Bundestagswahl 2017, Landtags- u. Bezirkstagswahl 2018, Europawahl 2019, Volksentscheide; Festlegung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates, 20.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 20.06.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für die bevorstehenden Wahlen bzw. Volksentscheide ist durch das Gremium die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer festzusetzen. Die Gemeinde erhält nach § 10 Abs. 2 BWO einen Zuschuss für das Erfrischungsgeld für die Bundestagswahl.

Beschluss

Das Gremium beschließt, für die Bundestagswahl 2017, Landtags- u. Bezirkstagswahl 2018, Europawahl 2019 und Volksentscheide ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € je Wahlhelfer festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 09:48 Uhr