Errichtung eines Einfamilienwohnhauses Flurnummer 675/7, Rheinfeldstraße 31, Gemarkung Röthlein - Formlose Bauvoranfrage


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 2.1

Beschluss 1

Der Gemeinderat Röthlein beschließt, für die formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 675/7, Rheinfeldstraße 31, Gemarkung Röthlein, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan bezüglich der Abweichung von der Dachneigung von 38 ° in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Gemeinderat Röthlein beschließt, für die formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 675/7, Rheinfeldstraße 31, Gemarkung Röthlein, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan bezüglich der Abweichung vom Dachvorsprungs in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2024 12:57 Uhr