Antrag von Andreas Hetterich auf Förderung von Photovoltaik


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 20.10.2020 ö 8

Sachverhalt

Andreas Hetterich stellte bei einer vor Ort Begehung des Baugebietes „An der Tränke“ in Röthlein fest, dass lediglich auf einem Grundstück in diesem Gebiet eine Photovoltaikanlage installiert wurde. In den Altortberichten gibt es ebenfalls wenig Dächer auf denen Photovoltaikanlagen zu finden sind. Der Klimawandel wird sich auf die Erhöhung der Sonnenenergie aus. Deshalb ist er der Meinung, dass die Installation von Photovoltaikanlagen sinnvoll ist. Der Staat wird zukünftig auch mehr Zuschuss für Photovoltaikanlagen gewähren. Jedoch möchte Andreas Hetterich anregen, dass die Gemeinde ebenfalls einen Zuschuss für Photovoltaikanlagen gewährt. So sollen pro Kilowatt-Peak (kWp) 50 €, max. für 10 kWp und für Speicher pauschal 250,00 € bezuschusst werden. Im Austausch mit anderen Gemeinden konnte er feststellen, dass eine solche Förderung rege angenommen wird. Der Zuschuss von max. 500 € für die Anlagen soll auf Privatpersonen begrenzt werden.
Martina Schneider-Gleitsmann fragt, ob der Zuschuss für den Batteriespeicher auch für PV-Bestandsanlagen erteilt werden soll. Andreas Hetterich bejahrt das und geht davon aus, dass dies 20 bis 25 Anlagen betrifft.
Florian Kreß erkundigt sich, warum Andreas Hetterich den Zuschuss nur privaten erteilen möchte. Der 1. Bürgermeister macht den Einwand, dass 80 % der Personen, die Solaranlagen auf ihren Dächern haben zu Gewerbetreibenden werden. Andreas Hetterich möchte damit erreichen, dass der Strom nur zum Eigenverbrauch genutzt wird. So hält es Andreas Hetterich für sinnvoll, die geförderte Kilowattzahl zu begrenzen.
Elke Lanz unterstützt den Antrag und schlägt vor, die Förderung sowohl für Privatpersonen als auch Gewerbetreibende zuzuzahlen und auf max. 10 KW zu begrenzen.
 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung damit zu beauftragen, eine Förderung pro kWp von 50 €, max. 10 KWp, und eine pauschale Förderung für Speichers mit 250,00 € zu erteilen. Die Förderung wird auf max. 750,00 € pro Anlage begrenzt. Im Haushalt werden hierfür 25.000 € eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2021 17:04 Uhr