Errichtung einer Gaube an ein bestehendes Wohnhaus sowie Errichtung eines Gartenschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 695/1, Feldhofstraße 21b, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Zu den eingereichten Planunterlagen bezüglich der Errichtung einer Gaube an ein bestehendes Wohnhaus sowie der Errichtung eines Gartenschuppens auf dem Grundstück Fl. Nr. 695/1, Feldhofstraße 21b, Gemarkung Heidenfeld , führt der Vorsitzende aus, dass das Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich gemäß § 34 BauGB demzufolge danach, ob das Bauvorhaben im Einklang mit der näheren Umgebung steht. In diesem Bereich gibt es unter anderem Wohngebäude mit Dachgauben und Nebengebäude. Somit fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, sodass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:23 Uhr