Datum: 22.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen
1.1 Abbruch und Altlastenbeseitigung der ehemalige Pappenfabrik Röslau mit Revitalisierung des Grundstücks
2 Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Genehmigung von Sitzungsniederschriften
4 Behandlung von Bauanträgen
5 Bericht aus den Ausschüssen
6 Behandlung des Prüfungsberichts 2020
6.1 Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO der durch den Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüften Jahresrechnung 2020
6.2 Entlastung zur Jahresrechnung 2020
7 Weitere Beratung und Beschlussfassung zur Ausweisung von Sondergebieten Photovoltaik; Gebietsfestlegung und Beitritt zur ZENOB; Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Grundstück FlNr. 2635 der Gemarkung Neudes
7.1 Weitere Beratung und Beschlussfassung zur Ausweisung von Sondergebieten Photovoltaik; Gebietsfestlegung
7.2 Antrag auf Bauleitplanung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Grundstück mit der FlNr. 2635 der Gemarkung Neudes
7.3 Beitritt zur ZukunftsEnergie Nordostbayern GmbH (ZENOB)
8 Verschiedenes und Fragestunde
8.1 Kirchweih 2022
8.2 Sachstand zum Abbruch und zur Altlastenbeseitigung der ehemalige Pappenfabrik Röslau mit Revitalisierung des Grundstücks
8.3 Wiesenfest 2023
8.4 Grenzbegehungen, gemeindliche Grundstücke

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1. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Gemeinderatssitzung 22.06.2022 ö 1
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1.1. Abbruch und Altlastenbeseitigung der ehemalige Pappenfabrik Röslau mit Revitalisierung des Grundstücks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Gemeinderatssitzung 22.06.2022 ö 1.1

Sachverhalt

1.Bürgermeister Torsten Gebhardt informiert, dass der genehmigte Bauplan zur Revitalisierung des Grundstücks der ehemaligen Pappenfabrik Röslau bei der Gemeinde eingegangen ist.

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2. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Gemeinderatssitzung 22.06.2022 ö 2

Sachverhalt

Folgende Tagesordnungspunkte gab der 1. Bürgermeister aus nichtöffentlichen Sitzungen bekannt:

Aus nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates lagen keine Tagesordnungspunkte vor.

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3. Genehmigung von Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Gemeinderatssitzung 22.06.2022 ö 3

Sachverhalt

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 22. Gemeinderatssitzung vom 10.05.2022 wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.

Beschluss

Einwendungen gegen diese Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt damit als angenommen und genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Behandlung von Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Gemeinderatssitzung 22.06.2022 ö 4

Sachverhalt

Zur Sitzung lagen keine Bauanträge vor.

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5. Bericht aus den Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Gemeinderatssitzung 22.06.2022 ö 5

Sachverhalt

Seit der letzten Gemeinderatssitzung fanden keine Ausschusssitzungen statt. 

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6. Behandlung des Prüfungsberichts 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Gemeinderatssitzung 22.06.2022 ö 6

Sachverhalt

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Brigitte Menzel, gibt den Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2020 ab. Inhaltlich wird auf den Prüfungsbericht verwiesen. Die Eckdaten wurden dem Gemeinderat vorgetragen.
Das Jahr 2020 wurde in drei Sitzungen umfangreich geprüft. Hierbei wurden keine formellen Fehler gefunden, die Belege waren klar formuliert. Hierfür gebührt ein Dank der gesamten Verwaltung, vor allem aber der Kasse der Gemeinde Röslau in Person von Frau Herrmann und Herrn Gemeindekämmerer Jörg Zimmermann, die die Prüfungstermine stets mit Rat und Tat unterstützt haben und alle Fragen klären konnten.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan wurden eingehalten und es wurde wirtschaftlich und sparsam verfahren. Die Unterlagen waren vollständig.
Die Nachfragen, welche sich aus den Prüfungsterminen ergaben, wurden in der Stellungnahme der Gemeinde beantwortet und abgearbeitet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet um Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2020.
Eine Aufstellung der Mieten zu den Gemeindewohnungen soll zeitnah dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt werden.

