Bundestagswahl 2017, Landtags- u. Bezirkstagswahl 2018, Europawahl 2019, Volksentscheide; Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer
Daten angezeigt aus Sitzung: 7. Sitzung des Gemeinderates, 20.06.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 7. Sitzung des Gemeinderates | 20.06.2017 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
Für die bevorstehenden Wahlen bzw. Volksentscheide ist durch das Gremium die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer festzusetzen. Die Gemeinde erhält nach § 10 Abs. 2 BWO einen Zuschuss für das Erfrischungsgeld für die Bundestagswahl.
Beschluss
Das Gremium beschließt, für die Bundestagswahl 2017, Landtags- u. Bezirkstagswahl 2018, Europawahl 2019 und Volksentscheide ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € je Wahlhelfer festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 09:48 Uhr