Neubau eines Wohnhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 657/20, Am Auwald 38, Gemarkung Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das Bauvorhaben im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Am Elmuß II. Abschnitt", Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Es stimmt mit den Festsetzungen des vorerwähnten Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gremium Befreiungen erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen werden vom Geschäftsleiter Simon Göbel vorgestellt und erläutert. Er zeigt die Planung und die Abweichungen vom Bebauungsplan auf und gibt die notwendigen Erläuterungen. So werden bei der Errichtung des Erkers am Wohngebäude die Dachform, die Dachneigung und die Dacheindeckung nicht eingehalten. Bei der geplanten Errichtung der zwei Fertiggaragen sowie bei dem Anbau an die Garage werden ebenfalls die Dachform, die Dachneigung und die Dacheindeckung nicht eingehalten.
Im Bereich des Bebauungsplans "Am Elmuß II. Abschnitt" wurden bisher noch keine Garagen mit Flachdach genehmigt.
Die angrenzenden Grundstückseigentümer haben durch Unterschrift Ihre Zustimmung zum Bauvorhaben und den damit verbundenen Befreiungen erteilt.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung des Wohnhauses (Erker) sowie für den Anbau an die Garage bezüglich der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung erteilt.
Die erforderlichen Befreiungen (Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung) für die Errichtung der zwei Flachdachgaragen werden nicht erteilt. Der Bauherr hat seine Planunterlagen dahingehend abzuändern, dass die zwei Fertiggaragen mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 46°-53° zu versehen sind.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 04.01.2018 10:30 Uhr