Temporäre Übertragung von Aufgaben des Gemeinderats an den Bauausschuss in der Corona-Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Gemeinderates, 23.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 18. Sitzung des Gemeinderates 23.12.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat mit Schreiben vom 10.12.2020 Handlungsempfehlungen für die Durchführung kommunaler Gremiensitzungen während der Corona-Pandemie herausgegeben (siehe Anhang). Danach kann der Gemeinderat Entscheidungsbefugnisse möglichst weitgehend auf beschließende Ausschüsse übertragen (Art. 32 Abs. 2 Satz 1 GO).

Zu einer Übertragung genügt grundsätzlich ein Beschluss; eine Regelung in der Geschäftsordnung ist nicht zwingend. Die Übertragung kann jederzeit wieder geändert werden. Die Übertragung der in Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO genannten Aufgaben auf beschließende Ausschüsse ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht möglich.

Der 1. Bürgermeister schlägt vor, den Bauausschuss coronabedingt alle rechtlich möglichen Angelegenheiten bis längstens 30.06.2021 zu übertragen. Diese Regelung soll zum Tragen kommen, wenn am Ladungstag der Inzidenzwert von 100 je 100.000 Einwohner für den Landkreis Schweinfurt überschritten ist. Als Quelle gilt der vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Internet veröffentlichte Wert.

Martina Braum bezieht sich auf das Schreiben vom 10.12.2020 und findet die Regelung, die für die Gemeinde Röthlein getroffen werden soll, unverhältnismäßig. Sie spricht sich für eine Hochsetzung des Inzidenzwertes, damit die Regelung trägt, aus. Sie hat mit mehreren Gemeinden über die Thematik gesprochen. Die wenigsten haben einen Corona- oder Ferienausschuss gebildet. Außerdem bemängelt sie die Auswahl des Bauausschusses und fordert, wenn dann einen neuen Ausschuss mit neuer personeller Zusammenstellung.

Detlev Reusch sieht dies ähnlich wie Martina Braum. Seiner Meinung nach hat der Gemeinderat wenig Chancen mitzuwirken, wenn der Bauausschuss die Entscheidungen treffen soll. Dem schließen sich auch einige andere Gemeinderatsmitglieder an.
Der 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass Ausschüsse ein verkleinertes Abbild des Gemeinderats sind. Diese fassen, wie auch der Gemeinderat, demokratische und rechtmäßige Beschlüsse.

Der Vorsitzende spricht für eine Höhersetzung des Inzidenzwertes. Bernd Wehner schlägt den Wert 200 je. 100.000 Einwohner vor, dies wird vom Vorsitzenden in den Antrag aufgenommen.

Martin Weth erkundigt sich, ob es möglich ist, dass das jeweilige Bauausschussmitglied mit seiner Stellvertretung die Teilnahme an der Sitzung abwechselnd vornimmt. Hiergegen spricht nichts, es kann aber nicht vorgeschrieben werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt dem Bauausschuss coronabedingt vorübergehend alle Entscheidungsbefugnisse des Gemeinderates mit Ausnahme der in Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO genannten Angelegenheiten zu übertragen. Dies gilt längstens bis zum 30.06.2021. Diese Regelung kommt zum Tragen, wenn am Ladungstag der Inzidenzwert von 200 je 100.000 Einwohner für den Landkreis Schweinfurt überschritten ist. Als Quelle gilt der vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Internet veröffentlichte Wert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 7

Datenstand vom 06.05.2021 17:07 Uhr