Datum: 06.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen
1.1 Sachstandsbericht zum Abbruch und Altlastenbeseitigung der ehemalige Pappenfabrik Röslau mit Revitalisierung des Grundstücks
1.2 Sachstand zum Egerradweg
1.3 Sommerkino am Mehrgenerationenplatz
2 Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
3 Genehmigung von Sitzungsniederschriften
4 Behandlung von Bauanträgen
4.1 Bauantrag der Familie Simon und Isabell Kreitinger, Dahlienstraße 2 in 95195 Röslau zur Errichtung eines Bungalows, Dahlienstraße 2, 95195 Röslau, FlurNr. 856/2 Gemarkung Oberröslau
4.2 Bauantrag des Herrn Jakob Rietzler, Kopernikusplatz 24, 90459 Nürnberg, zum Teilrückbau einer Bestandsscheune und Errichtung einer PV-Anlage in 95195 Röslau, Sonnenweg 1, FlurNr. 124, Gemarkung Oberröslau
5 Bericht aus den Ausschüssen
6 Zuschußantrag 1. Vorwärts Röslau - Anbau von Dusch- und Umkleideräumen, Umbau der bestehenden Dusch- und Umkleideräume, sowie Erneuerung der Heizungsanlage
7 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern Entwurf (LEP-E); Stellungnahme der Gemeinde Röslau
8 Verschiedenes und Fragestunde
8.1 Ausgespülte Fugen zwischen Randsteinen
8.2 Weihnachtsbeleuchtung; Energiesparen
8.3 Bauplätze an der Ebertstraße; Wildwuchs
8.4 Kreisverkehr; Bewuchs
8.5 Straßensperrung in der Waldrandsiedlung
8.6 Geschwindigkeitsmessung im Ortsteil Thusmühle
8.7 Biberdamm am Steg nach Grün
8.8 Pflege des Eingangsbereichs an der Schule

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1. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 1
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1.1. Sachstandsbericht zum Abbruch und Altlastenbeseitigung der ehemalige Pappenfabrik Röslau mit Revitalisierung des Grundstücks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 1.1

Sachverhalt

Verwaltungsfachwirt Stefan Raithel erteilt folgenden Sachstandsbericht: 
Seit dem 01.05. fanden regelmäßig jeweils mittwochs Begehungen und Bauberatungen statt. Am 06.07.2022 fand eine komplette Begehung des Rückbaues und des Geländes durch die Vertreter des Auftragsnehmers und den durch die Gemeinde Röslau beauftragten Planungsbüros statt.

Die Chemikalien und Reststoffe in diversen Bodenteilen wurden markiert, sortiert und der Sondermüll zu etwa 1/3 in die vorgeschriebenen blauen Fässer verpackt. Die anderen Reststoffe wie Kunststoffpressteile und Verpackungen wurden konventionell entsorgt. Um das Baufeld für Rückbau und Sanierung freizubekommen wurde über die Gemeinde Röslau ein geeignetes Zwischenlager bereitgestellt, um die Stoffe zwischenzulagern. Diese wurde durch das gKU „Winterling Immobilien“ zur Verfügung gestellt.

Aufgrund von Schwierigkeiten bei Fasslieferung und Entsorgung des Sondermülls entstanden Verzögerungen beim Gebäuderückbau.

Alle Bauteile sind bis auf hangseitige, stützende Mauern rückgebaut, die Bodenplatten und Fundamente wurden entfernt. Nur im Bereich der Bruchsteinwand des Bauteils 8 wurde ein Streifen Bodenplatte und die Stützenfundamente belassen, um den Bereich nicht zu schwächen. Dies und das Anschütten der Mauer bis etwa 1,5 m unter Oberkante erfolgte aufgrund statischer Beratung durch Herrn Seuß, Fa. Unglaub-Sachs-Seuss Gesellschaft Beratender für Bauwesen GmbH.

Der gewonnene Bauschutt der Abbrüche wurde gebrochen und als RC-Material bereitgestellt. Es erfolgte der Einbau vor den Stützmauern und zur Geländeprofilierung. Im Bereich der Unteren Stützmauer wurden 1-1,5 m unbelasteter Granitzersatz eingebaut, um dem genügenden Abstand des RC-Materials zur Eger auch bei Hochwasser Rechnung tragen zu können. Die soll eine Belastung der Eger mit RC-Material verhindern.