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6.1. Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO der durch den Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüften Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Gemeinderatssitzung 22.06.2022 ö 6.1

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2020 schließt wie folgt ab:


Verwaltungshaushalt:

Bereinigte Solleinnahmen           3.925.218,56 €

Bereinigte Sollausgaben             3.925.218,56 €
Ergebnis:                                                   0,00 €

Vermögenshaushalt:

Bereinigte Solleinnahmen              704.732,61 €

Bereinigte Sollausgaben                704.732,61 €
Ergebnis:                                                   0,00 €

Gesamthaushalt:

Bereinigte Solleinnahmen           4.629.951,17 €

Bereinigte Sollausgaben             4.629.951,17 €
Ergebnis:                                                   0,00 €


Nach Prüfung der Jahresrechnung 2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dieser, die Rechnung mit den o. g. Ergebnissen festzustellen.
   

Beschluss

Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, stellt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung 2020 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6.2. Entlastung zur Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Gemeinderatssitzung 22.06.2022 ö 6.2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2020 wurde aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses festgestellt. Es ist nun die Entlastung zu erteilen. 

Beschluss

Aufgrund der Grundlage des festgestellten Jahresergebnisses 2020 erteilt der Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.

1.Bürgermeister Torsten Gebhardt war von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Weitere Beratung und Beschlussfassung zur Ausweisung von Sondergebieten Photovoltaik; Gebietsfestlegung und Beitritt zur ZENOB; Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Grundstück FlNr. 2635 der Gemarkung Neudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Gemeinderatssitzung 22.06.2022 ö 7
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7.1. Weitere Beratung und Beschlussfassung zur Ausweisung von Sondergebieten Photovoltaik; Gebietsfestlegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Gemeinderatssitzung 22.06.2022 ö 7.1

Sachverhalt

Da sich Anfragen auf die Ausweisung von Photovoltaikanlagen immer mehr häufen, ist es nötig nun entsprechende Gebiete auszuweisen oder eine generelle Abweisung zu beschließen. Der Bauausschuss hat sich hierzu bereits in seiner letzten Sitzung beraten und das Ergebnis dem Gemeinderat am 13.10.2021 vorgestellt. Des Weiteren wurden sämtliche notwendigen Stellungnahmen der Fachbehörden eingeholt.

Folgende 3 Gebiete standen letztendlich zur Diskussion:

  1. Ca. 80 Hektar großer Bereich von Bibersbach nach Brücklas;
  2. Ca. 30 Hektar großer Bereich oberhalb der Schafswiesen;
  3. Ca. 20 Hektar großer Bereich entlang der Staatstraße 2170 von Grün Richtung Birk;


Zu 1: Das Gebiet bei Bibersbach erstreckt sich beginnend von der Bahnlinie entlang der Ortsverbindungsstraße nach Bibersbach hinweg der Hackschnitzellagerhalle des Herrn Horst Nürnberger weiter fort über der Ortschaft Bibersbach bis zu den Vereinsweihern des Fischereivereins Röslau. Im Norden grenzt das Gebiet an die Wälder „Rotholz“ entlang des Lächernweg und der Bibersbacher Straße (Anlage 1).

Bautechnisch bestehen gegen die Ausweisung dieses Gebietes keine Einwände. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen Photovoltaikanlagen in den angegebenen Bereich. Um störende Blend- und Lichteinwirkungen zu vermeiden ist für dieses Gebiet vorab ein Blendgutachten erstellen zulassen, aus dem hervorgeht, dass es zu keinen unzulässigen Beeinträchtigungen in der Umgebung (Wohngebiete und Straße) kommt. Wasserschutzgebiete bzw. wassersensible Bereiche sind nicht betroffen. Bodenschutzrechtlich bestehen keine Bedenken. Eine generelle Befreiung für die Aufstellung einzelner Photovoltaikanlagen ist nicht möglich. Da in diesem Bereich vorwiegend Ackerland vorhanden ist, wird mit dem Vorkommen von Feldlerchen zu rechnen sein. In Bibersbach gibt es mehrere Fledermauskolonien. Laut Fachstelle Naturschutz ist hier ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. 

Diese Fläche wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13.10.2021 bereits als nicht störend empfunden.


