Nutzungsänderung eines Daches zur Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 1357/1, Landrat-Wolf-Straße 14, Gemarkung Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates, 23.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 23.12.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Zur geplanten Nutzungsänderung eines Daches zur Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 1357/1, Landrat-Wolf-Straße 14, Gemarkung Röthlein, führt der Vorsitzende aus, dass das Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich gemäß § 34 BauGB demzufolge danach, ob das Bauvorhaben im Einklang mit der näheren Umgebung steht. In diesem Bereich gibt es unter anderem Wohngebäude mit Balkonen, Scheunen und Nebengebäude. Somit fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, sodass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig. Die Baugenehmigung wird vom Landratsamt Schweinfurt erteilt.

Die Planunterlagen werden aufgezeigt und der Vorsitzende stellt das Vorhaben zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2021 17:07 Uhr