Teerkork, Dachpappen, Asbest und KMF wurden sortengetrennt ausgebaut und entsorgt. Die Betonstegplatten wurden separat rückgebaut und wegen Teeranhaftungen als DK I - Material entsorgt. Sonstiger Schrott und brennbare Abfälle wurden sämtlich entsorgt. Auch die Öltanks wurden geborgen, geleert, gereinigt und entsorgt.

Als letztes wurde die Bodenplatte zurückgebaut und die Wand oberhalb der neuen Geländeplanung gekappt, gebrochen und dem RC-Material zugeschlagen.

Die Bodensanierung wurde ohne größer Verschmutzungen zu finden durchgeführt. 

Diese Maßnahmen wurden inzwischen bis auf noch 2 ausstehende Bodenproben abgenommen.

Die Folgefirma WTU hat inzwischen Wasser- und Abwasserleitungen, Strom- und Telekom-Leerrohre verlegt und z.T. verfüllt. Der Schacht beim WC-Haus ist gesetzt.

WTU hat weiterhin einen Teil der Oberseite der Granitmauer frei gelegt und von losen Teilen gereinigt. Gemäß Planung soll der Zaun mit ca. 1,5% Gefälle (wie das geplante Gelände) auf der Maueroberkante montiert werden. Herr Leistner bezweifelte, dass sich der Zaun mit Gefälle verbauen lässt, da das Maschengewebe so in eine Rautenform gezwungen wird. Die Planer sehen hier kein Problem und baten Herrn Leistner, sich beim Hersteller zu erkundigen.

Unter der Halle mit dem Opelzeichen auf der Rückwand wurde unter dem Pfeiler ein Kellerraum gefunden. Damit sich hier später keine Setzungen ergeben, wird er im Eingangsbereich mit einer verlorenen Schalung verschlossen und mit Beton aufgefüllt. Die leeren Verpackungstüten, die darin gefunden wurden, werden entsorgt.

Da die Maßnahme durch die Firma WTU erst vor kurzem begonnen hat, gibt es hierzu noch keine weiteren Baufortschritte.

Die Kosten gestalten sich derzeit wie folgt:
  1. Noch nicht zuordenbar: 110.759,06€
  2. Bereich „EFRE“: 353.400,33€
  3. Bereich „FONB“: 72.409,01€

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1.2. Sachstand zum Egerradweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 1.2

Sachverhalt

1.Bürgermeister Torsten Gebhardt gibt bekannt, dass mit dem Bau nun begonnen wird. Spatenstich ist am 14.09.2022.

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1.3. Sommerkino am Mehrgenerationenplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 1.3

Sachverhalt

1.Bürgermeister Torsten Gebhardt bedankt sich bei Gemeinderat Stefan Hasselbacher und weiteren Gemeinderatskollegen für die erfolgreiche Durchführung des Sommerkinos. Die Veranstaltung war gut besucht und sollte nächstes Jahr unbedingt wieder durchgeführt werden. 

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2. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 2

Sachverhalt

Aus nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderates lagen keine Bekanntgaben vor.

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3. Genehmigung von Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 3

Sachverhalt

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 24. Gemeinderatssitzung vom 27.07.2022 wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates bekannt gegeben.

Beschluss

Einwendungen gegen diese Niederschrift wurden nicht erhoben. Sie gilt damit als angenommen und genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Behandlung von Bauanträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 4
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4.1. Bauantrag der Familie Simon und Isabell Kreitinger, Dahlienstraße 2 in 95195 Röslau zur Errichtung eines Bungalows, Dahlienstraße 2, 95195 Röslau, FlurNr. 856/2 Gemarkung Oberröslau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Der durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte Bauantrag der Bauherren lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor.

Geplant ist dabei die Errichtung eines Bungalows, wobei zusätzlich 2 Stellplätze errichtet werden. Gemäß Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayBO handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 1. Die Grundfläche des Bungalows beträgt 50,61m².

Für das Vorhaben der Bauherren gelten die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da sich das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierenden Bebauungsplanes (Bebauungsplan „Kapfberg Nord“) befindet vgl. 30 Abs. 1 BauGB, muss das Vorhaben die Festsetzungen (vgl. § 9 BauGB) des Bebauungsplanes einhalten oder Befreiungen und Ausnahmen erteilt werden.

Da das Vorhaben reinen Wohnzwecken dient, hält das Vorhaben die Art der baulichen Nutzung ein vgl. § 4 Abs. 1 und § 14 BauNVO.

