Grundschule Röthlein - Beauftragung eines Projektsteuerers


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö 5.1

Sachverhalt

Ein Projektsteuerer beim Bau einer Grundschule hat die Aufgabe, das gesamte Bauprojekt von der Planung bis zur Fertigstellung zu koordinieren und zu überwachen als Vertreter des Bauherrn also der Gemeinde. Zu Aufgabenumfang des Projektsteuerers können gehören:

Ausschreibungen und Vergabe: Er überwacht den Vergabeprozess und unterstützt bei der Auswahl geeigneter Auftragnehmer.
Kostenkontrolle: Der Projektsteuerer überwacht das Budget während des gesamten Bauprojekts. Er prüft regelmäßig die Kostenentwicklung und überwacht die Einhaltung des Budgets und unterstützt bei Verhandlungen mit den Auftragnehmern.
Terminüberwachung: Der Projektsteuerer erstellt einen detaillierten Zeitplan für das Bauvorhaben und überwacht die Einhaltung der einzelnen Meilensteine. Er koordiniert die Aktivitäten der beteiligten Parteien und sorgt dafür, dass das Bauvorhaben termingerecht abgeschlossen wird.
Kommunikation und Dokumentation: Der Projektsteuerer fungiert als Schnittstelle zwischen dem Bauherrn, den Planern, den Auftragnehmern und anderen beteiligten Parteien. Er führt regelmäßige Besprechungen durch, dokumentiert den Projektfortschritt und berichtet dem Bauherrn über den Stand des Bauvorhabens.

Der Projektsteuerer hat eine übergeordnete Rolle und trägt maßgeblich dazu bei, dass der Bau der Grundschule reibungslos verläuft und die Qualitätsstandards erfüllt werden. Er macht die Gemeinde auf Risiken während der Bauphase aufmerksam.

Ein Projektsteuer soll vor allem dann eingesetzt werden, wenn in der Gemeinde kein umfassendes Hochbauamt eingerichtet ist und das Projekt eine gewisse Größe übersteigt. 

Für die Beauftragung eines Projektsteuerers für die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule in Röthlein ist ein Vergabeverfahren einzuhalten. Es wird vorgeschlagen, mit der Durchführung die Verwaltung zu beauftragen und eine Wertgrenze von 100.000 € netto vorzugeben.

Das Gremium ist sich uneinig. Die Rätinnen und Räten begründen ihre Ansichten entsprechend. Die Kosten und die unklare Aufgabenbeschreibung werden dagegen aufgeführt. Aus den Reihen des Gremiums kommt der Vorschlag, einen Architekten einzustellen. Es gibt jedoch auch Befürworter, um Igor zu entlasten und das Projekt sicherzustellen. Anschließend erfolgt die Beschlussfassung über die Beauftragung des Projektsteuerers.   

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beauftragt die Verwaltung ein entsprechendes Verfahren durchzuführen und einen Projektsteuerer auszuwählen. Sie wird bevollmächtigt entsprechende Verträge bis 100.000 € netto zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

Datenstand vom 04.04.2024 13:33 Uhr