Übernahme Entsorgungskosten Tennisplätze Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö 6

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass die Gemeinde Eigentümerin des Grundstücks Fl.-Nr. 125, Gemarkung Röthlein, auf dem sich die Tennisplätze befinden, ist, das dazugehörige Erbbaurecht besitzt jedoch der TSV Röthlein. Die Tennisplätze sind daher Eigentum des TSV und sollen nun zu Gunsten des Mehrgenerationenparks, der auf dem Gelände entstehen soll, abgetragen werden.

Nach einem Bodengutachten hat die Gemeinde Röthlein nun die Möglichkeit, für ca. 10.000 EUR die Erdarbeiten und Entsorgung des Tennisplatzbodens zu beauftragen. Somit wäre die Gemeinde für das Projekt verantwortlich.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Entsorgungskosten für den Boden des Tennisplatzes (Grundstück Fl.-Nr. 125, Gemarkung Röthlein) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2021 17:02 Uhr