Der Bebauungsplan schreibt aber auch eine Baugrenze nach § 23 Abs. 3 BauNVO vor. Diese Baugrenze wird durch das Vorhaben leicht überschritten. Die Abweichung von der Festsetzung des Baubauungsplanes ist auf Grund dessen städtebaulich vertretbar. Diese Platzierung ist gewählt, um ausreichend Raum für die Gestaltung einer großzügigen und ebenerdigen Terrasse zu erhalten. Dadurch wird es möglich einen barrierefreien Zugang zum Bungalow zu erhalten. Nachbarschaftliche Belange werden nicht berührt.

Als weiteres sieht der Bebauungsplan eine Dachneigung zwischen 35 und 45 Grad, sowie eine Kniestockhöhe von 80,0cm vor. Die geplante Dachneigung von 13 bei einem Bungalow ist noch vertretbar. Bei diesem Fertigbungalow handelt es sich um die Standarddachneigung. Die Kniestockhöhe wird eingehalten.

Die Zahl der Vollgeschosse wird durch das Vorhaben nicht verändert. Eine Prüfung dabei entfällt.

Das Vorhaben hält auch sonst alle Festsetzungen des Bebauungsplanes und hinsichtlich des Bauplanungsrechtes ein.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag der Bauherren zu und erteilt die notwenige Befreiung hinsichtlich der Baugrenze und der Dachform.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4.2. Bauantrag des Herrn Jakob Rietzler, Kopernikusplatz 24, 90459 Nürnberg, zum Teilrückbau einer Bestandsscheune und Errichtung einer PV-Anlage in 95195 Röslau, Sonnenweg 1, FlurNr. 124, Gemarkung Oberröslau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 4.2

Sachverhalt

Der durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte Bauantrag des Herrn Jakob Rietzler, lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor. Es bestehen bei dem Vorhaben aus Sicht der Gemeindeverwaltung keine Bedenken.

Das Satteldach der bestehenden Scheune wird abgetragen und neu errichtet. In diesem Zuge wird die Firsthöhe verringert. Die Erneuerung des Dachstuhls wird zimmermannsgerecht als Pfettendachstuhl von einer Fachfirma ausgeführt. Die Dachhaut wird mit Trapezblech in dunkler Ausführung der Umgebungsgebäude angepasst. Zur Energiegewinnung werden auf der südlichen Dachfläche Photovoltaikelemente montiert, welche nach GEG- Gesetz berechnet werden. Der Teilrückbau der Scheune in Richtung Westen (Gasse/Nachbargebäude Fl.Nr. 126) erfolgt aufgrund wirtschaftlicher Aspekte. Zudem wird hierbei die Abstandsfläche vergrößert, was dem Brandüberschlag auf Nachbargebäude zu Gute kommt. In diesem Zuge wird die Außenverschalung ebenfalls erneuert. Angedacht ist die gleiche Optik zu erhalten, Massivholzbretter in Kriecher/Deckel Ausführung, ebenfalls senkrecht um das Gesamtbild zu waren.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Bau, welcher nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1a BayBO als ein Gebäude der Gebäudeklasse 1 klassifiziert ist. Ein Sonderbau liegt somit nicht vor.

Für das Vorhaben des Bauherren gelten die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierenden Bebauungsplanes oder einfachen Bebauungsplanes befindet vgl. §30 Abs. 1 und 3 BauGB, ist das Vorhaben nach §34 BauGB oder §35 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist von allen Seiten von Bebauung umschlossen. Die Umgebungsbebauung gestaltet sich mit Wohnhäusern, einer Kirche, Gehöfte, Ställe, Gaststätten und nicht störenden Gewerbebetrieben, was einem Dorfgebiet nach § 5 BauNVO ähnelt. Bei dem Vorhaben handelt es sich somit um ein Innenbereichsvorhaben (vgl. § 34 BauGB). Das Vorhaben ist somit bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Durch den Teilabbruch der Scheune werden keine Gegebenheiten geschaffen, welche dem entgegensprechen würden (vgl. auch Art. 57 Abs. 5 BayBO). Für den Aufbau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach ist nach Art. 57 Abs. 1 BayBO keine Genehmigung erforderlich. Der Aufbau ist auf Grund dessen auch zulässig. 

