Übernahme zukünftiger Defizitanträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö 5.2

Sachverhalt

Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24.05.2022 mit der Übernahme zukünftiger Defizitanträge der Kindergärten der Gemeinde Röthlein befasst. Erstmals haben alle 3 Kindergärten der Gemeinde ein Jahresdefizit erwirtschaftet. Es sollte ein erstes Konzept entwickelt werden, nach dem zukünftige Defizite einheitlich berechnet werden und Voraussetzungen geschaffen werden, welche die Grundlage für eine etwaige Defizitübernahme sein soll. Folgende Aspekte wurden hierbei herausgearbeitet:


  1. Berechnungsgrundlage, nach welcher zukünftig die Jahresergebnisse berechnet werden sollen:

Als Jahresergebnis wird im Folgenden das bereinigte Ergebnis des jeweiligen Zweckbetriebs „Kindergarten“ angesehen. Die Bereinigung erfolgt nach folgendem Schema

Ergebnis Zweckbetrieb (laut Caritasabrechnung)

./. Zuschüsse aus dem Vorjahr         (+ Rückzahlungen aus dem Vorjahr)
+ ausstehende Zuschüsse                 (- ausstehende Rückzahlungen von Vorschüssen)
./. Vorschuss der Gemeinde auf das Defizit

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       = bereinigtes Ergebnis Zweckbetrieb



  1. Voraussetzungen für die Übernahme des Defizits:


  1. Von der Gemeinde festgelegte Mindestbeiträge sind eingehalten (mind. 90% des Röthleiner Kindergartenbeitrags)

  1. Es werden keine versteckten Beiträge erhoben (z.B. Spielgeld, Wassergeld, etc.), da diese nicht durch Sozialleistungen durch das Amt erstattet werden.

  1. Der Anstellungsschlüssel liegt über 9.

  1. Freie Plätze sind bei Anfragen belegt worden.

  1. Ende Oktober des laufenden Jahres ist ein Zwischenbericht über ein mögliches Defizit des Jahres der Gemeindeverwaltung zu melden und ein Ausblick auf das nächste Jahr zu geben.





  1. Mindestbeiträge


Der Kindergarten Röthlein soll zum neuen Kindergartenjahr 2022/2023 die Beiträge erhöhen.

Die Kindergärten Heidenfeld und Hirschfeld müssen zum nächstmöglichen Zeitpunkt entsprechend der 90% Regelung Ihre Beiträge an die neu erhobenen Beiträge des Kindergartens Röthlein anpassen.

Auf Nachfrage wird erläutert der Vorsitzende, dass der Neubau des Kindergartens in Heidenfeld keine Auswirkungen auf die Berechnungsgrundlage der Jahresergebnisse hat und die Förderung der Kindergarten vom Freistaat und der Gemeinde getragen wird.


Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die 3 ausgearbeiteten Punkte zu beschließen, damit zukünftig eine einheitliche Regelung bezüglich der Jahresergebnisse und der Defizitübernahme besteht.

Beschluss 1

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an und beschließt die einheitliche Berechnungsgrundlage aus Punkt 1 des Sachverhaltes als zukünftige Berechnungsgrundlage für die Jahresergebnissrechnung der Kindergärten der Gemeinde Röthlein.


Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an und beschließt die unter Punkt 2 im Sachverhalt dargestellten Voraussetzungen, welche die Kindergärten einhalten müssen, damit eine Defizitübernahme durch die Gemeinde durchgeführt werden kann.

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses an und beschließt eine Empfehlung an den Kindergarten Röthlein für eine Erhöhung der Beiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 abzugeben. Der Gemeinderat beschließt, dass die Kindergärten Heidenfeld und Hirschfeld, gemäß vorheriger Absprachen, in Zukunft mindestens die 90% Regelung der Beitragsanpassungen an die Beiträge des Kindergarten Röthleins zum nächstmöglichen Termin durchzuführen haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt folgenden Betrag als Vorschuss auf das jeweilige voraussichtliche Defizit zu gewähren. Eine Verrechnung mit dem am Jahresende tatsächlich angefallenen Defizit erfolgt mit der Endabrechnung im Jahr 2023. Die überplanmäßigen Ausgaben werden damit gebilligt. In der Endabrechnung werden dann die Restzuschüsse damit verrechnet.

Kindergarten Heidenfeld: 114.743 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt folgenden Betrag als Vorschuss auf das jeweilige voraussichtliche Defizit zu gewähren. Eine Verrechnung mit dem am Jahresende tatsächlich angefallenen Defizit erfolgt mit der Endabrechnung im Jahr 2023. Die überplanmäßigen Ausgaben werden damit gebilligt. In der Endabrechnung werden dann die Restzuschüsse damit verrechnet.

Kindergarten Hirschfeld: 106.470 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt folgenden Betrag als Vorschuss auf das jeweilige voraussichtliche Defizit zu gewähren. Eine Verrechnung mit dem am Jahresende tatsächlich angefallenen Defizit erfolgt mit der Endabrechnung im Jahr 2023. Die überplanmäßigen Ausgaben werden damit gebilligt. In der Endabrechnung werden dann die Restzuschüsse damit verrechnet.

Kindergarten Röthlein: 189.840 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2022 10:41 Uhr