Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 44, Hauptstraße 64, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass ein Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 44, Hauptstraße 64, Gemarkung Röthlein, eingereicht wurde. Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Wohngebäude, Scheunen, Garagen sowie andere Nebengebäude. Des Weiteren befindet sich das Feuerwehrhaus und das Pfarrheim in unmittelbarer Nähe. Das Bauvorhaben fügt sich dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.12.2021 10:55 Uhr