Dies dient dem Gemeinderat zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB ist zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag des Bauherren Jakob Rietzler zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bericht aus den Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 5

Sachverhalt

Seit der letzten Gemeinderatssitzung fanden keine Ausschusssitzungen statt.

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6. Zuschußantrag 1. Vorwärts Röslau - Anbau von Dusch- und Umkleideräumen, Umbau der bestehenden Dusch- und Umkleideräume, sowie Erneuerung der Heizungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 6

Sachverhalt

Der 1. Vorwärts Röslau e.V. hat bereits am 23. Oktober 2020 einen Antrag zur Bezuschussung für den Anbau von Dusch- und Umkleideräumen, für den Umbau der bestehenden Dusch- und Umkleideräume, sowie für die Erneuerung der Heizungsanlage gestellt. 1. Vorsitzender Bernd Nürnberger hat mit Schreiben vom 15.08.2022 die abgeschlossenen Baumaßnahmen mit den notwendigen Abschlussrechnungen nachgewiesen. Für diese Maßnahmen wurde ebenfalls eine Bezuschussung beim Freistaat Bayern und beim Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge beantragt.  Er bittet um Auszahlung des bereits bewilligten und im Haushalt eingestellten zehnprozentigen Zuschusses. 

Beschluss

Der Gemeinderat bewilligt die Auszahlung des bereits beantragten Zuschusses des 1. FC "Vorwärts" Röslau e.V. für den Anbau von Dusch- und Umkleideräumen, den Umbau der bestehenden Dusch- und Umkleideräume, sowie der Erneuerung der Heizungsanlage in Höhe von 10 %. Dies entspricht einem Zuschuss von 12.500 €.

Gemeinderat Bernd Nürnberger war auf Grund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern Entwurf (LEP-E); Stellungnahme der Gemeinde Röslau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Röslau hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 15. März 2022 mit dem Entwurf zur Teilfortschreibung des LEP befasst. Er hat sich inhaltlich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vom 22.02.2022 angeschlossen.
Vom Gemeinderat wurde zudem besonderer Wert daraufgelegt, dass
  1. die Planungshoheit der Gemeinden zur Ausweisung neuer Baugebiete durch die Änderungen im Kapitel 3 „Siedlungsstruktur“ und hier insbesondere das Ziel 3.2 „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ nicht ausgehebelt werden darf,

  1. die Kommunalisierung staatlicher und privater Aufgaben im Bereich der Telekommunikation im LEP keinen Niederschlag finden darf (zu 1.4.2) und

  1. die Verwendung von Tiefengrundwasser für die gemeindliche Wasserversorgung weiterhin im erforderlichen Umfang möglich bleiben muss (zu 7.2.2).

Diese Punkte wurden gegenüber dem zuständigen Ministerium mit Schreiben vom 22.03.2022 vorgebracht.

Mit Schreiben vom 02.08.2022 wurde nun der überarbeitete Entwurf für ein ergänzendes Beteiligungsverfahren übersandt, dem bereits vom Ministerrat zugestimmt wurde. Gegenstand dieses ergänzenden Beteiligungsverfahrens sind folgende Festlegungen:

1.2.2, Abs. 3 (G) (Ergänzung eines neuen Grundsatzes zur Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebotes für einkommensschwächere, weniger begüterte Bevölkerungsgruppen),

2.2.1, Abs. 2 (Z) i.V.m. LEP-Anhang 2 (Änderung der Gebietskulisse der Gebietskategorien durch Einführen einer sog. Beharrensregelung),

5.4.1, Abs. 3 (Z) (Verstärken der Festlegung für die Regionalen Planungsverbände zur verpflichtenden Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft),

6.1.1, Abs. 1 (Z); 6.2.2, Abs. 1 (Z); 6.2.3, Abs. 4 (G); 7.1.3, Abs. 3 (G) (Verstärkung der Festlegung zum Umbau der Energieinfrastruktur; Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben zum Windenergieausbau; Aufnahme eines neuen Grundsatzes zum verstärkten Ausbau der Photovoltaik auf überbauten Flächen; Streichung des Grundsatzes, wonach landschaftsprägende Geländerücken und schutzwürdige Täler u.a. von Freileitungen und Windenergieanlagen freigehalten werden sollen) und 

7.2.5, Abs. 1 (G), Abs. 2 (G), Abs. 5 (G); 7.2.6, Abs. 1 (G), Abs. 2 (G) (Ergänzung der bestehenden Grundsätze und Aufnahme eines neuen Grundsatzes zum Hochwasserschutz sowie Niedrigwassermanagement)
Daneben wurden in weiteren Bereichen des Entwurfes Klarstellungen oder Konkretisierungen sowie fachliche Ergänzungen vorgenommen, um Missverständnisse zu vermeiden. Diese sind jedoch nicht Gegenstand der Beteiligung.