Zu 2: Der Bereich bei Dürnberg oberhalb der Schafswiesen erstreckt sich gegenüber der Ortschaft Dürnberg entlang der Ortsverbindungsstraße nach Reicholdsgrün bis zum Wald „Schulholz“. Im Norden führt das Gebiet weiter entlang der alten Deponie bis zu den Windkraftanlagen. Im Süden ist als Grenze der Flurbereinigungsweg gegenüber der Ortseinfahrt Dürnberg bis zum Wald „Forst“ anzusehen (Anlage 2).

Bautechnisch bestehen gegen die Ausweisung dieses Gebietes keine Einwände. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen Photovoltaikanlagen in den angegebenen Bereich. Um störende Blend- und Lichteinwirkungen zu vermeiden ist für dieses Gebiet vorab ein Blendgutachten erstellen zulassen, aus dem hervorgeht, dass es zu keinen unzulässigen Beeinträchtigungen in der Umgebung (Wohngebiete und Straße) kommt. Wasserschutzgebiete bzw. wassersensible Bereiche sind nicht betroffen. Bodenschutzrechtlich bestehen keine Bedenken. Eine generelle Befreiung für die Aufstellung einzelner Photovoltaikanlagen ist nicht möglich. Aus den Gutachten zu den Windkraftanlagen ist bekannt, dass dort viele Vögel ihren Lebensraum haben. Unweit von diesem Standort befindet sich der Seeadler. Naturschutzfachlich ist dieser Standort aus artenschutzrechtlichen Gründen daher nicht geeignet. Soll an dieser Stelle dennoch eine Anlage errichtet werden, ist davon auszugehen, dass mit der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung viele artenschutzrechtliche Maßnahmen (CEF, Ausgleichsflächen) durchzuführen wären.

Diese Fläche wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13.10.2021 favorisiert.


Zu 3: Das Gebiet zieht sich beginnend ca. 300m westlich der Ortschaft Grün entlang der Staatsstraße 2177 fast bis zur Gemeindegrenze an der Einfahrt nach Bödlas und zum Ortskern (Anlage 3).

Bautechnisch bestehen auch hier gegen die Ausweisung dieses Gebietes keine Einwände. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen ebenso keine grundsätzlichen Bedenken gegen Photovoltaikanlagen in den angegebenen Bereich. Um störende Blend- und Lichteinwirkungen zu vermeiden ist für dieses Gebiet wie bei allen vorab ein Blendgutachten erstellen zulassen, aus dem hervorgeht, dass es zu keinen unzulässigen Beeinträchtigungen in der Umgebung (Wohngebiete und Straße) kommt. Wasserschutzgebiete bzw. wassersensible Bereiche sind auch nicht betroffen. Bodenschutzrechtlich bestehen keine Bedenken. Eine generelle Befreiung für die Aufstellung einzelner Photovoltaikanlagen ist auch hier nicht möglich. Naturschutzrechtlich wäre hier eine PV-Anlage denkbar. Es handelt sich vorwiegend um Ackerflächen. Es besteht zudem eine Vorbelastung durch die Straße. Es könnten jedoch Feldlerchen dort vorhanden sein. Es ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung notwendig. Dieser Bereich wird von den Fachstellen priorisiert. Subsumiert man die Leitlinien „Solarenergie“ des Regionalen Planungsverband Oberfranken Ost zusammen, so ergibt sich auch daraus der eigentlich lukrativste Standort.

Die Fläche wurde vom Gemeinderat auf Grund des fehlenden Stromanschlusses eher als ungeeignet empfunden.

Generell gilt noch: Es sollte im Vorfeld die qualitative Lage der Grundstücke für Solarnutzung geprüft werden, ob diese auch eine günstige Exposition darstellen. Inwieweit die ausgewählten Flächen zur EEG-Flächenkulisse gehören bzw. inwieweit eine Förderung für Ackerflächen in „benachteiligten Gebieten“ in Betracht zu ziehen wäre, sollte ebenso beurteilt werden, dies ist den Fachstellen im Landratsamt Wunsiedel nicht möglich. Solaranlagen sind bauliche Anlagen im Sinne des § 29 BauGB, für die im Außenbereich keine Privilegierung und somit kein Baurecht besteht.  Das erforderliche Baurecht wird durch einen Bebauungsplan gem. § 30 BauGB geschaffen. Von der Gemeinde ist zu prüfen, ob ein qualifizierter oder, falls bereits ein konkreter Projektierer feststeht, ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Die gängigste Art der baulichen Nutzung ist dabei die Festsetzung als „Sonstiges Sondergebiet“ nach § 11 BauNVO. Wenn es genügend Alternativen außerhalb des LSG gibt (was hier auf jeden Fall gegeben ist) kann keine Befreiung für den Bau von Photovoltaikanlagen in Aussicht gestellt werden.

