Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetz;
Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 295 der Gemarkung Oberspiesheim, Gemeinde Kolitzheim; Stellungnahme der Ge-meinde
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das Landratsamt Schweinfurt mit Schreiben vom 21.05.2015, eingegangen bei der Gemeinde Röthlein am 27.05.2015, einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 295 der Gemarkung Oberspiesheim, Gemeinde Kolitzheim, übermittelt hat. Als Behörde, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, wurde die Gemeinde um die Abgabe einer Stellungnahme zu dem geplanten Vorhaben gebeten.
Durch den geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel werden die eingereichten Antragsunterlagen vorgestellt und erläutert. Demnach ist die Errichtung einer Windenergieanlage zur Eigenstromversorgung eines landwirtschaftlichen Betriebs geplant. Laut Planunterlagen wird der Abstand vom zehnfachen der Gesamthöhe zur nächsten Wohnbebauung eingehalten.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum vorliegenden Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 295 der Gemarkung Oberspiesheim, Gemeinde Kolitzheim keine Einwände oder Bedenken vorzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
3. Bürgermeister Peter Gehring war bei der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.
Datenstand vom 04.01.2018 10:30 Uhr