Aus Sicht der Verwaltung wird zu den einzelnen Punkten, die Gegenstand der ergänzenden Beteiligung sind, folgendes angemerkt:

Zu 1.2.2 Abwanderung vermindern und Verdrängung vermeiden
Dieser Punkt wurde in der Überschrift um den Zusatz „und Verdrängung vermeiden“ ergänzt. Zudem wurde folgender neuer Grundsatz eingefügt.
„(G) In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinn des § 556d Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll bei der Ausweisung von Bauland auf die Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für einkommensschwächere, weniger begüterte Bevölkerungsgruppen durch entsprechende Modelle zur Erhaltung und Stabilisierung gewachsener Bevölkerungs- und Sozialstrukturen hingewirkt werden.“

Diese Ergänzung wird von der Verwaltung begrüßt, sodass hierzu keine Stellungnahme nötig erscheint.

Zu 2.2.1, Abs. 2 (Z) i.V.m. LEP-Anhang 2
Dieser Punkt des LEP enthält den Grundsatz, dass den sich aus der Raum- und Siedlungsstruktur ergebenden unterschiedlichen raumordnerischen Erfordernissen der Teilräume Rechnung getragen werden soll.
Dafür werden im LEP folgende Gebietskategorien festgelegt:
  • ländlicher Raum, untergliedert in
  1. allgemeiner ländlicher Raum und
  2. ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen

  • Verdichtungsraum

Die sogenannte „Beharrensregelung“ ist nur für Gemeinden relevant, die im LEP einem ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen zugeordnet waren und diese Voraussetzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr erfüllen oder vollständig von Gemeinden eines ländlichen Raums mit Verdichtungsansätzen umschlossen sind.
Diese Änderung ist für die Gemeinde Röslau nicht relevant.

Zu 5.4.1, Abs. 3 (Z)
Dieser Punkt, bisher als Grundsatz enthalten, wird zum Ziel umgewidmet und wird von einer „Kann“ zu einer „Ist“-Regelung.
Danach sind in den Regionalplänen Vorrang – und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft festzulegen. Dadurch soll den vielfältigen Aufgaben der Landwirtschaft (z. B. Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, erneuerbare Energien, Sicherung attraktiver Kulturlandschaften) Rechnung getragen werden, da die landwirtschaftlichen Nutzflächen zunehmend Ansprüchen aus konkurrierenden Nutzungen ausgesetzt sind. Daher sind in den Regionalplänen besonders geeignete Flächen als Vorbehalts- und Vorranggebiete für die Landwirtschaft zu sichern.
Aus Sicht der Verwaltung ist hierzu keine Stellungnahme erforderlich, da die Änderung grundsätzlich begrüßt wird und bei künftigen Regionalplanänderungen noch Stellungnahmen zu konkreten Festlegungen abgegeben werden können.

Zu 6.1.1, Abs. 1 (Z); 6.2.2, Abs. 1 (Z); 6.2.3, Abs. 4 (G); 7.1.3, Abs. 3 (G)
In Punkt 6.1.1 wird die sichere und effiziente Energieversorgung vom Grundsatz zum Ziel und von einer Soll- zur Ist-Regelung.

Hierzu erscheint aus Sicht der Verwaltung keine Stellungnahme erforderlich.

Punkt 6.2.2 betrifft die Windenergie.
War hier bisher geregelt, dass in den Regionalplänen Vorranggebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen sind, müssen nach neuer Fassung in jedem Regionalplan Vorranggebiete in erforderlichem Umfang festgelegt werden.
Als weiteres Teilflächenziel wurde zur Erreichung des landesweiten Flächenbeitragswertes nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz für jede Region 1,1 % der Regionsfläche bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt.
Die Verwaltung begrüßt, dass durch diese Regelung alle Regionen Bayerns ihren Beitrag zur Erreichung des vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Flächenanteils für Windenergieanlagen leisten müssen.
Eine Stellungnahme zu diesem Punkt ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

In Punkt 6.2.3 wird als neuer Grundsatz ergänzt, dass auf einen verstärkten Ausbau der Photovoltaik auf Dachflächen und anderweitig bereits überbauten Flächen hingewirkt werden soll. Dies ist aus Sicht der Verwaltung ebenfalls zu begrüßen, da damit evtl. die zur Erreichung der Ziele der Energiewende erforderlichen Flächen für Freiflächenphotovoltaik verringert werden können.
Eine Stellungnahme der Verwaltung erscheint hier ebenfalls nicht erforderlich.