Grundstücke, die innerhalb des LSG liegen sind von der Planung auszuschließen. Ob genannte Flächen im LSG liegen, würde durch die untere Naturschutzbehörde bei der Bauleitplanung im Einzelfall genau geprüft werden. Hierdurch wären immer noch genug attraktive Flächen, die nicht im Landschaftsschutzgebiet liegen, für potentielle Investoren vorhanden. Eine abschließende naturschutzfachliche Stellungnahme kann zudem erst erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, welche im Zuge der Bauleitplanung oder aber auch im Vorfeld durch ein Planungsbüro zu erstellen wären.

In diesem Fall wären vorzulegen:
  • eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
  • ein Umweltbericht im Zuge der Bauleitplanung. Hier müssen Aussagen zum Ausgleich für den Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie den allgemeinen Auswirkungen für die Umwelt getroffen werden.
  • Im Grünordnungsplan sind die geplanten Maßnahmen für den Ausgleich (Naturhaushalt und Artenschutz) festzusetzen.
  • Zusätzlich ist bei einer geplanten Beweidung der Flächen darauf zu achten, dass die Zäunung wolfssicher gestaltet wird. 

Da es sich teils um sehr große landwirtschaftliche Ackerflächen (v.a. nördlich Bibersbach) handelt, ist auch auf die Belange der Landwirtschaft verstärkt Rücksicht zu nehmen. Hierzu ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in die Planung einzubinden. Es sollte geprüft werden, ob eine derart große Ausweisung von Photovoltaikanlagen notwendig und gewünscht ist. Auch der Eingriff in das Landschaftsbild ist bei derart großen Photovoltaikanlagen sehr erheblich. Ggf. könnte hierdurch auch eine Ersatzzahlung erforderlich werden.

In der Gemeinderatssitzung vom 13.10.2021 wurde bereits erwähnt, dass auch eine generelle Abweisung möglich wäre. Dies sollte auf Grund der möglichen Folgekosten durch Planer und Gutachten mit bedacht werden.

Diskussionsverlauf

1.Bürgermeister Torsten Gebhardt informiert, dass lt. Schreiben des regionalen Planungsverbandes die Leitlinien zur Ausweisen von Sondergebieten Photovoltaik in Bayern geändert werden. Es ist daher zu entscheiden, ob jetzt Planungen durchgeführt werden sollen oder die neuen Richtlinien abgewartet werden sollen.

Momentan sollte abgewartet werden, so Gemeinderätin Brigitte Menzel. Weltweit findet momentan ein Umbruch statt, viele Fragen sind noch offen. Einerseits will man die Energiewende voranbringen, andererseits werden wieder vermehrt Ackerflächen gesucht. Evtl. sollte man für Photovoltaikanlagen Dächer (auch Firmen) besser nutzen. Alle Kosten, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt tragen die jeweiligen Investoren. Ausgleichsflächen müssen immer geschaffen werden. Dies wird jeweils vertraglich geregelt.

Flächen, die die Gemeinde nicht in der Planung haben will (vorhandene Bebauung), sollten schon jetzt herausgenommen werden, so Gemeinderat Rainer Hager. 

Die rechte Seite des geplanten Gebietes in Bibersbach sollte komplett herausgenommen werden, ist Gemeinderat Bernd Nürnberger der Meinung. Auch das Gebiet Grün ist zu nah an der vorhandenen Bebauung. Evtl. muss man die Gebiete neu abgrenzen.

Gemeinderätin Brigitte Menzel tendiert dazu den Planungsverband abzuwarten und die weiteren Entwicklungen im Auge zu behalten.

Wenn man alle Belange, z.B. Bebauung, Naturschutz, usw., prüft, bleibt nicht mehr viel Fläche übrig, so Gemeinderat Horst Wildenauer.

