Bau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 217/4, Am Herzenberg 13, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Herzenberg“, Gt. Hirschfeld, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gemeinderat Befreiungen erteilt werden müssten.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Bei dem Bau der Doppelgarage wird die Baulinie und die Fläche für Garagen nicht eingehalten. Des Weiteren wird die Stellplatztiefe von 5 m überschritten.  Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen bezüglich der Baulinie, der Fläche für Garagen sowie der Stellplatztiefe nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2021 17:04 Uhr