Der Punkt 7.1.3 Abs. 3 legte im ersten Entwurf als Grundsatz fest, dass Freileitungen, Windkraftanlagen und andere weithin sichtbare Bauwerke insbesondere nicht in schutzwürdigen Tälern und auf landschaftsprägenden Geländerücken errichtet werden sollen. 
Dieser Grundsatz wurde im nun vorliegenden Entwurf komplett gestrichen.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint dies vertretbar, wenn durch andere planerische Instrumente wie die Regionalpläne mit entsprechenden Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen oder durch örtliche Bauleitpläne sichergestellt werden kann, dass dem gestrichenen Handlungsansatz weiterhin Rechnung getragen werden kann und nicht durch bundes- oder landesgesetzliche Festlegungen dieser Grundsatz dann überhaupt nicht mehr bei Planungen berücksichtigt werden muss.
Dies sollte in einer Stellungnahme gegenüber dem Ministerium auch zum Ausdruck gebracht werden.

Zu 7.2.5, Abs. 1 (G), Abs. 2 (G), Abs. 5 (G); 7.2.6, Abs. 1 (G), Abs. 2 (G)
In 7.2.5 Abs. 1 wurde zum Hochwasserschutz konkretisiert, das bestehende oder potentielle Rückhalteräume an Gewässern von mit dem Hochwasserschutz nicht zu vereinbarenden Nutzungen freigehalten und wiederhergestellt werden sollen.
In Abs. 2 wurde ergänzt, dass nicht nur raumbedeutsame Standorte für Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes, sondern auch Überschwemmungsgebiete als Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete in den Regionalplänen festgelegt werden können.
Der Abs. 5 wurde als zusätzlicher Grundsatz eingefügt. Zur Kappung von Hochwasserspitzen aus kleinen Einzugsgebieten und zum Boden- und Ressourcenschutz im Freiraum sollen zusätzliche rückhaltende und abflussbremsende Strukturelemente eingebaut werden.
Dies erscheint erforderlich, da die Bewahrung des Status Quo bei künftig häufiger auftretenden Starkregenereignissen nicht ausreichend ist.

Zum Thema Niedrigwassermanagement und Landschaftswasserhaushalt wurde der Grundsatz in Punkt 7.2.6 Abs. 1 dahingehend ergänzt, dass der Wasserverbrauch an das Wasserdargebot angepasst werden soll. Wie dies geschehen soll ist der Begründung nicht zu entnehmen.
In der Stellungnahme an das Ministerium sollte daher darauf hingewiesen werden, dass die kommunale Trinkwasserversorgung als Daseinsvorsorge für die örtliche Bevölkerung nicht unzumutbar durch lenkende Maßnahmen in ihrer Versorgungsaufgabe beeinträchtigt werden darf.

In Punkt 7.2.6 Abs. 2 wird der Grundsatz dahingehend ergänzt, dass der Wasserrückhalt in der Fläche, insbesondere für Zwecke der Bewässerung, auch durch technische Anlagen gesichert werden soll. Eine gesonderte Stellungnahme hierzu erscheint nicht notwendig.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Thorsten Strahberger fragt nach, auf welches Gebiet sich die 1,1 % in Punkt 6.2.2 beziehen bzw. ob dieser Wert für Röslau schon erreicht ist. Die Gebiete, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt sind in Regionalplänen festgehalten. Röslau gehört zum Regionalplan Ost. Vor Aufstellung der Regionalpläne kann daher noch keine Aussage getroffen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat hat vom geänderten Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms mit Stand 02.08.2022 Kenntnis genommen.
Gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie soll in einer Stellungnahme zum Ausdruck gebracht werden, dass
  1. die Streichung von Punkt 7.1.3 Abs. 3 vertretbar erscheint, wenn durch andere planerische Instrumente wie die Regionalpläne mit entsprechenden Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen oder durch örtliche Bauleitpläne sichergestellt werden kann, dass dem gestrichenen Handlungsansatz weiterhin Rechnung getragen werden kann und nicht durch bundes- oder landesgesetzliche Festlegungen dieser Grundsatz dann überhaupt nicht mehr bei Planungen berücksichtigt werden muss und
  2. bei der in Punkt 7.2.6 Abs. 1 vorgenommene Ergänzung, dass der Wasserverbrauch an das Wasserdargebot angepasst werden soll, die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser durch die kommunale Trinkwasserversorgung Vorrang gegenüber anderen Verwendungszwecken haben muss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes und Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 8
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8.1. Ausgespülte Fugen zwischen Randsteinen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 8.1

