Wasserversorgung; Standrohrausgaben - Festsetzung der Leihgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 7

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass es die Möglichkeit gibt über die Gemeinde für den Wasserbezug z. B. bei Baustellen oder für die Befüllung von Pools ein St androhr auszuleihen. Das Standrohr wird beim Gebrauch an Unterflurhydranten angeschlossen und dient dazu Wasser aus Hydranten zu entnehmen, wobei die entnommene Wassermenge mittels Wasserzähler gemessen wird.

Die Verleihung des Standrohres sowie der Hydrantenschlüssel erfolgt durch die Mitarbeiter des Bauhofs. Für die Nutzung des Standrohres sowie die Entnahme von Wasser aus Hydranten ist kostenpflichtig, die Menge des entnommenen Wassers wird mit einem Wasserzähler gemessen, der direkt an dem Standrohr angebracht wird. Dabei wird der Zählerstand bei Ausgabe und Rückgabe des Zählers notiert und dient als Grundlage für die Berechnung der Kosten.

Die entnommene Wassermenge wird mit dem jeweils gültigen Wasserpreis fällig. Hinzu kommt eine Leihgebühr für die Nutzung des Standrohres. Diese beträgt derzeit 5,00 EUR und sollte auf 10,00 EUR erhöht werden. Weiter sollte nicht nur die verbrauchte Wassermenge, sondern hierfür auch die jeweils gültige Kanalbenutzungsgebühr verlangt werden.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, die Leihgebühr für die Standrohrausgabe ab 01.01.2021 auf 10,00 EUR zu erhöhen. Weiter wird sowohl für den Wasserverbrauch als auch die Kanalbenutzung eine einheitliche Gebühr in Höhe von 3,60 EUR je m³ entnommener Wassermenge verlangt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:23 Uhr