Gemeinderat Karl Grießhammer informiert, dass es mittlerweile auch senkrecht stehende Photovoltaikanlagen gibt so, dass das Gebiet weiter bewirtschaftet werden kann.

Gemeinderätin Gabriele Neubert wirft ein, dass es sehr viele Möglichkeiten gibt. Die Frage dabei ist wie die Regierung in Zukunft damit umgeht. Dies sollte abgewartet werden.

Es gibt viele alternative Möglichkeiten, z.B. Photovoltaikanlagen auf Privathäusern oder auch auf gemeindlichen Gebäuden. Evtl. werden solche Anlagen in Zukunft auch wieder gefördert. Man sollte abwarten, wie die Regierung in nächster Zeit damit umgeht.
Die Flächen in der Nähe der bebauten Grundstücke am Lerchenweg und in der Bibersbacher Straße wurden schon in der Sitzung am 13.10.2021 als nicht geeignet angesehen, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, über die Ausweisung von Photovoltaikflächen erst zu entscheiden, wenn die neuen Richtlinien zum Regionalplan vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7.2. Antrag auf Bauleitplanung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Grundstück mit der FlNr. 2635 der Gemarkung Neudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Gemeinderatssitzung 22.06.2022 ö 7.2

Sachverhalt

Für das Grundstück mit der FlNr. 2635 der Gemarkung Neudes ist ein Antrag auf Bauleitplanung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage bei der Gemeinde Röslau eingegangen.

Dieses Grundstück befindet sich allerdings im Landschaftsschutzgebiet. Nach Auskunft des Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge sind Grundstücke, die innerhalb des LSG liegen, von der Planung auszuschließen. Diese Aussage wird zusätzlich von den Leitlinien für Solarenergie des Regionalen Planungsverband Oberfranken-Ost gestärkt, wonach Landschaftsschutzgebiete grundsätzlich als nicht geeignet für den Bau von Photovoltaikanlagen angesehen werden.


Eine Befreiung wird sehr wahrscheinlich nicht gewährt und würde den bisherigen Planungen der Gemeinde Röslau entgegenstehen.

Diskussionsverlauf

1.Bürgermeister Torsten Gebhardt schlägt vor, auch in Bezug auf einen früheren Beschluss, den Antrag abzulehnen.

Der Antrag sollte nicht gleich komplett abgelehnt werden, so Gemeinderat Bernd Nürnberger. Es sollte abgewartet werden bis die geplanten neuen Richtlinien bekannt sind. Dies sollte evtl. auch mit dem Antragsteller so abgesprochen werden. Dieser Meinung schließt sich auch Gemeinderat Karl Grießhammer an. Das Grundstück liegt am Ortsrand und würde am wenigsten stören.

Gemeinderat Horst Wildenauer ist für eine Ablehnung, da zwei beteiligte Planungsbehörden die Ablehnung bereits in Aussicht gestellt haben. Dieser Meinung ist auch Gemeinderätin Brigitte Menzel und Gemeinderat Rainer Hager. 

Man sollte sich von den übergeordneten Behörden nicht alles gefallen lassen, so Gemeinderat Bernd Nürnberger

Auf der Grundlage des momentanen Rechtsstandes sollte der Antrag abgelehnt werden, so Gemeinderat Thorsten Strahberger. Wenn die neuen Richtlinien bekannt sind, kann dann neu entschieden werden.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Bauleitplanung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Grundstück mit der FlNr. 2635 der Gemarkung Neudes zum jetzigen Zeitpunkt ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5

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7.3. Beitritt zur ZukunftsEnergie Nordostbayern GmbH (ZENOB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Gemeinderatssitzung 22.06.2022 ö 7.3

Sachverhalt

Sollte keines der vorgeschlagenen Gebiete für die Ausweisung von Photovoltaikanlagen in Betracht kommen aber der Gemeinderat auch keine generelle Abweisung beschließen, so hätte die Gemeinde Röslau die Möglichkeit der „ZENOB“ beizutreten. Hierfür sind für das Haushaltsjahr 2023 entsprechende Mittel eingeplant.

Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge ist der ZENOB bereits beigetreten. Ziel dabei ist es, dass der Landkreis mit all seinen Bürgern, Unternehmen und Gemeinden mitgenommen und in eine Energiezukunft investieren können, von der alle profitieren. 