Sachverhalt

1.Bürgermeister Torsten Gebhardt gibt dem Gemeinderat den Inhalt einer E-Mail der Frau Ute Brunner bekannt. Frau Brunner teilt darin mit, dass in der Ebertstraße und der Hauptstraße Fugen ausgespült sind. Das gKU Oberes Egertal wurde bereits beauftragt.

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8.2. Weihnachtsbeleuchtung; Energiesparen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 8.2

Sachverhalt

Gemeinderat Bernd Nürnberger regt an evtl. bei der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung Energiekosten einzusparen. Auch die Weihnachtsbäume könnten kleiner mit weniger Beleuchtung auskommen. Bis zur nächsten Sitzung werden die Kosten des letzten Jahres ermittelt, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt. Auch der Mehrgenerationenplatz wird wegen der Sparmaßnahmen nicht mehr beleuchtet.

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8.3. Bauplätze an der Ebertstraße; Wildwuchs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 8.3

Sachverhalt

Die Bauplätze an der Ebertstraße sind ein Schandfleck, so Gemeinderat Bernd Nürnberger. Es liegt immer noch ein Schotterhaufen dort und das Grundstück ist von Wildwuchs übersäht. Einige Bürger holen sogar Pflanzen, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt; es ist immer eine Ansichtssache. Das gKU Oberes Egertal wird aber beauftragt, den Platz ordentlich zu gestalten. 

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8.4. Kreisverkehr; Bewuchs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 8.4

Sachverhalt

Gemeinderat Karl Grießhammer lobt die Gestaltung und den Pflegezustand des Kreisverkehrs durch die neue Mitarbeiterin des gKU Oberes Egertal, Frau Andrea Sommer. Auch die anderen Rabatten sind gut gepflegt, so Gemeinderätin Gabriele Neubert.

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8.5. Straßensperrung in der Waldrandsiedlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 8.5

Sachverhalt

Gemeinderätin Gabriele Neubert moniert, dass zur Straßensperrung in der Waldrandsiedlung nicht alle Anwohner informiert wurden. Dies ist schwer vorstellbar, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt, da die Anwohner durch zwei Mitarbeiter der Gemeinde per Einwurf-Brief verständigt wurden. Es kann sich nur um ein Versehen handeln oder der entsprechende Anwohner war zum Zeitpunkt der Briefzustellung im Urlaub.

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8.6. Geschwindigkeitsmessung im Ortsteil Thusmühle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 8.6

Sachverhalt

Gemeinderat Stefan Hasselbacher fragt nach, ob es möglich wäre, im Ortsteil Thusmühle Geschwindigkeitsmessungen (Radar) durchzuführen, da sich viele Kinder auf der Straße aufhalten. Die Verwaltung wird bei der Polizeiinspektion Wunsiedel nachfragen, ob eine Geschwindigkeitsmessung möglich wäre.   

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8.7. Biberdamm am Steg nach Grün

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 8.7

Sachverhalt

Gemeinderat Arno Bescherer informiert, dass in der Nähe des Steges über die Eger zum Fußweg nach Grün ein Biber einen Damm baut. Mit dem Landratsamt Wunsiedel i.Fichtelgebirge soll abgeklärt werden ob für den Weg bzw. wegen Hochwassers Gefahr besteht.  

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8.8. Pflege des Eingangsbereichs an der Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 8.8

Sachverhalt

Gemeinderat Rainer Hager spricht an, dass der Eingangsbereich der Schule ungepflegt aussieht. Zuständig, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt, ist der Hausmeister der Schule. Die Beete werden teilweise von den Schülern gepflegt, erklärt Gemeinderätin Gabriele Neubert. Durch die anhaltende Trockenheit in diesem Sommer sind die Bepflanzungen in einem schlechten Zustand.

Datenstand vom 18.01.2023 15:36 Uhr