungsverband Oberfranken Ost; Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Gemeinderatssitzung
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12.04.2022
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Sachverhalt
Der Regionale Planungsverband Oberfranken Ost hat mit Schreiben vom 24.02.2022 das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung der Regionalplankapitel B VI und B VIII als neues Kapitel B IV eingeleitet.
Mit der Neufassung als Regionalplankapitel B IV „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ sollen die bisherigen Kapitel B VI „Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten“ und B VIII „Sozial und Gesundheitswesen“ aktualisiert und an das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) und das Landesentwicklungsprogramm (LEP) angepasst werden.
Mit der Neufassung sollen die Ziele und Grundsätze zur sozialen und kulturellen Entwicklung in der Region Oberfranken Ost aktualisiert werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist zu der Fortschreibung keine Stellungnahme der Gemeinde erforderlich.
Zu begrüßen sind insbesondere die folgenden, für die Gemeinde Röslau wichtigen Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Fortschreibung
(G) Das in der Region vorhandene dichte Netz der Grund- und
Mittelschulen soll flächendeckend erhalten werden.
(Z) Die hausärztliche Versorgung und der ärztliche Bereitschaftsdienst ist in der gesamten Region zu sichern und bedarfsgerecht zu gewährleisten.
(G) Es soll durch das Zusammenwirken aller maßgeblichen Akteure darauf hingewirkt werden, dass in jedem zentralen Ort weiterhin mindestens eine kassenärztliche hausärztliche Praxis zur Verfügung steht.
Anmerkung: hier ist auch ausdrücklich zu begrüßen, dass in der Begründung zum Verordnungstext der wohnortnahen Versorgung besonderes Gewicht beigelegt wird und die alleinige Bedarfsplanung nach dem Verhältnis „Einwohner zu Arzt“ nicht zur Zielerreichung geeignet ist.
(G) Die ärztliche Bedarfsplanung soll unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten intensiver mit Kommunen, regionalen Akteuren und der räumlichen Planung abgestimmt werden. Dadurch soll eine möglichst ausgewogene Verteilung der Arztstandorte innerhalb der KVB-Planungsbereiche entstehen.
(G) Das Netz der Sportanlagen in der Region soll erhalten und schwerpunktmäßig weiter ausgebaut werden. Dabei soll der Vielfalt und dem Ausbau des Breitensports besondere Bedeutung beigemessen werden.
Ebenfalls mit Schreiben vom 24.02.2022 wurde das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung der Regionalplankapitel B IV „Gewerbliche Wirtschaft“ und B III „Land- und Forstwirtschaft“ als neues Kapitel B III „Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft“ eingeleitet.
Neben der Veränderung der rechtlichen Grundlagen hat sich nach der Grenzöffnung im Jahr 1989 in der Region Oberfranken Ost ein grundlegender struktureller Wandel vollzogen. Diese strukturellen Veränderungen sowie die technologischen, insbesondere informationstechnologischen Entwicklungen machen eine umfassende, zeitgemäße Neugestaltung des Kapitels „Wirtschaft“ erforderlich.
Im Hinblick auf die Gliederung des LEP, das im Kapitel 5 „Wirtschaft“ die Teilbereiche Land- und Forstwirtschaft einschließt, wird der Regionalplan Oberfranken Ost entsprechen aktualisiert. Dies bedeutet die Streichung des bisherigen Kapitels B III „Land- und Forstwirtschaft“ und dessen Einarbeitung in das Kapitel B III „Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft“ (neu).
Bereits im Jahr 2019 gestrichenen wurde das Kapitel B VII „Erholung“ (alt). Daher wurde es erforderlich, das Teilkapitel B IV 3.5 „Fremdenverkehrswirtschaft“ (alt) um Aussagen des gestrichenen Kapitels B VII „Erholung“ zu ergänzen und in ein neu formuliertes Teilkapitel B III 2.7 „Tourismus und touristische Infrastruktur“ im Kapitel „Wirtschaft“ (neu) zu integrieren.
