Der Antrag 3 ist der Anlage zu entnehmen.
Nachdem die Antragstellerin, Martina Braum, ihr Anliegen vorgetragen hat, teilt der Vorsitzende mit, dass der Abriss des Erkers von der Fachbehörde geprüft wurde. Er empfindet, dass dies im Antrag unterstellt wird. Martina Braum sieht dies jedoch nicht so. Sie möchte nur sichergehen, dass alle Informationen in die Entscheidung miteingeflossen sind. Der 1. Bürgermeister und der Geschäftsleiter machen deutlich, dass der unter Denkmalschutz stehende Erker trotz seiner Einstufung abgerissen werden darf.
Die Antragstellerin möchte mit ihrem Antrag sicherstellen, dass nicht voreilige Entscheidungen hinsichtlich des Abrisses getroffen werden und die Entscheidung im Nachhinein bereut wird.
Das beschlossene Straßensanierungskonzept der Dorfstraße sieht den Abriss des Erkers vor. Den entsprechenden Beschluss befürwortete auch das Gremium. Herr Böhringer unterbreitete seinen Vorschlag bezüglich des Erhalts des Erkers und der Wegführung für Fußgänger durch das Arial erst nachdem die Förderung zugesichert wurde. Der unterbreitete Vorschlag könnte jedoch für die Straßensanierung förderschädlich sein. Dies wird aktuell mit der Regierung abgeklärt. Bisher konnte die Regierung noch keine Aussage treffen, da die vorgelegten Pläne nicht aussagekräftig genug sind. Die Verwaltung hat in den kommenden Tagen einen Besprechungstermin mit Vorort Besichtigung mit Frau Kusebauch vereinbart, bei dem näheres besprochen wird.
Der Vorsitzende zeigt das beschlossene Straßensanierungskonzept auf und erläutert dieses nochmals in Kurzfassung.
Ein Rat versetzt sich in die Situation der Zuhörer und ist empört, welches Bild der Gemeinderat diesen gegenüber vermittelt. So beschließt der Gemeinderat etwas und dröselt den Beschluss in einer nachfolgenden Sitzung wieder auf, um die Thematik des bereits beschlossenen erneut zu diskutieren. Der Vorsitzende führt aus, dass er jeden Antrag von den Räten auf die Tagesordnung setzen muss.
Der 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass der Gemeinderat bereits in der Sitzung am 08.03.2022 den Beschluss zum Erhalt des Erkers am denkmalgeschützten Gebäude sowie der Gehwegführung durch das Grundstück fasste. Die Umplanung ist noch mit der Regierung von Unterfranken/Städtebau abzuklären. Somit ist der Grundsatzbeschluss, den Martina Braum verlangt, hinfällig. Diese zieht deshalb ihren Antrag zurück.