Als eine der ersten Maßnahmen wurde ein Kriterienkatalog für Freiflächen Photovoltaikanlagen erstellt, der es ermöglicht einheitliche Standards im Landkreis zu setzen, und damit den häufigen Anfragen von Projektieren entgegenzuwirken und damit die kommunalen Gremien zu entlasten. Die Gemeinde Röslau könnte somit durch interkommunale Zusammenarbeit Hilfe bei der Umsetzung erhalten. So könnte mit Hilfe der ZENOB noch geeignetere Fläche gefunden werden, welche für Photovoltaikflächen besser geeignet sind. Dies wäre womöglich mit weniger Auflagen und geringeren Kosten verbunden.
Die Kosten für einen Beitritt der Gemeinde Röslau würden sich auf rund 12.500,00 € belaufen.
Sollte die Gemeinde Röslau der „ZENOB“ beitreten, so könnten auch sie selbst davon profitieren.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Thorsten Strahberger schlägt vor, dass ein Verantwortlicher der ZENOB das Programm in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen vorstellen könnte. Dies ist sicherlich möglich, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschießt, sich vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Mittel im Jahr 2023 der „ZENOB“ anzuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes und Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Gemeinderatssitzung 22.06.2022 ö 8
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8.1. Kirchweih 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Gemeinderatssitzung 22.06.2022 ö 8.1

Sachverhalt

Trotz des ausgefallenen Marktes, da kurzfristig die meisten Anbieter aus verschiedensten Gründen abgesagt haben, war 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt mit dem Verlauf der Kirchweih zufrieden. Der Italienische Abend z.B. war wieder sehr schön dank des Engagements der Mitglieder des FC Bayern Fanclubs. Leider hat es mit dem Regionalmarkt nicht so geklappt, wie es vorgesehen war. Trotzdem soll die Idee mit den Direktvermarktern weiterverfolgt werden. Hierzu ist für nächstes Jahr eine frühzeitige Planung notwendig. Zumindest war am Sonntagnachmittag das JUKU-Mobil da, was von den Kindern gut frequentiert war.  Hier gilt der Dank nochmals den Fraktionen für die Finanzierung.

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8.2. Sachstand zum Abbruch und zur Altlastenbeseitigung der ehemalige Pappenfabrik Röslau mit Revitalisierung des Grundstücks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Gemeinderatssitzung 22.06.2022 ö 8.2

Sachverhalt

Gemeinderat Rainer Hager erkundigt sich zum Sachstand. Die Arbeiten, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt, liegen gut im Zeitplan. Für die Zwischenlagerung der Altlasten wurde eine bessere Lösung in der näheren Umgebung gefunden. Noch einmal sei betont, dass es sich bei der Maßnahme um kein Luxusprojekt handelt. Der Schandfleck musste entfernt und die Altlasten entsorgt werden. Die Gefahrenstellen und Altlasten sind beseitigt. Der Gebäudeabriss ist ebenfalls fertig. Ab Juli 2022 wird mit der Neubaumaßnahme begonnen. Die Kosten liegen noch im Rahmen.   

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8.3. Wiesenfest 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Gemeinderatssitzung 22.06.2022 ö 8.3

Sachverhalt

Soweit noch nicht geschehen, werden zur Ausrichtung des Wiesenfestes nochmals die örtlichen Vereine angeschrieben, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt auf Anfrage von Gemeinderat Thorsten Strahberger. Bis dato liegt noch keine Bewerbung vor.  

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8.4. Grenzbegehungen, gemeindliche Grundstücke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Gemeinderatssitzung 22.06.2022 ö 8.4

Sachverhalt

Gemeinderat Karl Grießhammer schlägt vor, nicht nur die Gemeindegrenze sondern auch die gemeindlichen Grundstücke zu begehen. Der Vorschlag stößt auf allgemeine Zustimmung. Die Begehung der gemeindlichen Grundstücke sollte zusätzlich zur Grenzbegehung durchgeführt werden, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt. Voraussichtlich sind zur Begehung aller Grundstücke mehrere Termine notwendig. 

Datenstand vom 18.01.2023 15:29 Uhr