Wesentliche Änderungen sind unter anderen
- Die Formulierung mit Zielcharakter, dass die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen bei konkurrierenden Nutzungen flächensparend erfolgen muss. Auch bei Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen soll den Belangen der Landwirtschaft unter Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht beigemessen werden.
- Die Zielsetzungen des bestmöglichen Erhalts der vielfältigen Funktionen des Waldes sowie ein standortgemäßer, klimatoleranter und zukunftssicherer Erhalt oder ggf. Umbau des Waldes.
- Die Formulierung von Grundsätzen für die Sektoren Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistungen und Logistik, die diese im Wettbewerb um Investitionen, Fachkräfte und Innovationen durch Politik, Wirtschaft und Verwaltung unterstützen sollen.
- Die Präzisierung der Aussagen zum Tourismus und zur touristischen Infrastruktur.
Zudem erfolgt eine eindeutige Kennzeichnung der regionalplanerischen Festlegungen als Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Raumordnung, deren Bindungswirkung sich aus Art. 3 BayLplG ergibt.
Aus Sicht der Verwaltung sind zur vorgelegten Änderungsverordnung Anmerkungen zu folgenden Ziffern veranlasst:
Das Ziel, den Digitalisierungsprozess in allen Teilen der Region zu forcieren und einen dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Internetzugang mit den aktuell höchsten Übertragungsraten flächendeckend zu ermöglichen, ist sicher richtig und notwendig. Allerdings muss dabei gewährleistet werden, dass sich die Übertragungsnetzbetreiber nicht auf Kosten der Kommunen vom eigentlich ihnen obliegenden Netzausbau zurückziehen.
In den Zielen und Grundsätzen der Ziffer 2.2.3 wird der Landwirtschaft bei konkurrierenden Nutzungen ein besonderes Gewicht und in bestimmten Konstellationen Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt.
Das ist zunächst grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings darf dabei auch nicht aus den Augen verloren werden, dass für die Bauleitplanung der Städte, Märkte und Gemeinden durchaus die Notwendigkeit bestehen kann, mangels anderer Alternativen neue Gewerbe- oder Baugebiete auszuweisen. Dies kann insbesondere dann notwendig werden, wenn innerörtliche Verdichtungen nicht mehr möglich und zielführend sind.
Dies kann nicht nur für die Ausweisung notwendiger Baugebiete für den Wohnungsbau, sondern auch zur Erreichung der Ziele in den Ziffern 2.4 Industrie und 2.5 Handwerk erforderlich sein.
Hier ist der Grundsatz aufgeführt, dass zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusgebiete insbesondere saisonverlängernde Maßnahmen ergriffen und im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels saisonunabhängige Alternativangebote geschaffen werden sollen.
Dazu könnte angemerkt werden, dass insbesondere bei saisonverlängernden Maßnahmen gerade die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, z. B. durch Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildung mit Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung, vermieden werden sollten.
Diskussionsverlauf
Ziffer 1.2. betrifft auch Brachflächen, die wieder rekultiviert werden könnten, so Gemeinderat Karl Grießhammer
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Röslau nimmt die Fortschreibungen des Regionalplans durch den Regionalen Planungsverbandes Oberfranken Ost zur Kenntnis.
Im Beteiligungsverfahren zum neuen Kapitel B IV „Soziale und kulturelle Infrastruktur“ wird auf eine Stellungnahme verzichtet.
Im Beteiligungsverfahren zum neuen Kapitel B III „Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft“ sollen die im Sachverhalt zu den Ziffern 1.2, 2.2.3 und 2.7.1 dargestellten Anmerkungen zur geplanten Änderung an die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken Ost übermittelt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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8. KFW-Programm "Energetische Sanierung"; Zuschussantrag Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Gemeinderatssitzung
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12.04.2022
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8 |
Sachverhalt
Das gKU Winterling Immobilien, (im Folgenden gKU) beabsichtigt, im Rahmen der Planungen für den Standort Röslau verschiedenste Fragen zur energetischen Versorgung und Entwicklung zu durchleuchten. Zu diesem Zweck beabsichtigt das gKU, ein „integriertes energetisches Quartierskonzept“ zu beauftragen.
Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, naturschutzfachlicher, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte die technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale, Optionen zum Einsatz erneuerbarer Energien in der Quartiersversorgung und Möglichkeiten für die Anpassung an den Klimawandel im Quartier auf. Sie zeigen, mit welchen Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig die CO2-Emissionen reduziert werden können.
Die Konzepte bilden eine zentrale Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für eine an der Gesamteffizienz energetischer Maßnahmen ausgerichtete quartiersbezogene Investitionsplanung.
Auch Fragen der Gestaltung einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität und einer grünen Infrastruktur im Quartier sowie des Einsatzes digitaler Technologien sind wichtige Bestandteile und sollen in integrierte Quartierskonzepte mit eingebunden werden beziehungsweise können in diesem Zusammenhang behandelt werden.
Die KfW bezuschusst die Kosten für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts. Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKF) des Bundes zur Verfügung gestellt. Der Antrag muss allerdings von der Gemeinde gestellt werden und wird mit einem Fördersatz von 75% bezuschusst. Die Gemeinde kann die Mittel an das gKU weiterleiten. Das gKU und eventuell auch weitere Akteure, die profitieren, könnten dann den 25%igen Eigenanteil übernehmen. So verbleibt keine Belastung bei der Gemeinde Röslau.
Die Kosten für das Quartierskonzept, das innerhalb eines Jahres abgearbeitet werden muss, sind noch schwer abzuschätzen. Es wird aber mit einer maximal fünfstelligen Summe gerechnet.
Für den Förderantrag sind zwei Angebote einzuholen, sodass zum Antragszeitpunkt die Kosten weitgehend klar sind.
Im Quartierskonzept soll das in dem der Sitzungsvorlage beilegenden Lageplan rot markierte Gebiet betrachtet werden.
Diskussionsverlauf
Das ganze Gebiet „Hirtberg“ und der Bereich bis zum Stahl- und Drahtwerk, so Gemeinderat Bernd Nürnberger, könnte von dieser Planung z.B. hinsichtlich Fernwärme, Blockheizkraftwerk, usw., profitieren. Evtl. könnte auch die Firma Scherdel eingebunden werden, so Gemeinderat Thorsten Strahberger. Auch der Betrieb von Fotovoltaik-Anlagen wäre denkbar, so die Gemeinderäte Rainer Hager und Thorsten Strahberger auf Nachfrage von Gemeinderätin Brigitte Menzel. Alle technischen und rechtlichen Möglichkeiten sollten auf ihre Machbarkeit geprüft werden.
Beschluss
Die Gemeinde Röslau stellt in Zusammenarbeit mit dem gKU Winterling Immobilien einen Förderantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau zum Programm 432 „Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“. Der Eigenanteil von 25% der förderfähigen Kosten wird vom gKU Winterling Immobilien übernommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes und Fragestunde
Gremium
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Gemeinderatssitzung
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9.1. Neuer Schaukasten vor dem Rathaus
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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21. Gemeinderatssitzung
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12.04.2022
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9.1 |
Sachverhalt
Gemeinderat Thorsten Strahberger erkundigt sich, warum vor dem Rathaus ein Schaukasten aufgestellt wurde. Der Schaukasten war notwendig, da durch die vermehrten Aushänge an der Rathaustür die Optik des Rathauses gelitten hatte, so 2.Bürgermeister Heiko Tröger. Nachdem die alten defekten Schaukästen entsorgt werden mussten, war eine Neuanschaffung notwendig.
Datenstand vom 23.05.2022 11:50 Uhr